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Als Sozialstaat stellt die Bundesrepublik Deutschland seinen Bürgern eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung um ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Aber wann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld, Hartz IV, Sozialhilfe und die Grundsicherung? Und was ist das überhaupt?

Grundsicherung

Übersicht:

  • Begriffsklärung
  • Was ist die Grundsicherung?
  • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Die Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Höhe der Grundsicherung
  • Berechtigtenzahl

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Begriffsklärung

Die Beihilfen für bedürftige Menschen werden in Deutschland doch ein mehrstufiges System geregelt. Dabei ist vielen, die nicht auf dieses System angewiesen sind, überhaupt nicht bewusst, wie komplex und vielschichtig es ist. Deshalb sollen hier zunächst einige Begriffe geklärt werden, um einen besseren Überblick zu ermöglichen.

Wenn ein Arbeitnehmer in ausreichendem Maße in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ziel ist es dabei, den Lohn zu ersetzen und den bisherigen Lebensstandard so weit wie möglich zu erhalten, bis eine neue Arbeit angetreten werden kann. Das Arbeitslosengeld wird je nach Alter ein Jahr bzw. bei älteren Arbeitnehmern zwei Jahre lang ausgezahlt.

Wenn man nach Ablauf dieser Frist keine neue Beschäftigung findet, treten die Regelungen des Arbeitslosengeld II in Kraft. Jetzt geht es nicht mehr darum, den Lohn zu ersetzen und den Lebensstandard zu sichern, sondern darum ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, wird aber auch dann ausgezahlt, wenn der Lohn nicht zum Überleben reicht.

Es gibt aber einige Ausnahmen von diesem System, weshalb weitere Maßnahmen nötig sind, um bedürftige Menschen zu versorgen.

Was ist die Grundsicherung?

Im offiziellen Sprachgebrauch spricht man von Grundsicherung oder Mindestsicherung bei Erwerbsminderung, im Alter oder als Hilfe zum Lebensunterhalt. Während man bei Hartz IV davon ausgeht, dass die betreffende Person noch mindestens 3 Stunden lang täglich einer Arbeit nachgehen kann, geht man bei den Maßnahmen der Grundsicherung davon aus, dass eine Sicherung des Lebensunterhalts durch Arbeit nicht mehr möglich ist.

Offiziell gehört auch die Grundsicherung für Arbeitssuchende dazu, die damit ihren Lebensunterhalt zeitweise auch nicht durch eine berufliche Tätigkeit verdienen können, aber im Weiteren soll hier davon nicht die Rede sein.

Anders als die Sozialhilfe wird die Grundsicherung nur dann gewährt, wenn sie schriftlich beantragt wurde. Zuständig für die Ablehnung oder die Bewilligung der Grundsicherung sind die entsprechenden Stellen bei den Sozialämtern. Der Antrag kann aber auch von den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung weitergeleitet werden.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Diese staatliche Leistung gibt es seit Januar 2003. Sie gilt für Personen, die aufgrund ihres Alters oder einer Erwerbsminderung aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Das bedeutet, dass sie in Rente gegangen sind oder eine Behinderung haben, die sie an der Arbeit hindert. Für den Nachweis der Erwerbsminderung ist in der Regel eine medizinische Untersuchung notwendig.

Der Zweck der Grundsicherung ist es, den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherzustellen. Damit soll sie als Mittel gegen die so genannte Altersarmut dienen, wobei aber vermutet wird, dass von den berechtigten Personen nur etwa ein Drittel die Leistungen der Grundsicherung beantragt. Der Rest verzichtet aus Unwissenheit, falscher Scham oder anderen Gründen auf die staatlichen Hilfsleistungen.

Es gibt keinen Anspruch auf Grundsicherung, wenn die Bedürftigkeit fahrlässig oder vorsätzlich selbst herbeigeführt wurde.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt

Diese Unterstützung bildet die unterste Stufe im sozialen Netz. Sie wird unter anderem auch Personen ausgezahlt, die als Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben. Darüber hinaus an alle, die nicht für eine andere Form der Unterstützung berechtigt sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

Dazu können Zahlungen für einen Sonderbedarf hinzukommen, der aus verschiedenen Gründen wie Schwangerschaft oder einer Klassenfahrt zu Stande kommt.

Wie viel Grundsicherung steht mir zu?

Wie viel ein bedürftiger Mensch durch die Grundsicherung bei Alter oder Erwerbsminderung erhält, wird von der jeweiligen Landesregierung festgelegt. Dabei gelten pauschale Regelsätze, die sich nach den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe richten.

Seit 2013 gilt für Alleinstehende ein Regelsatz von 383 Euro, für Eheleute ein Betrag von jeweils 345 Euro. Dieser Betrag kann durch verschiedene Umstände gemindert oder erhöht werden, zum Beispiel durch einen Mehrbedarf oder Verpflegung, die anderweitig kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Hinzu kommen Ausgaben für Miete, Heizung und Nebenkosten.

In der Regel wird die Grundsicherung zwölf Monate lang bewilligt. Anders als die Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) gilt dieser Zeitraum von zwölf Monaten, sobald er einmal festgelegt wurde. Bei der Sozialhilfe hingegen kann die Bewilligung zumindest theoretisch täglich neu entschieden werden.

Die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich nach mehreren Regelbedarfssätzen, die je nach Bedingungen (Alter, Bedarfsgemeinschaft oder alleinstehend, usw.) zwischen 229 Euro und 353 Euro liegen.

Wie viele Personen erhalten Grundsicherung?

Schätzungsweise sind über 1 Million Menschen in Deutschland auf die Beihilfen der Grundsicherung angewiesen. Dabei werden über 4 Milliarden Euro an Zahlungen geleistet. Man muss aber im Hinterkopf behalten, dass die Dunkelziffer der Personen, die berechtigt wären, aber keinen Antrag gestellt haben, noch um einiges höher ist.

Grundsätzlich zum Erhalt berechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Bedingungen der Grundsicherung erfüllt. Für die obere Altersgrenze kommt es auf das Geburtsdatum an. Die Altersgrenze von 65 Jahren gilt für alle, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden. Bei allen, die nach diesem Datum geboren wurden, gilt eine schrittweise Verschiebung der Rentengrenze.

Wenn man auf die Grundsicherung angewiesen ist, bedeutet das einen großen Einschnitt in den Lebensstandard. Deshalb sollte man sich frühzeitig absichern, um im Alter ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben.

Bildquelle: © Alexander Raths – Fotolia.com

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