Manche Menschen leben am Existenzminimum, auch im Alter, wenn sie eigentlich die Früchte eines langen Arbeitslebens ernten müssten. Doch für viele Menschen reicht die Rente nicht, da sie aus verschiedenen Gründen nicht genügend Jahre gearbeitet haben, zum Beispiel weil sie schwanger waren, weil ein Familienmitglied gepflegt werden musste oder weil sie arbeitsunfähig geworden sind.

In solchen und anderen Fällen wird eine zu niedrige Rente ausgezahlt, mit die Rentner nicht ihren Lebensabend bestreiten können. Sie sind auf Hilfe angewiesen: Die Grundsicherung im Alter hilft, wenn Rente nicht reicht zum Wohnen, Heizen oder die Enkel zu beschenken.

Grundsicherung

Übersicht

  • Was gilt als Einkommen und was nicht?
  • Was wird für die Grundsicherung angerechnet?
  • Die Regelbedarfsstufen
  • So wird die Bedürftigkeit ermittelt
  • Wie Grundsicherung im Alter beantragen?
  • Wer kann Grundsicherung im Alter beantragen?
  • Wofür Grundsicherung im Alter?
  • Was versteht man unter Existenzminimum?

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Was versteht man unter Existenzminimum?

Ältere Menschen, die unter dem Existenzminimum leben, erhalten Grundsicherung im Alter. Doch zunächst einmal vorweg: Wie wird denn dieses Existenzminimum überhaupt definiert? Das Existenzminimum ist nicht nur die finanzielle Schwelle, die für oder gegen eine Bewilligung der Grundsicherung im Alter spricht.

Es ist auch die Schwelle, die als ausschlaggebend dafür gilt, ob ein Mensch „an unserer Gesellschaft teilnehmen“ kann. Es geht darum, den Grundbedarf zu sichern, also Essen und Trinken kaufen zu können, eine Wohnung zu haben und sich kleiden zu können.

Dazu werden zudem Beitragszahlungen für Versicherung oder, in besonderen Fällen, Zahlung für Behinderungen oder Schwangerschaften gezählt. Wie hoch letztlich die genaue Grenze ist, der so genannte Regelbedarf, wird individuell ermittelt.

Wofür Grundsicherung im Alter?

Es gibt unter den relativ strengen Voraussetzungen zur Bewilligung der Grundsicherung im Alter auch den Passus, dass die Grundsicherung im Alter in der Vergangenheit nicht fälschlich eingesetzt worden sein durfte. Das heißt, die Zahlung der Grundsicherung im Alter wird unter der Voraussetzung geleistet, das damit auch tatsächlich wichtige Zahlungen vorgenommen werden. Somit definiert sich auch die Liste der Posten, für die die Grundsicherung im Alter gezahlt wird:

  • Notwendiger Lebensunterhalt
  • Unterkunft, Nebenkosten & Heizung
  • (Angemessene) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • (Angemessene) Vorsorgebeiträge
  • Zusatzleistungen / Mehrbedarf: Regelmäßige Extrazahlungen werden zum Beispiel im Fall von Schwerbehinderung oder für werdende Mütter gewährt.
  • Einmalige Zusatz-Bedarfe können zum Beispiel für Wohnungserststattungen, Bildung oder Bekleidung beantragt werden.

Wer kann Grundsicherung im Alter beantragen?

Das Sozialgesetzbuch sieht vor, das Grundsicherung im Alter von Menschen bezogen werden kann, die ihren Lebensunterhalt nicht durch Rente oder Vermögen selbstständig bestreiten können. Die Altersgrenze hierbei liegt bei 67 Jahren.

Ebenfalls Anspruch auf die Grundsicherung im Alter hat, wer mindestens 18 Jahre alt und vollständig erwerbsunfähig ist und auch nicht wieder ins Arbeitsleben eintreten wird können. Beide in Frage kommenden Bedarfsgruppen – also Rentner mit zu geringer Rente, bzw. Erwerbsunfähige – müssen zudem wohnhaft in Deutschland sein.

Wie Grundsicherung im Alter beantragen?

