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Damit Sie sich ein Bild über das Thema Hartz IV und die drohenden Einschnitte machen können, haben wir für Sie die Fakten zusammengetragen

Übersicht

  • Was sind Hartz IV Aufstocker
  • Wie sieht die Statistik aus?
  • Wer kann mit Hartz IV aufstocken?
  • Die Berechnungsgrundlage für die Aufstockung von Hartz IV
  • Was zählt zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit?
  • Ein Beispiel zur Verdeutlichung
  • Mit welchen Einschnitten ist für Hartz IV Aufstocker zu rechnen?
  • Die Einschnitte auf dem Prüfstand

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Was sind Hartz IV Aufstocker?

Wenn Sie erwerbstätig sind, schließt das nicht aus, dass Sie Leistungen nach Maßgabe von Hartz IV beziehen können. Das kann der Fall sein, wenn die Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familie sicherzustellen. Der Bedarf, den Sie und die Bedarfsgemeinschaft unterschreiten, wird dann über die staatliche Hilfe ausgeglichen.

Somit beziehen Sie Einkünfte aus dem Erwerbseinkommen und zusätzlich Hartz IV und gelten als Hartz IV Aufstocker. Diese Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sollen Einbußen hinnehmen, weil Einschnitte für Hartz IV Aufstocker geplant sind.

Wie sieht die Statistik aus?

Seit 2015 gibt es den Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde und mit dieser Einführung sollte doch auch die Annahme berechtigt sein, dass es jetzt weniger Hartz IV Aufstocker geben mag. Leider eine Fehlannahme.

Die Statistik zeigt, dass nach der Einführung des Mindestlohnes die Zahl der Hartz IV Aufstocker gestiegen ist. Somit gibt es also mehr Hartz IV Aufstocker, die von den drohenden Einschnitten betroffen sind, als noch im Jahr 2014 zu verzeichnen waren.

Das ist der Teilzeitarbeit geschuldet, die viele Bedürftige ausüben und somit für ihren Lebensunterhalt ergänzend staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. In diesem Segment werden die Einschnitte, die Hartz IV Aufstockern drohen, vornehmlich greifen und zu Problemen führen.

Wer kann mit Hartz IV Aufstocken

Hartz IV Aufstocker und somit diejenigen, denen Einbußen drohen, können ganz unterschiedliche Bereiche betreffen. Jeder der ein eigenes Einkommen hat, kann unterstützend Hartz IV beantragen, wenn das Einkommen zum Leben nicht ausreicht.

Als Einkommen gelten sowohl Arbeitslosengeld, wie auch beispielsweise:

  • Lohn und Gehalt
  • Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit
  • Elterngeld
  • Unterhalt
  • Einnahmen aus Mini- und Midijobs
  • Erwerbsunfähigkeitsrente unter bestimmten Voraussetzungen

Es gibt auch eine Reihe von Einnahmen, bei denen üblicherweise keine Aufstockung von Hartz IV gewährt wird, wie beispielsweise bei Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG oder Altersrente. In diesem Fall sind Sie auch nicht von den Einschnitten beim Aufstocken von Hartz IV betroffen.

Die Berechnungsgrundlage für die Aufstockung von Hartz IV

Die Berechnungsgrundlage zum zusätzlichen Erhalt von staatlicher Unterstützung zum Leben ist aufgeteilt in die Bedarfsberechnung und die Einkommensberechnung. Generell wird der Bedarf ebenso berechnet, wie bei den Personen, die keine Einnahmen vorweisen können. Zusätzlich wird zur Berechnung das Einkommen hinzugezogen, das in drei Gruppen unterteilt ist:

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einnahmen aus selbstständiger Arbeit
  • sonstige Einnahmen

Hier gilt das Bruttoeinkommen, das letztendlich als bereinigtes Nettoeinkommen den Hartz IV Bedarf um den ermittelten Betrag mindert. Doch trotz der Einnahmen, müssen die Hartz IV Aufstocker mit Einbußen rechnen, bei denen die Bewältigung des Lebensunterhaltes zur Herausforderung werden kann.

