Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen und so ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen, können von der Agentur für Arbeit finanziell unterstützt werden.

Der so genannte Gründungszuschuss kann von Existenzgründern beantragt werden. Ob die Agentur für Arbeit ihn tatsächlich gewährt, liegt in ihrem Ermessen. Denn einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss gibt es nicht.

Umso wichtiger ist es, den Gründungszuschuss richtig zu beantragen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie am besten vorgehen sollten.

Übersicht:

  • Was ist der Gründungszuschuss?
  • Gibt es einen Anspruch auf Gründungszuschuss?
  • Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
  • Wie stelle ich einen Antrag auf Gründungszuschuss?
  • 1. Arbeitssuchend oder arbeitslos melden
  • 2. Mit Berater sprechen und Antrag auf Gründungszuschuss abholen
  • 3. Zulassung für die selbstständige Tätigkeit einholen
  • 4. Fachkundige Stelle suchen
  • 5. Existenzseminar besuchen
  • 6. Businessplan erstellen
  • 7. Selbstständigkeit anmelden
  • 8. Fachkundige Stellungnahme einholen
  • 9. Antrag stellen

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Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Hilfe für Existenzgründer und wird von der Agentur für Arbeit geleistet. Der Gründungszuschuss wird zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung gewährt.

Denn diese Phase ist oft mit hohen Ausgaben und unsicheren Einnahmen verbunden. Für die Gewährung eines Gründungszuschusses ist es essentiell, dass der Existenzgründer vorher arbeitslos war und durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden möchte.

Demnach können nur Arbeitslose, die sich hauptberuflich selbständig machen wollen, zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss erhalten.

Die selbstständige Tätigkeit muss dabei mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.

Gibt es einen Anspruch auf Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Der Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf § 147 Abs. 3 SGB III beruht („kurze“ Anwartschaftszeit).

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt.

Für weitere neun Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.

Eine erneute Förderung ist nicht möglich, wenn seit dem Ende einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III noch nicht 24 Monate vergangen sind.

Der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Gründungszuschuss?

Da der Gründungszuschuss nur eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit ist und demnach kein Rechtsanspruch auf diese finanzielle Unterstützung besteht, ist es wichtig, den Antrag auf Gründungszuschuss sorgfältig vorzubereiten und richtig zu stellen. Im Nachfolgenden zeigen wir Ihnen die einzelnen Schritte auf.

1. Arbeitssuchend oder arbeitslos melden

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist die Grundvoraussetzung für den Gründungszuschuss. Daher ist der erste Schritt zum Gründungszuschuss die Meldung als arbeitssuchend und Beantragung von Arbeitslosengeld.

Der Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld regelt, ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche haben.Und so gehen Sie vor: Sobald Sie gekündigt wurden oder selbst gekündigt haben, müssen Sie sich sofort bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Wenn Sie dies nicht innerhalb von drei Kalendertagen erledigen, kann die Arbeitsagentur eine einwöchige Sperrzeit verhängen. Das sollten Sie auf jeden Fall vermeiden Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld I beziehen, so prüfen Sie anhand des Bewilligungsbescheids, ob Sie noch über die notwendigen 150 Tage Restanspruch verfügen und bis wann Sie spätestens gründen müssen, um noch Förderung zu erhalten. Mehr erfahren

2. Mit Berater sprechen und Antrag auf Gründungszuschuss abholen

Wenn Sie sich arbeitssuchend melden, wird Ihnen die Agentur für Abrbeit in der Regel zeitnah einen Beratungstermin geben.

Diesen sollten Sie dazu nutzen, um mit Ihrem Berater über eine mögliche Selbstständigkeit zu sprechen und sich über den Gründungszuschuss zu informieren. Den Antrag selbst stellen Sie hier noch nicht.

Ihr Berater wird sich notieren, dass Sie eventuell vorhaben, sich selbstständig zu machen. Mehr passiert zunächst nicht.

Selbstverständlich können Sie den Antrag auf Gründungszuschuss auch unabhängig von dem Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit rausholen.

Zum Beispiel, wenn Sie bereits einige Wochen arbeitslos sind, die Aussichten auf eine Vermittlung eher gering sind und Sie die Arbeitslosigkeit mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beenden wollen.

3. Zulassung für die selbstständige Tätigkeit einholen

Da einige Tätigkeiten einer Zulassung bzw. Erlaubnis bedürfen (z. B. bei Kammern oder vom Gesundheitsamt), sollten Sie diese rechtzeitig einholen.

4. Fachkundige Stelle suchen

Die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit nachzuweisen. Hierzu ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen.

Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

Aber auch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer können als fachkundige Stelle fungieren.
Die Wahl der fachkundigen Stelle entscheidet mit darüber, wie schnell die Gründungsvorbereitungen und wie erfolgreich die Antragstellung ablaufen. Daher ist die Wahl der fachkundigen Stelle sehr wichtig.

5. Existenzseminar besuchen

Die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit müssen dargelegt werden. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen- in der Regel sind das Existenzgründerseminare.

Unabhängig davon ob die Agentur für Arbeit dies fordert, bieten die Seminare eine gute Gelegenheit, sich über die Chancen und Risiken einer Selbstständigkeit zu informieren und evtl. Berater kennezulernen, die als fachkundige Stelle in Frage kommen.

6. Businessplan erstellen

Nun geht es ans Eingemachte: Die Erstellung des Businessplans. Der Businessplan ist das Herzstück beim Antrag auf Gründungszuschuss und sollte sorgfältig erarbeitet werden.

Für die Überprüfung und Stellungnahme wird ein Geschäftsplan benötigt, der aus folgenden Unterlagen bestehen sollte:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • Lebenslauf sowie Unterlagen, aus denen die Befähigung hervorgeht (Diplom, Arbeitszeugnisse)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan für mindestens 3 Jahre
  • Umsatz- und Rentabilitäts­vorschau für mindestens 3 Jahre

Sie können den Businessplan auch gemeinsam mit einem Gründungsberater erstellen. Eine solche Beratung kann auch staatlich gefördert werden.

Zudem sollten Sie den Businessplan mit der fachkundigen Stelle besprechen, sobald dieser ausgearbeitet ist. Die fachkundige Stelle wird Ihnen ggf. noch Änderungswünsche oder Verbesserungsvorschläge geben. Mehr erfahren

7. Selbstständigkeit anmelden

Dem Antrag auf Gründungszuschuss ist eine Anmeldung der Selbstständigkeit beim Finanzamt vorzulegen. Als Gewerbetreibender müssen Sie ihr Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden, als Freiberufler melden Sie sich beim Finanzamt an.

8. Fachkundige Stellungnahme einholen

Ist der Businessplan fertig, legen Sie diesen der fachkundigen Stelle vor. Wenn das Konzept gut durchdacht ist und gründlich geprüft wurde, erfolgt die fachkundige Stellungnahme.

Und zwar nicht in Form eines Gutachtens, sondern als Formular mit dem offiziellen Titel „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“. Dieses Formular liegt dem Antrag auf Gründungszuschuss bei.

9. Antrag stellen

Wenn Sie die positive Stellungnahme der fachkundigen Stelle erhalten haben, können Sie den Antrag auf Gründungzuschuss zusammen mit einem Exemplar des Businessplans, dem Nachweis über die Anmeldung der Selbständigkeit sowie dem eigentlichen Antragsformular einreichen.

Die Agentur für Arbeit wird nun über den Antrag entscheiden.

Bildquelle: © nmann77 – Fotolia.com

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