Minijob am

Eine geringfügige Beschäftigung bietet dem Arbeitnehmer eine Menge an Vorteilen. Allerdings gibt es einige Dinge, die Sie unbedingt beachten sollten. Wir stellen Ihnen in diesem Artikel die 10 Dinge vor, die Sie zum Thema geringfügige Beschäftigung auf jeden Fall wissen sollten. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen die Top 3 der besten geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland.

Geringfügige Beschäftigung: 10 Dinge, die Sie unbedingt wissen sollten!

1. Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

Eine geringfügige Beschäftigung wird auch als Minijob oder als 450-Euro-Job bezeichnet. Dieses Beschäftigungsverhältnis bezeichnet eine Arbeit, in welcher der regelmäßige Monatsverdienst die 450-Euro-Grenze nicht überschreitet. Bis zum Jahr 2012 lag diese Grenze noch bei 400 Euro. Auch eine kurzfristige Beschäftigung ist eine geringfügige, da sie nur von kurzer Dauer ist. Dabei kann man sogar mehr als 450 Euro pro Monat verdienen. Allerdings ist hier der Arbeitszeitraum entscheidend (mehr erfahren… ). 

Das Schöne an einer geringfügigen Beschäftigung ist, dass sich viele Vorteile ergeben. So muss man selbst (als Arbeitnehmer) keine Abgaben an den Staat leisten und hat auf diese Weise wesentlich mehr Netto vom Brutto.

2. Interessante Zahlen

Im März 2009 gab es in Deutschland beinahe 5 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Hinzu kamen weitere 2,25 Millionen geringfügig Beschäftigte im Nebenjob. Damit gab es 2009 rund 7,25 Millionen Menschen in Deutschland, die einem Minijob nachgingen. Im Jahr 2012 stieg diese Zahl sogar auf 7,45 Millionen an!

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3. Welche Abgaben und Steuern fallen im Minijob an?

Bei der geringfügigen Beschäftigung gilt die Faustregel: Brutto wie Netto. Und genau das ist der riesige Vorteil, wenn man sich im Nebenjob Geld dazuverdienen möchte. Als Arbeitnehmer müssen Sie keine Sozialversicherungsabgaben leisten. Dafür sind Sie allerdings weder kranken-, noch pflege- oder arbeitslosenversichert. Lediglich die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Außerdem gelten für Minijobber die gleichen Arbeitsrechte wie für andere Beschäftigte. Dazu zählen der Kündigungsschutz, der Mutterschutz, bezahlte Feiertage und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Lediglich der Arbeitgeber zahlt für Sie einen pauschalen Betrag an den Staat. Dieser beträgt maximal 30,99 Prozent und teilt sich auf in Abgaben an die Rentenversicherung, an die Krankenversicherung, sowie in Steuerabgaben.

4. Ist der Minijobber rentenversichert?

Seit 2013 gilt eine neue gesetzliche Regelung: Minijobs, die ab 2013 oder später beginnen oder auf 450 Euro angehoben werden, sind automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das passiert allerdings auf freiwilliger Basis. Möchte man dies nicht, so kann man dem schriftlich widersprechen. Das geht sowohl vor als auch während des Beschäftigungsverhältnisses.

5. Was ist der Unterschied zwischen einer kurzfristigen und einer geringfügigen Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung ist grundsätzlich auf einen dauerhaften beziehungsweise längeren Zeitraum ausgelegt. Der Verdienst darf dabei die 450-Euro-Grenze nicht regelmäßig überschreiten. Eine kurzfristige Beschäftigung hingegen sieht ein wenig anders aus. Hier gilt es, auf die temporären Rahmenbedingungen eines Arbeitsverhältnisses zu achten.

Vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2018 gilt, dass man entweder 70 Tage oder aber 3 Monate in einem Kalenderjahr arbeiten darf, um noch als kurzfristig beschäftigt zu gelten. Der Verdienst ist dabei egal. Der Dreimonats-Zeitraum gilt dann, wenn man fünf Tage oder mehr pro Woche in diesem Arbeitsverhältnis arbeitet. Vor und nach dem o.g. Vierjahres-Zeitraum gelten anstelle der 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr 50 und anstelle von drei Monaten nur zwei.

Auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung fallen keine Abgaben für den Arbeitnehmer für die Sozialversicherungen an.

6. Darf man mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?

Beim der geringfügigen Beschäftigung auf 450-Euro-Basis gilt, dass man sich auch in mehreren Minijobs parallel Geld verdienen darf. Allerdings darf die Summe der regelmäßigen Verdienste aus den Minijobs die 450-Euro-Grenze nicht überschreiten. Ansonsten ist man nicht mehr in einer geringfügigen Arbeitsbeschäftigung und muss Sozialversicherungsabgaben leisten.

Damit dieses Szenario nicht eintritt, sollte man immer Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder andere Zuschüsse beachten, die den Verdienst enorm erhöhen könnten.

