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Die GEZ sorgt bei vielen Menschen immer wieder für Aufregung. Manche ärgert sie so sehr, dass sie zu Rebellen werden und mit allen Mitteln dagegen vorgehen. Bevor Sie ebenso weit gehen, sollten Sie sich einen aktuellen Fall ansehen, der Schlagzeilen macht.

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Der GEZ-Rebell

Die GEZ-Gebühr soll dazu dienen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkt zu finanzieren. Aber warum sollte jemand dafür zahlen, der weder Fernseher noch Radio hat? Die GEZ kontert mit dem Argument, dass sich Radioprogramme und Fernsehsender inzwischen auch über Computer und Radios, die an das Internet angeschlossen sind, empfangen lassen. Bernd Schmieder reicht das aber noch nicht.

Kein Fernseher, kein Radio, kein Internet: Trotzdem GEZ zahlen?

Die Auffassungen wann man GEZ zahlen muss, unterscheiden sich im Fall von Herrn Schmieder gewaltig von denen der GEZ. Da er keine Empfangsgeräte besitzt, fühlt er sich im Recht. Schließlich zahlt er für etwas, was er gar nicht nutzen kann. Damit ist er nicht der einzige. Immer wieder verweigern Menschen die Zahlung der Beiträge, weil sie das Angebot gar nicht nutzen.

Pro Jahr werden über 25 Millionen Mahnungen verschickt. In über 1 Million Fällen wurde es sogar noch drastischer und die Vollstreckung der Forderungen stand ins Haus.

GEZ für die Gemeinschaft zahlen

Die GEZ sieht die Abgabe vergleichbar mit dem Krankenversicherungsbeitrag und anderen Zahlungen, die der Allgemeinheit zu Gute kommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der einzelne Beitragszahler die Angebote auch tatsächlich nutzt. So wie es bei der Krankenkasse unerheblich ist, ob Sie tatsächlich zum Arzt müssen.

Gefängnis wegen nicht gezahlter Beiträge

Wie verhärtet die Fronten sind, zeigt das Beispiel einer Frau, die für 61 Tage ins Gefängnis kam, weil sie ihre Gebühren nicht bezahlt hat. Sie hatte außerdem konsequent alle Schreiben ignoriert, die zu diesem Thema bei ihr angekommen sind.

Auch Herrn Schmieder droht Gefängnis und er ist bereit das für seine Überzeugungen auf sich zu nehmen.

Eskalation beim GEZ-Streit

Da die prinzipiellen Argumente nichts halfen und es keinen Unterschied machte, ob er Rundfunkgeräte besaß oder nicht, versuchte es Schmieder mit einer anderen Taktik: Er gab an, dass es sich bei seiner Wohnung um eine Glaubensstätte seiner keltisch-druidischen Gemeinschaft handelt und damit Rundfunkgeräte nicht zugelassen waren. So wie es auch absurd wäre einen Dom, eine Moschee oder einen Tempel als Wohnung mit Fernsehanschluss zu betrachten. Dieses Argument brachte ihn aber auch nicht weiter.

Klagewelle gegen GEZ

Andere GEZ-Rebellen wie Norbert Häring gehen gegen bestimmte Aspekte des GEZ-Systems vor. Er verlangt, dass er die Gebühren auch bar zahlen kann, was ihm aber verweigert wird.

Insgesamt müssen sich die Anwälte der GEZ mit über 3000 Klagen herumschlagen, die sich gegen das derzeitige Gebührenmodell richten. Die Rechtslage ist zwar auf Seiten der GEZ, die Stimmung aber nur noch in den wenigsten Fällen.

Bildquelle: © blende11.photo – Fotolia.com

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