Arbeitslosengeld 2 dient Hilfebedürftigen zur Unterstützung, die grundsätzlich erwerbstätig sind. Die Leistung muss daher immer wieder neu beantragt werden, für den Fall, dass der Arbeitslose in der Zwischenzeit wieder in den Beruf eingegliedert wird. Was Sie über Bewilligungszeitraum und Dauer von ALG 2 wissen müssen, erfahren Sie hier.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Hartz 4 muss immer wieder neu beantragt werden
  • Wann, wie und wo der Antrag gestellt werden muss
  • Offizieller Bewilligungszeitraum: 6 Monate
  • Wann ein längerer Zeitraum bewilligt werden kann
  • Wann der Zeitraum verkürzt werden kann
  • Folgeantrag rechtzeitig stellen
  • Wie lange wird Arbeitslosengeld 2 gezahlt?
  • Mitwirkungspflicht
  • Meldepflicht Arbeitsunfähigkeit und Ortsabwesenheit
  • Eigenbemühungen und Annahme jeder zumutbaren Arbeit

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Hartz 4 muss immer wieder neu beantragt werden

Einmal Hartz 4 beantragen und sich gemütlich zurücklehnen? Das ist nicht möglich, denn Arbeitslosengeld 2 ist eigentlich nicht als Dauerlösung angelegt. Vielmehr dient es der vorübergehenden Unterstützung von Hilfebedürftigen, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können.

Um Anspruch zu haben, müssen sie in der Lage sein, mindestens drei Stunden zu arbeiten – also erwerbsfähig sein. Ziel von der Sozialleistung Hartz 4  ist, die Hilfebedürftigen zurück in Arbeit zu bringen. Dafür werden Eigenbemühungen der Empfänger vorausgesetzt.

Wann, wie und wo der Antrag gestellt werden muss

Hilfebedürftige Erwerbsfähige sollten sich unverzüglich bei ihrem Jobcenter als hilfebedürftig melden, um nicht in einen finanziellen Engpass zu geraten. Denn die Bearbeitung eines Hartz 4-Erstantrages kann Wochen und sogar Monate dauern. Folgeanträge werden in der Regel schneller bearbeitet.

Das Formular lässt sich online ausfüllen und herunterladen und liegt auch im Jobcenter aus. Zudem müssen weitere Unterlagen eingereicht werden, bevor Geld fließt. Zwar lassen sich diese auch nachreichen, allerdings kann sich dann auch die Zahlung verzögern.

Offizieller Bewilligungszeitraum: 6 Monate

Der Bewilligungszeitraum für Hartz 4 beträgt in der Regel sechs Monate – diesen Zeitraum bestimmt § 41 Abs. 1 S. 3. SGB II. Für 2015 wurde im Rahmen der geplanten Rechtsvereinfachungen im SGB II aber eine neue Regelung avisiert, die vorsieht, dass Bedürftige nur noch alle 12 Monate einen Antrag stellen müssen. Offiziell gilt noch der Bewilligungszeitraum von sechs Monaten, allerdings wurden in der Praxis bereits Bewilligungszeiträume von 12 Monaten umgesetzt.

Wann ein längerer Zeitraum bewilligt werden kann

Ist absehbar, dass der Leistungsberechtigte innerhalb der nächsten sechs Monate keinen neuen Job finden wird und die Hilfebedürftigkeit damit bestehen bleibt, ist eine Ausnahmeregelung möglich. Hiervon profitieren meist Alleinerziehende oder Angehörige pflegebedürftiger Personen.

Wann der Zeitraum verkürzt werden kann

Umgekehrt kann die Bewilligung von Arbeitslosengeld 2 auch für einen kürzeren Zeitraum erfolgen, wenn bereits beim Stellen des Antrags davon auszugehen ist, dass der Leistungsempfänger für einen kürzeren Zeitraum hilfebedürftig sein wird.