Was zählt zu den Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit?

Wer als Hartz IV Aufstocker mit Einschnitten zu rechnen hat, bezieht im Bereich der nichtselbstständigen Tätigkeit entweder Lohn oder Gehalt und das in nicht ausreichender Höhe. Dazu gehören sowohl die Einnahmen, die sozialversicherungspflichtig sind, wie auch Einkünfte aus sozialversicherungsfreien Arbeiten. Das sind dann Einnahmen unter 451 Euro, die allgemein als Minijobs bekannt und sehr verbreitet sind.

Ein Bereich der Teilzeitarbeit in dem sehr viele Menschen und somit auch sehr viele Bedürftige ihr einziges Einkommen beziehen. Der Wiedereinstieg von Alleinerziehenden in das Berufsleben ist oft nicht auf andere Weise möglich, wie auch für viele andere Arbeitssuchenden der Minijob zum Strohhalm im Beschäftigungssegment geworden ist.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung

Nehmen wir mal an, Sie haben ein Erwerbseinkommen von monatlich 1.200 Euro brutto. Bei diesem Verdienst werdeb Ihnen vorab die Lohnsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge und der Solidaritätszuschlag angezogen. Zusätzlich haben Sie eine Lohnpfändung von 180 Euro. Rechnerisch verbleiben Ihnen nun 820 Euro als Auszahlung auf Ihrem Konto. Der Nettobetrag, der für die Berechnung zur Hartz IV Aufstockung relevant ist, beläuft sich aber auf 1.000 Euro, da eine Lohnpfändung nicht, wie die anderen Abzüge, wesentlich ist.

Was Sie mit in die Berechnung und zu Ihren Gunsten geht, sind die absetzungsfähigen Beträge, wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe oder Beiträge für die Riester-Rente. Einfacher verläuft die Berechnung bei den Minijobs. Hier gilt bis zu einem Einkommen von 450 Euro im Monat: brutto = netto. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie mit einem aufstockend Hatz IV erhalten können, gibt es im Internet eine Vielzahl von speziellen Rechnern, die Sie zur Orientierung benutzen können.

Mit welchen Einschnitten ist für Hartz IV Aufstocker zu rechnen?

Es sind ganz unterschiedliche Modelle vorgestellt worden, bei denen die Hartz IV Aufstockern harte Einschnitte drohen. Bislang blieben jedoch die positiven Effekte für den Arbeitsmarkt bei der Überprüfung der Ideen eher aus. Die Politik zielt darauf ab, einen Minijob und zusätzlich Hartz IV geringfügiger zu unterstützen, um dem Zuverdienst über 400 Euro einen finanziellen Anstoß zu geben. Bislang galt:

  • die ersten 100 Euro, die ein Hartz IV Empfänger dazu verdient, darf er behalten
  • von 100 Euro bis 800 Euro darf er 20% behalten
  • über 800 Euro 10 %

Künftig sieht der angedachte Plan für Hartz IV Aufstocker so aus, dass er:

  • von den ersten 200 Euro darf er 40 Euro behalten (statt bisher 120 Euro)
  • darüber sollen sich die Abzüge mit jedem verdienten Euro verringern
  • ab 400 Euro soll er künftig 50% behalten dürfen.

Die Einschnitte auf dem Prüfstand

Die Einschnitte, die Hartz IV Aufstockern drohen, sind sehr different zu betrachten. Auch wenn sich manche auf dem Modell Minijob plus Hartz IV finanziell bisher vielleicht ausruhten, helfen anderen die Einbußen als Anreiz zum Mehrverdienst nicht.

Was sollen Bedürftige machen, denen die Möglichkeit zum Mehrverdienst nicht gegeben ist? Sie werden mit harten Einschnitten belegt, ohne eine reelle Chance, das verhindern zu können, selbst wenn sie wollten. Manche Alleinerziehende und andere Gruppen von Bedürftigen stehen dann vor eklatanten Problemen.

Bildquelle: © sp4764 – Fotolia.com

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