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In diesem Artikel möchten wir über die Grundsicherung berichten, die viele Menschen in Deutschland im Alter als eine Sozialleistung erhalten. In den nächsten Abschnitten finden Sie hierzu die wichtigsten Informationen auf einen Blick. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Übersicht:

  • Einfach erklärt: Was ist die Grundsicherung?
  • Verdeckte Armut im Alter
  • Grundsicherung nur auf Antrag
  • Interessante Zahlen und Fakten
  • Wer kann die Grundsicherung erhalten
  • Wie hoch ist die Grundsicherung?
  • Grundsicherung: Unterscheide zur Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Ausnahmen, die keinen Anspruch auf Grundsicherung haben
  • Einfach erklärt: Was ist die Grundsicherung?

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Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung in Deutschland. Diese Sozialleistung gibt es in zwei unterschiedlichen Fällen. Man kann die Grundsicherung zum Beispiel im Alter bekommen, oder bei Erwerbsminderung.

Entstanden ist die Grundsicherung im Jahr 2005. Die Funktion der Grundsicherung ist die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts bei Hilfebedürftigkeit. Aber gibt es dafür nicht schon Hartz IV?

Ja, allerdings ist die Grundsicherung noch einmal etwas anderes. Die Grundsicherung springt nämlich dann ein, wenn kein Hartz IV mehr gewährt wird, obwohl jemand vom Umstand her an sich Hartz IV brauchen könnte. Die Grundsicherung kann man wie eine Randform von Hartz IV sehen. Wie genau das aussieht und warum das so ist, schildern wir Ihnen in den nächsten Abschnitten.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, können die Grundsicherung beziehen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Hartz IV kann man nämlich nur dann beziehen, wenn man theoretisch noch in der Lage wäre, arbeiten zu gehen.

Erwerbsminderung bedeutet, dass man so gut wie gar nicht mehr in der Lage ist, einem normalen Job nachzugehen. Beispielsweise durch eine dauerhafte Verletzung oder dauerhafte Erkrankung. Auch wer in Rente ist, bekommt kein Hartz IV mehr, denn auch hier geht man theoretisch keinem richtigen Beruf mehr nach.

Die Grundsicherung ist damit ein Ersatz für Hartz IV für genau diese beiden Randfälle.

Funktion der Grundsicherung

Der Zweck der Grundsicherung ist es, alten oder dauerhaft erwerbsgeminderten Menschen eine eigenständige Sozialleistung zu gewährleisten, damit der grundlegende Bedarf für den Lebensunterhalt sichergestellt wird.

Versteckte oder verschämte Altersarmut soll auf diese Art und Weise vorgebeugt werden durch die gesetzliche Vermutung, dass das Jahreseinkommen der unterhaltspflichtigen Angehörigen einen Betrag von 100.000 Euro nicht überschreitet. Ein Kostenersatz durch die Erben der Leistungsempfänger ist übrigens auch ausgeschlossen.

Verdeckte Armut im Alter

Nach einer Studie von Irene Becker ist die verdeckte Armut unter der Älteren trotz der Grundsicherungsleistungen im Alter dennoch besonders hoch. Die Grundsicherung als Sozialleistung verhilft also leider nicht sehr viel zum Besseren.

Nach den Berechnungen von Irene Becker haben im Jahr 2007 noch gut eine Million Menschen ab 65 Jahren einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung. Davon haben allerdings nur 340.000 Die Leistung wirklich in Anspruch genommen. Das bedeutet, dass laut der Studie nur jeder Dritte die Grundsicherung als Leistung bezieht, dem diese zusteht.

Warum beziehen so wenig Personen die Grundsicherung?

Nun liegt die Frage nahe, wie es sein kann, dass nur jeder Dritte der Berechtigten die Grundsicherung als finanzielle Stütze erhält. Auch diesen Umstand hat Irene Becker untersucht. Als Grund hierfür nennt sie unter anderem Scham und vor allem mangelnde Information. Allem Anschein nach wissen viele Leistungsberechtigte gar nichts von den Möglichkeiten der Grundsicherung. Damit entgeht den Personen natürlich eine Menge Geld und eine wichtige Hilfe. Sowohl im Alter als auch bei Erwerbsminderung.

