RechnerVersicherung am

Einen gesetzliche Krankenversicherung Rechner sollten Sie nutzen, um als Arbeitnehmer oder Auszubildender Ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu überprüfen. Damit können Sie gegebenenfalls gezielt nachfragen, wie Abweichungen bei Ihren Beiträgen zustande kommen und was Sie tun können, um Ihre Kosten zu senken.

Überblick

  • Die gesetzliche Krankenversicherung
  • Versicherungsträger
  • Kassenwahlrecht
  • Zusatzbeitrag
  • Finanzierung
  • Beitragsbemessung
  • Krankenversicherung Rechner
  • Gute Krankenversicherung Rechner
  • Die richtige Krankenversicherung finden
  • Arbeitnehmer
  • Rentner
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Andere Versicherte
  • Beitragssatz
  • Zuzahlungen
  • Leistungen

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Gesetzlichen Krankenversicherung Rechner:


Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland ein Teil des Sozialversicherungssystems. Sie ist grundsätzlich verpflichtend und stellt allen Versicherten grundlegende Leistungen für ihre Gesundheit zur Verfügung, unabhängig davon wie leistungsfähig sie selbst sind.

Versicherungsträger

Die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung werden von den einzelnen Krankenkassen erfüllt.

Dabei gibt es verschiedene Arten von Kassen:

  • Ersatzkassen, die aus Selbsthilfegruppen entstanden
  • Allgemeine Ortskrankenkassen, die für bestimmte Regionen zuständig sind
  • Betriebs- und Innungskrankenkassen, die von Arbeitgebern ab 1.000 Versicherungspflichtigen gegründet werden können und auch Betriebsfremde aufnehmen
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen
  • Knappschaften, die ursprünglich für Beschäftigte im Bergbau zuständig waren.

Kassenwahlrecht

Die Versicherten können frei wählen, in welcher Krankenkasse sie sich versichern lassen wollen, wenn keine anderen Gründe dagegen sprechen. In Deutschland stehen über 130 Krankenkassen zur Verfügung, von denen manche aber nur regional oder für einen bestimmten Personenkreis geöffnet sind.

Wer sich für eine Krankenkasse entscheidet, ist für die nächsten 18 Monate an diese gebunden.

Zusatzbeitrag

Der Grundbetrag ist der gleiche bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung. Rechner im Internet machen vor allem Sinn, wenn Sie sich über den Zusatzbeitrag informieren wollen. Je nach persönlichem Anspruch und Kalkulation der Krankenkasse bezahlen Sie ab 2015 einkommensabhängige Beiträge. Beachten Sie aber, dass Ihnen bei Einführung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats zusteht.

Finanzierung

Die Leistungen der Krankenkassen finanzieren sich aus Zuweisungen durch den staatlichen Gesundheitsfonds und weiteren Einnahmen, zu denen auch der Zusatzbeitrag zählt.

Die Krankenkassen sind bei ihren Ausgaben und der Art wie sie wirtschaften an strenge Vorgaben gebunden. Ein wichtiges Kriterium für die Wahl der Krankenkasse ist also nicht unbedingt die Beitragshöhe, sondern der Umgang mit den Versicherten und die Zusatzangebote.

Beitragsbemessung

Die Höhe der Beiträge errechnet sich aus dem beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten. Dabei gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze über die hinaus alle weiteren Einkommen unberücksichtigt bleiben. Für die Berechnung spielt aber auch die jeweilige Versicherungsgruppe eine Rolle.

Bei Pflichtversicherten ist nur das Arbeitsentgelt ausschlaggebend. Freiwillig Versicherte müssen in einem Gesetzliche-Krankenversicherung-Rechner zusätzlich zum erwirtschafteten Gewinn auch Einnahmen aus Kapitalvermögen angegeben, falls diese vorhanden sind. Außerdem werden auch Renten mitberücksichtigt.

Krankenversicherung Rechner

Um die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zu berechnen, stehen Ihnen eine Reihe von Angeboten im Internet zur Verfügung. Diese stammen von den Krankenkassen selbst oder von unabhängigen Vergleichsportalen.

