Hilfebedürftige haben in Deutschland Anspruch auf staatliche Leistungen, die ihnen ein Leben in Würde ermöglichen. Für welche Personengruppen diese Hilfestellung gedacht ist und welche Zahlungen Hartz 4 umfasst, erfahren Sie in diesem Artikel.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Wann Arbeitslosengeld 2 in Frage kommt
  • Erste Voraussetzung: Hilfebedürftigkeit
  • Wer Anspruch auf Hartz 4 hat
  • Wann Erwerbstätige aufstocken können
  • Darf man etwas besitzen, wenn man Hartz IV beantragen möchte?
  • Schonvermögen
  • Privilegiertes Vermögen
  • Wie viel Arbeitslosengeld steht Hartz IV-Empfängern zu?
  • Unterkunft und Heizung
  • Wer keinen Anspruch auf Hartz 4 hat

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Wann Arbeitslosengeld 2 in Frage kommt

Wer in Deutschland arbeitslos wird, erhält in der Regel zunächst Arbeitslosengeld I. Dieses wird bei Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung bestritten, in die der Arbeitnehmer eingezahlt hat. Doch was, wenn der neue Job weiter auf sich warten lässt? Muss dann das Ersparte zum Bestreiten des Lebensunterhaltes herhalten – oder hat man auch Anspruch, wenn man über ein gewisses Vermögen verfügt? Und hat man auch Anspruch, wenn man einfach nicht genug verdient?

Erste Voraussetzung: Hilfebedürftigkeit

Wer hilfebedürftig ist, weil er den eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, ist auf die Hilfe des Staates angewiesen. Dieser hat 2005 mit der Hartz 4-Reform das Arbeitslosengeld und die Sozialhilfe neu geregelt.

Wer Anspruch auf Hartz 4 hat

Wichtige Voraussetzung, um als dauerhaft Erwerbsloser Hartz 4 beanspruchen zu können, ist die Erwerbsfähigkeit. Das heißt, dass Sie als Hartz 4-Empfänger dem Arbeitsmarkt grundsätzlich für mindestens drei Stunden täglich zur Verfügung stehen und zwischen 18 und 65 bzw. 67 Jahre alt (Renteneintrittsalter) sind. Der Lebensmittelpunkt muss in Deutschland sein.

Die Hilfebedürftigkeit beschränkt sich dabei nicht auf den Status der Arbeitslosigkeit: Auch, wer einer Erwerbstätigkeit nachgeht und dennoch hilfebedürftig ist, weil das eigene Einkommen nicht ausreicht, kann Hartz 4 beziehen. Dieser Personenkreis nennt sich „Aufstocker“, weil er sein Gehalt aufstockt. Einkommen wird beim Bezug von Hartz 4 immer angerechnet.

Anspruch haben also

  • dauerhaft erwerbslose, aber erwerbsfähige Menschen
  • Erwerbstätige, die hilfebedürftig sind (Aufstocker)
    – im Alter zwischen 18 und 65 bzw. 67 Jahren
    – mit Lebensmittelpunkt in Deutschland
  • Personen, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem Haushalt leben und eine Bedarfsgemeinschaft bilden

Wann Erwerbstätige aufstocken können

Erwerbstätige, die aus eigener Kraft nicht für sich selbst und ihre Partner oder Kinder sorgen können, haben ebenfalls Anspruch auf Hartz IV. Sie dürfen dafür nicht mehr als 1.200 Euro brutto verdienen. Ist ein Kind zu versorgen, liegt der Höchstsatz bei 1.500 Euro brutto. 2013 machen 1,3 Millionen deutsche Erwerbstätige mit geringem Einkommen Gebrauch von ihrem Anspruch auf Hartz IV. Von ihnen war nur jeder sechste in einem Vollzeitjob tätig, vier von fünf arbeiteten weniger als 32 Wochenstunden.

Darf man etwas besitzen, wenn man Hartz IV beantragen möchte?

Hartz 4 oder auch Arbeitslosengeld 2 soll Hilfebedürftigen ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen und wird aus der Staatskasse finanziert. Insofern handelt es sich hierbei um eine Hilfeleistung, die vor Missbrauch möglichst umfassend geschützt werden soll. Sie sieht insofern die Sicherung des alltäglichen Bedarfs vor, schließt jedoch aus, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld 2 während des Bezuges Vermögen aufbaut.

Schonvermögen

Wer Hartz 4 beantragen möchte, darf über einen gewissen Besitz verfügen. Dieser ist jedoch gesetzlich eingegrenzt – Summen, die über einen bestimmten, altersabhängigen Betrag hinausgehen, werden auf Hartz 4 angerechnet. Die Geldsummen, über die ein Hilfebedürftiger verfügen darf, staffeln sich nach dem Alter und liegen zwischen 3.100 und 9.750 Euro. Jedem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft steht außerdem ein Freibetrag von 750 Euro zu, aus dem notwendige Anschaffungen zu tätigen sind.

Privilegiertes Vermögen

Neben Barvermögen wird auch Besitz auf Angemessenheit geprüft, dazu können Erbschaften, Immobilien und Geldanlagen zählen. Bestimmte Altersvorsorgeprodukte, ein Auto mit einem Zeitwert von 7.500 Euro, ein selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung in angemessener Größe und bestimmte Wertgegenstände können in der Regel dem Schonvermögen zugerechnet werden. Besonders sicher ist Vermögen, bei dem es sich um angemessenes Hab und Gut handelt und das bereits länger als zehn Jahre im Besitz des Hartz 4-Empfängers ist.

Wie viel Arbeitslosengeld steht Hartz IV-Empfängern zu?

Arbeitslosengeld 2 wird gezahlt, um den Grundbedarf an Nahrung, Kleidung, Wohnen und Energie, Gesundheit, Freizeit und Kultur zu decken. Zum 1.1.2015 wurde dieser sogenannte Regelbedarf um 8 Euro von 391 auf 399 Euro für Alleinlebende erhöht. Auch Hilfebedürftige, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten mehr Geld: Sie haben seit Anfang des Jahres Anspruch auf 360 statt 353 Euro.

Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben oder ohne Zustimmung des Trägers ausgezogen sind, erhalten 320 Euro im Monat. Kinder zwischen 6 und 18 Jahren erhalten zwischen 234 und 302 Euro. Mehrbedarfe stehen Alleinerziehenden, Schwangeren und Behinderten zu, da diese besonderen Lebensumstände in der Regel einen erhöhten finanziellen Aufwand bedeuten.

Unterkunft und Heizung

Im Gegensatz zum pauschal angesetzten Regelbedarf werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in der Regel in der tatsächlichen Höhe gezahlt. Allerdings müssen auch die Größe der Wohnung und die Höhe der Heizkosten angemessen sein. Sind sie es nicht, ist der Mieter verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine kleinere und günstigere Unterkunft zu finden. Ansonsten werden die Kosten nur in angemessener Höhe anerkannt und vom Jobcenter bezahlt.

Wer keinen Anspruch auf Hartz 4 hat

Ausgenommen vom Anspruch auf Hartz 4 sind in der Regel Personen, die eine Altersrente beziehen, Auszubildende, Studenten sowie Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Maßnahme. Sind Hilfebedürftige nicht erwerbsfähig, steht ihnen kein Arbeitslosengeld 2 zu – sie können gegebenenfalls Sozialgeld erhalten, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Bildquelle: © SJ-Photo – Fotolia.com

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