Wenn zum Beispiel bei Selbstständigen, die ihr eigenes Einkommen mit Hartz 4 vorübergehend aufstocken müssen, eine Besserung der Auftragslage absehbar ist oder eine Weiterbildung zu einer besseren Vermittlungschance auf dem Arbeitsmarkt führt, ist etwa ein Bewilligungszeitraum von drei Monaten möglich.

Folgeantrag rechtzeitig stellen

Wer nach dem Erstantrag die Weiterbewilligung der Hartz 4-Leistungen beantragen möchte, sollte beim Jobcenter frühzeitig den Folgeantrag stellen. Wie auch beim Erstantrag werden Leistungen nicht rückwirkend bewilligt, sondern gelten ab den 1. des Monats, in dem der Folgeantrag gestellt wurde.

Das rechtzeitige Einreichen des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen ist daher wichtig, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Markieren Sie sich daher unbedingt im Kalender, wann Sie den Folgeantrag stellen müssen. Das Jobcenter erinnert seine Kunden nämlich nicht daran, dass die Leistungen ansonsten ausläuft: Das SGB II sieht vor, dass Hartz 4 grundsätzlich nur auf Antrag gewährt wird.

Wie lange wird Arbeitslosengeld 2 gezahlt?

Das Arbeitslosengeld 2 hat zwar zum Ziel, den Leistungsempfänger nur solange zu unterstützen, wie er hilfebedürftig ist und ihn schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Gelingt dies jedoch nicht, wird Arbeitslosengeld 2 für einen unbegrenzten Zeitraum gewährt. In den halbjährlichen Anträgen muss die Hilfebedürftigkeit jedoch immer wieder nachgewiesen werden, damit der Bezug von Arbeitslosengeld 2 weiterhin erfolgen kann.

Mitwirkungspflicht

Um Leistungen zu erhalten, muss der Leistungsempfänger seinen Mitwirkungspflichten nachkommen. Ist dies nicht der Fall, kann dies die Leistungskürzung oder die Streichung von Leistungen nach sich ziehen. Das kann auch nachträglich der Fall sein, so dass bereits gezahlte Leistungen zurückgezahlt werden müssen. Auch zu angeordneten ärztlichen Untersuchungen muss der Hartz 4-Empfänger erscheinen.

Meldepflicht Arbeitsunfähigkeit und Ortsabwesenheit

Wer Arbeitslosengeld 2 bezieht, muss dem Arbeitsmarkt grundsätzlich für jede zumutbare Arbeit zur Verfügung stehen. Dafür ist es erforderlich, vor Ort zu sein. Innerhalb eines Kalenderjahres darf sich ein Leistungsempfänger jedoch drei Wochen außerhalb seines Wohnortes aufhalten, vorausgesetzt, der Träger hat zugestimmt.

Für den vereinbarten Zeitraum ist der Hartz 4-Empfänger von seiner Meldepflicht entbunden, nach der Rückkehr muss er sich jedoch zurückmelden. Eine verspätete Rückmeldung wird wie eine unerlaubte Entfernung vom Wohnort sanktioniert. Wer arbeitsunfähig erkrankt, muss dies dem Jobcenter durch eine ärztliche Bescheinigung mitteilen, aus der auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung hervorgeht.

Eigenbemühungen und Annahme jeder zumutbaren Arbeit

Der Leistungsempfänger ist dazu verpflichtet, sich aktiv um eine Anstellung zu bemühen und seine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Außerdem kann diesem eine Eingliederungsmaßnahme auferlegt werden, die dieser pflichtgemäß erfüllen muss. Bei Zuwiderhandlungen, etwa bei Arbeitsverweigerung, unpünktlichem Erscheinen oder Fernbleiben, drohen Sanktionen wie Leistungskürzungen oder gar die Streichung der Zahlung.

Grundsätzlich muss der Leistungsempfänger an jedem Werktag persönlich und postalisch für das Jobcenter erreichbar sein, um jede zumutbare Arbeit annehmen zu können oder auch für Absprachen bezüglich der Leistungsbewilligung zur Verfügung zu stehen.

Bildquelle: © beermedia.de – Fotolia.com

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