7. Geringfügige Beschäftigung neben dem Hauptjob: Geht das?

Wenn Sie bereits einem Hauptjob nachgehen und über diesen sozialversicherungspflichtig sind, dann können Sie trotzdem noch einem Minijob nachgehen und weiterhin den Vorteil der Abgabefreiheit des Minijobs genießen. Allerdings wird jeder weitere Minijob mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Für einen zweiten oder gar dritten Minijob würde Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung bestehen. Der Verdienst, den Sie in den Minijobs erhalten, spielt dabei keine Rolle.

8. Darf man auch mal mehr als 450 Euro in einem Monat verdienen?

Um die finanziellen Vorteile der Sozialversicherungsfreiheit genießen zu können, darf der regelmäßige Verdienst nicht über 450 Euro pro Monat liegen. Wenn Sie die Jahresentgeltgrenze von 12 x 450 Euro – also 5.400 Euro – nicht übersteigen, ist es auch in Ordnung, wenn Sie mal die Verdienstgrenze von 450 Euro überschreiten.

So etwas kommt vor allem in der Saisonwirtschaft wie Hotellerie, in Restaurants oder im Mode-Einzelhandel vor. Dank der Regelung ist es einem auch möglich, die auftragsschwächeren Monate mit einem guten Monat finanziell auszugleichen. Für die Ermittlung des 450-Euro-Monatsverdienstes ist ein 12-Monats-Zeitraum ausschlaggeben. Dieser Zeitraum startet mit dem Beschäftigungsbeginn.

9. Besonderheit: Haushaltshilfe als geringfügige Beschäftigung

Diese spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung wird vom Staat sogar besonders gefördert, um Arbeitgeber zur Anmeldung von Haushaltshilfen zu animieren. Der Arbeitgeber zahlt nämlich geringere Beiträge als gewöhnlich, wenn er eine Haushaltshilfe engagiert.

10. Was ist, wenn man regelmäßig mehr als 450 Euro pro Monat verdient?

Sollten Sie innerhalb des 12-Monats-Zeitraums regelmäßig oberhalb der 450-Euro-Grenze liegen, dann rutschen Sie in die sogenannte Gleitzone. Die Beschäftigungsart nennt man hier Midijob. Midijobs sind Jobs, bei denen man regelmäßig zwischen 450,01 Euro und 850 Euro pro Monat verdient.

Ist man in einem Midijob beschäftigt, so hat man zwar nicht mehr so hohe Abgabenvorteile wie in der geringfügigen Beschäftigung, dafür genießt man allerdings den vollen Sozialversicherungsschutz. Der Sozialversicherungsbeitrag, den der Arbeitnehmer im Midijob leisten muss, beträgt bei einem 450,01-Euro-Verdienst etwa 11 Prozent und steigt mit dem Einkommen bis zur 850-Euro-Grenze linear an, bis man den normalen Sozialversicherungsbeitrag leistet.

Top 3: Das sind die besten geringfügigen Beschäftigungen Deutschlands

Platz 3: Aushilfe in der Gastronomie

Einen der beliebtesten Minijobs in Deutschland finden Sie in der Gastronomie. Hier kann man prima als Kellner, als Tresen-Hilfskraft oder auch in der Küche innerhalb einer geringfügigen Beschäftigung Geld verdienen. Ob Pizzeria, McDonalds, Burger King oder auch in einem schicken Café – seit Generationen gibt es in der Gastronomie immer wieder beliebte Nebenjobs für Studenten und Schüler, aber auch für Mütter und Väter.

Typische Verdienste liegen zwischen 6 und 10 Euro pro Stunde.

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Platz 2: Minijob im Einzelhandel

Eine weitere wirklich gute Möglichkeit zum Geld verdienen innerhalb einer geringfügigen Beschäftigung besteht darin, sich im Einzelhandel nach Jobs im Kassenbereich oder bei der Kundenbetreuung zu suchen. Kassenkräfte und Kundenbetreuer sind in Deutschland immer besonders gefragt. Das schafft natürlich die optimalen Bedingungen für einen Nebenjob.

Im Einzelhandel liegen typische Stundenlöhne zwischen 7 und 10 Euro je Stunde.

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Platz 1: Service- und Hilfskraft auf Veranstaltungen

Den ersten Platz besetzt diese geniale Nebenjobvariante: Deutschland ist weltweit für seine großen Messen bekannt. Auf den Messen gibt es Ausstellungen, Aufführungen, Vorträge und vieles mehr. Als Service- oder Hilfskraft auf derartigen Veranstaltungen packt man entweder beim Auf- und Abbau an oder wird als Servicekraft zur Verfügung gestellt. Beispielsweise an Infoständen, um den Besuchern bei Fragen weiterzuhelfen. Die Arbeitsmöglichkeiten sind äußerst weitläufig. Die Arbeitszeiten erstrecken sich allerdings meist nur auf ein Wochenende. Dafür ist man dann den kompletten Tag im Einsatz. So kommt man innerhalb weniger Tage auf seine 450 Euro. 

Typische Stundenlöhne liegen zwischen 8 und 12 Euro. Bei Spät- und Nachtschichten kommt es sogar häufig vor, dass man einen zusätzlichen Bonus erhält.
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Bildquelle: © stockWERK – Fotolia.com

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