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Wer im Alter oder bei Erwerbsminderung hilfebedürftig ist, weil er seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft finanzieren kann, hat nach § 41 ff. SGB XII Anspruch auf Grundsicherung. Was Sie über diese wichtige Sozialleistung wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Grundsicherung

Übersicht

  • Altersarmut in Deutschland geht alle an
  • Erwerbsminderung: Jeder Vierte ist betroffen
  • Was Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung leistet
  • Mehr Anspruchsinhaber als Antragsteller
  • Leistungen, die Anspruchsinhabern gewährt werden können
  • Regelbedarfsstufe
  • Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Einkommen wird angerechnet
  • Entlastung von Familien, in denen ein behindertes erwachsenes Kind lebt
  • Antragstellung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Dauer der Bewilligung
  • Darlehen
  • Wenn ein Betroffener in einer stationären Einrichtung lebt

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Altersarmut in Deutschland geht alle an

Altersarmut ist in Deutschland ein Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt. Denn der demographische Wandel sorgt dafür, dass die Bevölkerung überaltert und immer mehr Rentnern immer weniger Rentenbeitragszahlern gegenüberstehen. Für viele Menschen wird die Rente, wenn sie denn eine erhalten, nicht zur Sicherung ihrer Existenz genügen.

Erwerbsminderung: Jeder Vierte ist betroffen

Doch nicht nur von Altersarmut sind viele Menschen betroffen – auch Erwerbsminderung ist verbreitet. Jeder vierte Arbeitnehmer muss aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf vorzeitig aufgeben oder ist sogar gezwungen, das Erwerbsleben ganz hinter sich zu lassen.

Für denjenigen, der weniger als sechs Stunden arbeiten kann, aber noch mindestens drei Stunden am Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann, gilt eine teilweise Erwerbsminderung. Die volle Erwerbsminderung tritt ein, wenn ein Betroffener weniger als drei Stunden arbeiten kann.

Was Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung leistet

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine soziale Leistung, die speziell für zwei unterschiedliche Personengruppen vorgesehen ist:

  • für Menschen ab 65 Jahren
  • für Erwachsene, die dauerhaft erwerbsgemindert sind

Die dauerhafte volle Erwerbsminderung muss per Gutachten festgestellt werden, das vom Träger der Rentenversicherung durchgeführt wird.

Die Antragsteller müssen zunächst vorrangige Leistungen beantragen, wenn diese bereits die Hilfebedürftigkeit beenden können. Dazu gehört zum Beispiel Wohngeld. Grundsicherung gehört zur letzten Möglichkeit, den Betroffenen aus der Hilfebedürftigkeit zu helfen.

Mehr Anspruchsinhaber als Antragsteller

Grundsicherung wird nur auf Antrag gewährt. Viele alte Menschen haben Anspruch, nehmen diesen jedoch aus Scham oder aufgrund mangelnder Information nicht wahr, wie eine Studie von Irene Becker belegt. 2007 hatten etwa eine Million Menschen über 65 Jahre Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, doch lediglich 340.000 beantragten die Sozialleistung auch tatsächlich.

Leistungen, die Anspruchsinhabern gewährt werden können

Regelbedarfsstufe

Wie auch die Leistungen der Sozialhilfe umfasst die Grundsicherung einen Regelsatz zum Decken des täglichen Bedarf in Höhe von 399 Euro bei Alleinstehenden und 360 Euro bei erwachsenen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus zwei erwachsenen Leistungsberechtigten, die als Ehegatten oder Lebenspartner einen gemeinsamen Haushalt führen. Kinder haben je nach Altersstufe Anspruch auf 234 Euro bis 320 Euro.

Unterkunft und Heizung

Die Kosten für eine Wohnung und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn diese als angemessen gelten.

Mehrbedarfe

Mehrbedarfe, die zum Beispiel aus einer Gehbehinderung mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G) resultieren, werden gegebenenfalls gewährt.

Sozialversicherungsbeiträge

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ebenso wie Zusatzbeiträge oder Vorsorgebeiträge übernommen.

Einkommen wird angerechnet

Der Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hängt auch davon ab, wie hoch das Einkommen und das Vermögen des Antragstellers ist. Denn beides wird angerechnet – und zwar auch die Einkünfte und das Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners, die über den (fiktiven) Sozialhilfebedarf hinausgehen. Die Vermögensfreigrenze liegt bei 2.600 Euro.

Zum berücksichtigenden Einkommen gehören

  • – Arbeitseinkommen (auch aus geringfügiger Beschäftigung)
  • – Renten (auch aus betrieblicher oder privater Vorsorgen)
  • Kindergeld und Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz

Nicht zum Einkommen werden folgende Leistungen gerechnet

  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Leistungen mit Entschädigungscharakter
  • Kindererziehungsleistungen für Mütter, die vor 1921 geboren wurden

Entlastung von Familien, in denen ein behindertes erwachsenes Kind lebt

Der Grundsicherungsanspruch kann entfallen, wenn unterhaltspflichtige Kinder oder Eltern des Antragstellers über 100.000 Euro pro Jahr verdienen. Ist dies nicht der Fall, haben erwachsene Menschen mit Behinderung auch Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung, wenn sie im Haus der Eltern wohnen. Damit soll den Betroffenen die materielle Eigenständigkeit ermöglicht werden bei gleichzeitiger Entlastung der Familie.

Antragstellung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherungsämter der Sozialämter sind für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständig. Hier kann die Grundsicherung beantragt werden, alternativ bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Diese leiten den Antrag jedoch auch an das zuständige Grundsicherungsamt weiter.

Dauer der Bewilligung

Grundsicherung wird meist für volle zwölf Monate bewilligt, anders als Arbeitslosengeld II, das in der Regel bereits nach sechs Monaten neu beantragt werden muss. Hintergrund ist, dass Leistungsberechtigte der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dem Arbeitsmarkt dauerhaft nicht zur Verfügung stehen und davon auszugehen ist, dass sich der Anspruch auf die Sozialleistungen nicht innerhalb weniger Monate verändert. Ist absehbar, dass dieser bestehen bleibt, kann die Grundsicherung auch auf Dauer bewilligt werden. Grundsätzlich verfügen die Träger über Spielraum, was die Entscheidung zur Bewilligungsdauer angeht.

Darlehen

Unter bestimmten Umständen, können Anspruchsberechtigte der Grundsicherung für einen unabweisbaren Bedarf ein Darlehen beim Träger beantragen. Dieses wird in kleinen monatlichen Raten getilgt.

Wenn ein Betroffener in einer stationären Einrichtung lebt

Der Regelbedarf der Grundsicherung ist auf ein Leben im häuslichen Umfeld ausgelegt. Wer als Betroffener in einer stationären Einrichtung lebt, hat möglicherweise einen höheren Bedarf. In diesem Fall hat er Anspruch auf ergänzende Leistungen. Menschen mit Handicap können zudem Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Pflegebedürftigen können Leistungen der Hilfe zur Pflege gewährt werden.

Bildquelle: © Alexander Raths – Fotolia.com

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