Sie sollten sie nur verwenden, um sich einen Überblick zu verschaffen, denn für eine optimale Wahl der Kasse sollten Sie sich beraten lassen.

Gute Krankenversicherung-Rechner

Es kommt nicht unbedingt darauf an, wie viele Informationen ein Programm verarbeitet. Bei einem einfachen Krankenkassen-Vergleich werden Sie lediglich gefragt, in welchem Bundesland Sie wohnen, wie viel Sie verdienen und welcher Berufsgruppe Sie angehören.

Detailliertere Rechner fragen einige weitere Daten ab. Bei beiden können Sie sich aber nicht sicher sein, dass die Ergebnisse richtig, vollständig und aktuell sind.

Die richtige Krankenversicherung finden

Es dauert nicht lange einen Krankenversicherung Rechner zu nutzen. Probieren Sie also die Angebote aus, die Ihnen zur Verfügung stehen und vergleichen Sie die Ergebnisse. Darüber hinaus sollten Sie sich aber unbedingt von einem Experten beraten lassen, denn unter Umständen gibt es in Ihrem speziellen Fall die Möglichkeit sich besonders günstig versichern zu lassen.

Arbeitnehmer

Der Normalfall bei Arbeitnehmern ist, dass der Beitrag mit dem Brutto-Arbeitsentgelt berechnet wird, wenn es die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Der Arbeitgeber trägt dabei die Hälfte der Beiträge nach dem um 0,9 Prozent verminderten Beitragssatz, wobei es eine Sonderregelung bei Kurzarbeit gibt. Hier zahlt der Arbeitgeber den gesamten Betrag.

Rentner

Die Beitragshöhe bemisst sich nach der Brutto-Rente. Der Träger der Rentenversicherung ersetzt bei den Zuzahlungen den Arbeitgeber und übernimmt die Hälfte der Summe nach dem um 0,9 Prozent verminderten Beitragssatz. Besondere Regelungen gelten für Rentner, die weiterhin als Angestellte beschäftigt sind.

Geringfügig Beschäftigte

Für geringfügig Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber pauschal einen Beitrag von 13 Prozent des Arbeitsentgelts, beziehungsweise 5 Prozent für Beschäftigte in Privathaushalten.

Andere Versicherte

Bei freiwillig Versicherten muss sich der Versicherte darum kümmern, dass die Krankenkasse die richtigen Angaben zu seinen Einnahmen bekommt. Dabei gibt es für verschiedene Personengruppen zusätzliche Regelungen. Das gilt unter anderem für Selbstständige und Bewohner stationärer Einrichtungen.

Beitragssatz

Für alle Krankenkassen gelten ein jeweils einheitlicher Grundbetrag und ein ermäßigter Beitragssatz (ohne Anspruch auf Krankengeld). Wenn der Finanzbedarf der Kassen steigt oder sinkt, kann der Betrag per Gesetz angepasst werden.

Im Jahr 2015 lagen die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.125 Euro und der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent.

Zuzahlungen

Eine Krankenkasse kann Leistungen ganz oder teilweise übernehmen. Bei vielen Arzneimitteln müssen Sie als Versicherter eine Zuzahlung leisten. Bei Heilmitteln sind das zum Beispiel zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro je Verordnung. Zehn Prozent Zuzahlung sind auch bei vielen anderen Maßnahmen wie in der Krankenpflege üblich.

Leistungen

Nutzen Sie die Leistungen, die Ihnen Ihre Krankenkasse bietet schon vor einer Krankheit oder einem Unfall! Mit verschiedenen Programmen zu Ernährung und Bewegung trägt die Krankenkasse dazu bei eine gesunde Lebensweise zu fördern. Davon können Sie direkt und indirekt profitieren. Manche Kassen bieten zum Beispiel finanzielle Vorteile für Mitglieder, die gesund und risikobewusst leben.

Bildquelle: © Jakub Jirsák – Fotolia.com

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