Grundsicherung nur auf Antrag

Anders als bei der allgemeinen Sozialhilfe, für die an sich kein förmlicher Antrag benötigt wird, braucht man bei der Grundsicherung auf jeden Fall einen förmlichen Antrag. Ohne diesen kann die Grundsicherung nicht gewährt werden.

Zuständigkeit für die Bewilligung der Grundsicherung

Für die Bewilligung der Grundsicherung sind die Grundsicherungsämter bei den Sozialämtern der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Den Antrag kann man direkt beim Grundsicherungsamt erhalten oder aber auch hilfsweise bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Diese können den Antrag dann entsprechend weiterleiten.

Interessante Zahlen und Fakten

Damit Sie ein besseres Bild von der Situation der Grundsicherung in Deutschland bekommen, haben wir für diesen Abschnitt ein paar aussagekräftige Zahlen und Fakten recherchiert.

So gab es zum Ende des Jahres 2003 beispielsweise rund 439.000 Personen, die die Grundsicherung als Leistung bezogen. Im Jahr 2010 waren es schon fast doppelt so viele Personen, nämlich rund 797.000 Personen. Im Jahr 2011 stieg die Zahl nochmals auf 844.000 Personen an. Heute sind es fast eine Million Leistungsempfänger der Grundsicherung.

Grundsicherung im Alter

Von den fast 1 Million Leistungsempfängern der Grundsicherung befinden sich etwa 500.000 Empfänger in einem Alter von 65 Jahren und älter.

Wer kann die Grundsicherung erhalten?

Die Grundsicherung gibt es wie schon beschrieben in zwei Fällen. Der eine Fall ist die dauerhafte Erwerbsminderung, der andere Fall ist die Armut im Alter.

Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und wer die Altersgrenze erreicht hat, oder aber dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, und zwar im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer gilt als dauerhaft voll erwerbsgemindert?

Dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf einen nicht absehbaren Zeitraum unter den üblichen Bedienungen des allgemeinen Arbeitsmarktes täglich mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein. Wer allerdings in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sein, der erhält bei Bedarf die Grundsicherung nach den Vorschriften des SGB II, also Hartz IV.

Übrigens: Unter „erwerbstätig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ versteht man, dass man körperlich und gesundheitlich in der Lage sein muss, irgendeinen Beruf auszuüben. Damit man als voll erwerbsgemindert gilt, muss also schon was wirklich ernstes passieren.

Eine Beurteilung darüber, ob man wirklich ernsthaft voll erwerbsgemindert ist, erfolgt stets durch eine gutachterliche Einzelfallprüfung.

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Der Umfang der Leistungen richtet sich nach § 42 SGB XII. Die Leistungen entsprechen denen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe. Bemessen werden die Leistungen der Grundsicherung dabei nach den pauschalisierten Regelsätzen, die von den Landesregierungen festgelegt werden. Nach der Neufassung von Januar 2007 entfallen allerdings die Differenzierungen zwischen alten und neuen Bundesländern.

Seit dem 1. Januar 2016 beträgt der monatliche Regelsatz für Alleinstehende 404 Euro und für Partner und Eheleute jeweils 364 Euro. Hinzu kommen dann noch die Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII.

Grundsicherung: Unterschiede zur Hilfe zum Lebensunterhalt

Wer die Grundsicherung bezieht, ist gegenüber dem Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt günstiger gestellt. Das geschieht teilweise durch den Wegfall der Vermutung der Bedarfsdeckung in der Haushaltsgemeinschaft, und teilweise durch den Wegfall der Option der darlehensweisen Gewährung bei kurzfristigem Bedarf.

Die Grundsicherung wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, wodurch es sich hierbei um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt. Etwas anders also, als bei den meisten anderen Leistungsbewilligungen des SGB XII.

Ausnahmen, die keinen Anspruch auf Grundsicherung haben

Ausgeschlossen von der Grundsicherung sind Personen, die ihre Sozialhilfebedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder auch grob fahrlässig herbeigeführt haben. Solche Personen haben keinen Anspruch auf die Grundsicherung. Die Regelung dient dazu, einen Missbrauch der Leistung zu verhindern. Vor allem durch solche Personen, die versucht haben, durch Schenkungen ihr Vermögen bis zur Heranziehung zu vermindern.

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