Halber Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Wechselmodell
Alleinerziehend am

Das Wechselmodell findet immer mehr Anhänger. Bei einer Trennung besucht der Nachwuchs den anderen Elternteil nicht nur alle zwei Wochen am Wochenenden, sondern verbringt festgelegte Zeiten mit der Mutter und mit dem Vater. Doch wie sieht es bei dieser Form der Kinderbetreuung mit dem Mehrbedarf für Alleinerziehende aus?

Übersicht

  • Der Mehrbedarf für Alleinerziehende
  • Warum der Mehrbedarf gewährt wird
  • Das Wechselmodell
  • Das Bundessozialgericht legt fest
  • Die Voraussetzungen klar umrissen

Der Mehrbedarf für Alleinerziehende

Wer im Leistungsbezug von Hartz-IV steht, erhält einen monatlichen Pauschalbetrag – den Regelsatz. Der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist eine zusätzliche Regelleistung, die bei ALG II gewährt wird. Grundlage für diese Zahlung ist der sogenannte „ Bedarfssituation der Alleinerziehung“. Dann wird der Mehrbedarf unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Bedarfs gewährt.

Mit dieser Leistung wird in einer pauschalisierten Weise der höhere Aufwand, den Alleinerziehend unter Umständen auszugleichen haben, abgegolten.

Warum der Mehrbedarf gewährt wird

Alleinerziehenden mit Kindern im schulpflichtigen Alter fehlt es an Mobilität und Zeit. Sie können beispielsweise Preise nicht vergleichen und müssen die nächstmögliche Einkaufsmöglichkeit für die lebensnotwendigen Dinge nutzen. Ihr Bedürfnis an Kontakten und Informationen ist erhöht.

Sie versorgen und erziehen ihre Kinder allein und sind deshalb auf zusätzliche Aufwendungen angewiesen. Diese benötigen sie zur Kontaktpflege oder auch zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen.

Doch wie ist das beim Wechselmodell? Ist dann überhaupt noch ein Elternteil alleinerziehend?

Das Wechselmodell

Es gibt Modelle, bei dem das Kind nicht nur die Wochenenden bei dem anderen Elternteil verbringt. Es geht beispielsweise vom Vater aus zu Schule und ist eine abgesprochene Zeit durchgehend bei ihm, bevor es wieder von der Mutter versorgt wird.. Die Eltern teilen sich die Sorge und die Erziehung des Kindes. Das Kind wechselt in feststehenden Abständen den Erziehungsberechtigten. So könnte man kurz gefasst, das Wechselmodell erklären.

Ein Modell, das Anlass gibt, die Grundlage für den Mehrbedarf des Alleinerziehenden in Frage zu stellen. Immerhin teilen die Eltern sich die Erziehung und Pflege. Warum sollte da ein Part den Mehrbedarf als Alleinerziehender erhalten?

Das Bundessozialgericht legt fest

Alleinerziehend ist derjenige, bei dem das Kind überwiegend ist. Wenn sich die Eltern die Aufgaben allerdings teilen, wird genau geschaut. Anspruch auf den halben Mehrbedarf des Alleinerziehenden hat jemand im Bezug von Hartz-IV, wenn sich die Eltern die Sorge und Erziehung des Nachwuchses so teilen, dass die Kosten etwa hälftig auf die Parteien entfallen und die Eltern sich in größeren Abstanden, die mindestens eine Woche umfassen, mit den Aufgaben rund um den Nachwuchs abwechseln.

Die Voraussetzungen klar umrissen

Voraussetzung für den hälftigen Anteil des Mehrbedarfs für Alleinerziehende ist gegeben, wenn die Eltern sich die Betreuung des Kindes auch etwa hälftig teilen.

Liegt die aufgewendete Zeit unter der Hälfte, steht der Mehrbedarf dem Elternteil zu, der auch den Mehraufwand leistet. Zusätzlich gelten die oben bestimmten Grundlagen, wie mit dem Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Wechselmodell verfahren wird.

Bildquelle: © bpstocks – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1