Zunächst einmal vorweg, warum die Grundsicherung im Alter überhaupt beantragt werden muss. Das liegt daran, dass sie eine eigenständige Sozialleistung ist, die – ebenso wie andere Sozialleistungen auch – nur durch einen ordentlichen Antrag bewilligt werden kann.

Den Antrag auf Grundsicherung im Alter stellen Sie an die Deutsche Rentenversicherung oder beim Sozialamt. Es sind eine ganze Menge Formulare erforderlich, um an die Grundsicherung im Alter zu gelangen. Sie brauchen zunächst einmal Bescheinigungen über Ihre Einnahmen, wie Rentenbescheide, Sparbücher oder auch Kindergeld und Minijobs.

Dem gegenüber werden die Ausgaben des Antragstellers gestellt, also Versicherungsausgaben, Nebenkosten und natürlich die Miete. Die potentiellen Geldgeber prüfen auf Basis dieser und weiterer Unterlagen zunächst einmal die generelle Bedürftigkeit des Antragstellers.

So wird die Bedürftigkeit ermittelt

Ob diese Bedürftigkeit besteht und somit dem Antrag auf Grundsicherung im Alter stattgegeben wird, prüfen die Sozialämter oder Rentenversicherungen nun auf Basis der eingereichten Unterlagen. Und mögen die noch so kompliziert wirken, es gibt einen recht einfachen Ablauf bei der Bedarfsermittlung der Grundsicherung im Alter:

  • 1. Ermittlung des Bedarfs
  • 2. Ist der Bedarf größer Einkommen & Vermögen?
  • 3. Wenn ja: Zahlung des Fehlbetrages zur Grundsicherung
  • 4. Ist das Einkommen größer als der Bedarf, wird nicht gezahlt.

Die Regelbedarfsstufen

Die Basis der grundsätzlichen Berechnung der Grundsicherung im Alter stellen die Regelbedarfsstufen dar. Es gibt drei generelle Regelbedarfsstufen, die in Einzelfällen, wie zum Beispiel bei Schwerbehinderungen, auch noch um den so genannten Mehrbedarf ergänzt werden können:

  • Regelbedarfsstufe 1: Alleinstehende und Alleinerziehende mit eigenem Haushalt
  • Regelbedarfsstufe 2: Erwachsene Haushaltsangehörige
  • Regelbedarfsstufe 3: Zusammenlebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamen Haushalt je Person

Der Summe der jeweiligen Regelbedarfsstufe werden nun Ausgaben wie Miete, Nebenkosten, Heizung und weitere Kosten werden addiert, um somit den Bedarf der Person zu ermitteln. Davon abgezogen werden Gehälter und andere Einnahmen. Die Differenz stellt den Grundsicherungsbedarf dar.

Was wird für die Grundsicherung angerechnet?

Die eben aufgestellte Rechen-Schablone ist sehr einfach gehalten, um den grundsätzlichen Ablauf bei der Ermittlung des Grundsicherungsbedarfs zu veranschaulichen. Meistens geht es aber nicht so einfach, denn oftmals gibt es eine ganze Reihe an Elementen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite der Antragsteller zu berücksichtigen.

So hängt die Höhe der auszahlbaren Grundsicherung im Alter nicht nur vom eigenen Einkommen, sondern gegebenenfalls auch von dem des Ehepartners ab, sowie vom bestehenden Vermögen oder auch dem Gehalt der Kinder.

Was gilt als Einkommen und was nicht?

Zum berücksichtigten Einkommen zählen natürlich Erwerbseinkommen, Renten (auch Mütter- oder Riesterrenten), Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Elterngeld über 300€, Miet- und Pachteinnahmen, Krankengeld und Zinsen.

Nicht zum Einkommen im Sinne der Bewilligung der Grundsicherung im Alter zählen dagegen 30% des Einkommens aus ebenso selbstständiger wie nicht selbstständiger Arbeit, die Grundrente, Unterhaltsansprüche gegenüber Personen mit weniger als 100.000€ Jahreseinkommen, Elterngeld bis 300€, Pflegegeld.

Bildquelle: © Alexander Raths – Fotolia.com

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