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Hartz-IV-Leistungen zahlt das Jobcenter immer im Voraus, um die Sicherung des Lebensunterhalts des Leistungsempfänger zu gewährleisten. Die tatsächlichen Auszahlungstermine der Jobcenter können jedoch sehr unterschiedlich sein. Bis wann Hartz IV in 2017 ausgezahlt werden muss, erfahren Sie hier!

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Hartz 4: Alle Überweisungstermine für 2017

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Das Auszahlungsverfahren von Hartz IV

Damit der Leistungsempfänger für den Monat der Bedürftigkeit Geld zur Verfügung hat, wird das Hartz IV – anders als ein Gehalt vom Arbeitgeber – immer im Vorfeld ausgezahlt. Das Jobcenter muss hierbei sicherstellen, dass der Leistungsempfänger am ersten Werktag der Bedürftigkeit mit Geld versorgt ist.

Jobcenter müssen Bearbeitungszeit berücksichtigen

Jedes Jobcenter hat jedoch unterschiedliche Buchungstage in der Woche und Bearbeitungszeiten für die Auszahlungen, sodass nicht jeder Hartz-IV-Empfänger zum gleichen Termin seine Leistungen auf dem Konto hat

. Das ist auch aus dem Grund nicht möglich, da die Bearbeitungszeiten bei den Banken unterschiedlich sind. Viele Banken haben pro Tag mehrere Buchungstermine, oftmals vormittags und nachmittags. So kann es sein, dass das Hartz IV bei dem einen Leistungsempfänger morgens auf dem Konto ist, bei dem anderen erst nachmittags. Wer kein Konto besitzt, kann die Leistungen auch ausgezahlt bekommen.

Alle Überweisungstermine für 2017

Damit das Hartz IV am ersten Werktag verfügbar ist, müssen Jobcenter spätestens bis zu den nachfolgenden Terminen die Überweisung angewiesen haben:

  • Für Januar: 30.12.2016
  • Für Februar: 31.01.2017
  • Für März: 28.02.2017
  • Für April: 31.03.2017
  • Für Mai: 28.04.2017
  • Für Juni: 31.05.2017
  • Für Juli: 30.06.2017
  • Für August: 31.07.2017
  • Für September: 31.08.2017
  • Für Oktober: 29.09.2017
  • Für November: 31.10.2017
  • Für Dezember: 30.11.2017

Was tun, wenn das Geld nicht ankommt?

Theoretisch muss das Geld am ersten Werktag zur Verfügung stehen. Wenn die Überweisung aber an einem Freitag vom Jobcenter angewiesen wurde, kann es aufgrund der Bearbeitungs- und Öffnungszeiten bei Banken dazu kommen, dass das Geld erst später auf dem Konto gut geschrieben wurde.

Ablauf des Bewilligungszeitraums, Sperrung der Zahlungen, Tippfehler in der Überweisung: Vieles ist möglich. Ist das Geld am ersten Werktag nicht verfügbar, sollte man sich zunächst beim Jobcenter erkundigen, ob möglicherweise ein solcher Grund vorliegt. Oftmals ist das Geld dann aber am zweiten Werktag des Monats auf dem Konto.

Was ist mit „halben“ Monaten?

Entstehen Ansprüche auf Hartz-IV-Leistungen erst im Laufe eines Monats, berechnet das Jobcenter für jeden Tag die Leistung. Bei der Berechnung wird immer ein voller Monat mit je 30 Tage zu Grunde gelegt, unabhängig davon, ob ein Monat mehr oder weniger Kalendertage hat. Für jeden Tag erhält man also ein Dreißigstel der monatlichen Leistungen.

In diesem Fall kann die Leistung nicht im Voraus gezahlt werden. Das Jobcenter muss sich jedoch darum bemühen, das Hartz IV so schnell wie möglich auszuzahlen. Gleiches gilt für den Anspruch auf Mehrbedarf, wenn dieser im Laufe eines Monats entsteht.

Geburtstage werden auch berücksichtigt

Bei Kindern ändert sich zum 7., 14. und zum 18. Geburtstag die Regelsätze. Das Jobcenter berechnet hierbei einfach wieder die Anzahl der Tage mit altem Regelsatz und die Anzahl der Tage mit neuem Regelsatz zu jeweils einem Dreißigstel der Leistungen. Der Geburtstag wird hierbei noch zum alten Regelsatz gerechnet.

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Bildquelle: © Sashkin – Fotolia.com

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