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Seit dem Jahr 2013 sind die Kommunen verpflichtet, für den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio das Geld von den säumigen Zahlern einzutreiben. Doch von den säumigen Zahlern gibt es mehr und mehr. Der Aufwand wächst – und es kommt zu immer mehr Pfändungen…

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Mehr Kosten als Einnahmen durch Pfändungen

Der Aufwand steigt rasant an. Seit einigen Monaten schaut der Beitragsservice, der früher noch GEZ hieß, sich auch die Melderegister an. Durch die vielen Daten über die Haushalte kann der Rundfunkservice nun auch denjenigen Personen auf die Schliche kommen, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen und kein Geld an die Öffentlich-Rechtlichen zahlen.

Durch die Änderung im Jahr 2013 hat sich also eine ganze Menge verändert. Zuvor war es üblich, dass derjenige eine Gebühr entrichten musste, der mindestens einen Fernseher oder ein Radio besaß. Heute ist es anders. Es wird pauschal ein Beitrag pro Haushalt festgelegt. 17,50 Euro pro Monat sind nun pro Haushalt fällig. Hat eine Person zudem noch einen zweien Wohnsitz innerhalb Deutschlands, so wird auch noch ein Beitrag für diesen fällig.

Der Aufwand für die Eintreibung ist enorm und kann das Geld, um das es meist geht, gar nicht wieder einbringen. Allerdings ist es auch eine erforderliche Maßnahme, um andere Nichtzahler abzuschrecken.

Kommunen für die Vollstreckung zuständig

Es scheint mittlerweile verständlich, dass sich viele über die Zwangsgebühren, wie sie so gerne genannt werden, ärgern. Manche zahlen sie aus finanziellen Gründen nicht (es mangelt an Geld), andere wiederum möchten das System aus Trotz beziehungsweise aufgrund ihrer Weltanschauungsweise nicht durch ihre Beiträge am Laufen halten.

Viele verschiedene Gründe sprechen dagegen, sich den Rundfunkgebühren geschlagen hinzugeben. Hierdurch kommt allerdings eine ganze Menge Arbeit auf die Kommunen zu. Kommt der Bürger seiner Gebührenpflicht nämlich nicht nach, so sind laut Vewaltungsverfahrensgesetz und Erlass des NRW-Innenministeriums die Kommunen für die Vollstreckung zuständig.

Briefe erst vom Beitragsservice, später Eintreibung durch die Stadt

Säumige Zahler erhalten normalerweise ihre Post vom Beitragsservice. Zuerst werden Briefe verschickt, dann Zahlungserinnerungen, schließlich auch Mahnungen. Erst in der letzten Stufe des Mahnverfahrens mischt sich auch die Stadt ein, da hier der Beitragsservice ein Vollstreckungsersuchen an die Stadt richtet.

„Dieser Weg ist deutlich einfacher geworden, denn der Beitragsservice kann die Pfändungsbescheide selbst ausstellen und an die Kommunen weiterreichen. Fürher mussten sich die Gerichte damit beschäftigen“, erklärt Mirko Rogalla von der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW.

Die Verbraucherschützer sehen das neue Verfahren zudem auch als besser an, da es die Privatsphäre schützt.

Früher besuchte die GEZ die Haushalte um Fernseh- und Radiogeräte zu zählen. Das gibt es heute durch die neue Regelung nicht mehr. Der Nachteil ist allerdings, dass nun auch die Personen zahlen müssen, die keine der Geräte besitzen. „Das ist allerdings ein verschwindend kleiner Prozentsatz“, gibt Rogalla zu verstehen.

Bildquelle: © Marek Gottschalk – Fotolia.com

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