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Viele Erwerbsfähige sind aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage, einer Arbeit nachzugehen. Oft reicht aber auch der Verdienst nicht zum Leben. Hier greift das Arbeitslosengeld II, welches Hilfebedürftigen mit finanzieller Unterstützung etwas unter die Arme greift. Diese Situation ist mit vielen Belastungen verbunden – der Staat unterstützt, ein menschenwürdiges Dasein zu führen.

399 Euro monatlich für Alleinlebende beispielsweise geben nicht viel finanziellen Spielraum für Ausgaben außer der Reihe. Für solche Anlässe übernimmt das Jobcenter die Kosten. Lesen Sie hier, für welche Dinge.

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Wozu dient Hartz IV?

Das SGB II regelt die Grundsicherung für hilfebedürftige Menschen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, deren Einkommen aber nicht vorhanden oder zu gering ist, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ziel dieser Sozialleistung ist, diesen Personen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, auf dessen Grundlage sie möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen.

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Welche Leistungen übernimmt das Jobcenter?

Kleidung und Ernährung

Der Regelbedarf wird jährlich am 1. Januar auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Gehaltsentwicklung in Deutschland festgelegt. Für Alleinlebende sind das 399 Euro, für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft 360 Euro. Dieser Betrag ist für Kleidung, Ernährung, Gesundheitspflege und Energiekosten vorgesehen. Darüber hinaus sind damit grundlegende Freizeitaktivitäten abgedeckt, die eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen sollen.

Miete – Unterkunft und Heizungskosten

Die Miete sowie die Heizkosten werden nach § 22 Abs. 1 SGB II in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern diese als angemessen gelten.

Wohnraum gilt als angemessen, wenn

  • die Vorgaben des sozialen Mietwohnungsbaus berücksichtigt werden. Zu beachten ist die Quadratmeterzahl, die Miethöhe und die Ausstattung. Als grobe Richtlinie lässt sich sagen, dass eine angemessene Wohnung bei einer alleinlebenden Person maximal 50 Quadratmetern groß sein sollte und sich bei einem Zweipersonenhaushalt auf maximal 65 Quadratmeter beschränkt. Für jede weitere Person in der Familie werden 15 Quadratmeter mehr veranschlagt.

Die Bestimmungen zum angemessenen Wohnraum sind von jedem Bundesland individuell geregelt und hängt vom Mietspiegel der jeweiligen Stadt ab. Dieser kann zwischen 4 und 9 Euro pro Quadratmeter schwanken. Wer in Ballungsgebieten wie Hamburg oder München wohnt, muss sich nach anderen Preisen richten als in ländlichen Gebieten. Grundsätzlich sollten sich Hartz-IV-Empfänger an den unteren Mietpreisen orientieren – es müssen allerdings nicht die untersten sein. Wer eine neue Wohnung anmietet und Hartz IV-Empfänger ist, sollte in jedem Fall Rücksprache mit dem Jobcenter halten.

Zusätzlich zum Hartz-IV-Antrag muss die Anlage KdU ausgefüllt werden. Wichtig: Ein weiterer Wohngeldanspruch besteht nicht.

Was tun, wenn die Wohnung nicht angemessen ist? In diesem Artikel finden Sie die Antwort.

Umzugskosten

Wer nach der Aufforderung zum Umzug wie vom Jobcenter gewünscht eine kostengünstigere angemessene Wohnung findet, erhält die Umzugskosten in der Regel erstattet. Allerdings ist es wichtig, die Erlaubnis für den Umzug und die Zusage der Kostenübernahme vorher einzuholen. Ansonsten muss womöglich der Hartz-IV-Empfänger die Kosten tragen.

Nicht ohne Genehmigung umziehen

Wer hingegen nicht zum Umzug aufgefordert wird und in Eigenregie eine neue Wohnung sucht, muss mit Sanktionen rechnen. Nicht nur, dass der Umzug nicht bezahlt wird, auch Leistungskürzungen können die Folge sein. Daher empfiehlt es sich, nicht ohne Absprache und Genehmigung umzuziehen.
Das Jobcenter muss trotz unangemessenem Wohnraum die Miete weiter zahlen, wenn der Leistungsberechtigte folgendes nachweisen kann: Dieser hat sich um neuen Wohnraum bemüht, die Wohnungssuche war jedoch nicht erfolgreich. Weiterhin ist die erfolgreiche Wohnungssuche als ausweglos anzusehen. Das ist auch der Fall, wenn ein Umzug für den Leistungsberechtigten unzumutbar ist (zum Beispiel aufgrund einer pflegebedürftigen Erkrankung).

Warmwasserkasten

Verfügt die Wohnung nicht über eine zentrale Warmwasserversorgung, sondern nur über eine Gastherme, einen Boiler oder einen Durchlauferhitzer, so sind diese Kosten nicht über die Miet- und Wohnungskosten abgedeckt. Für diesen Fall gewährt das Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf eine Pauschale als Mehrbedarf, die anteilig zur Höhe des Regelbedarfs berechnet wird. Die Höhe der Pauschale ergibt sich aus dem maßgeblichen Regelbedarf nach § 20 SGB II (ab 2015: 399) sowie den dazugehörigen Prozentsätzen aus § 21 Abs. 7 SGB II.

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Ausstattung der Wohnung

Die Höhe der Erstausstattung ist ebenfalls wie die Miethöhe ist im Sozialgesetzbuch II (SGB II) nicht einheitlich geregelt, sondern wird von Städten und Gemeinden individuell festgelegt.

eine Wohnung oder sonstige Unterkunft ausgestattet sein muss. Zumutbare sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein, das ist sicher. Leistungsberechtigte können für die Ausstattung der Wohnung die Leistungen im Rahmen der Erstausstattung beantragen. Bei Bedürftigkeit gibt es hierfür keine Antragsfrist. Zur notwendigen Wohnungsausstattung gehören Möbel für die erste eigene Wohnung sowie Haushaltsgegenstände wie z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Herd oder Kochplatte, Bett und Bettwäsche, Handtücher, Lampen, Geschirr, Töpfe und Besteck, Bügeleisen, Staubsauger. Hier wird für so ziemlich alles, was nötig ist, um einen eigenen Hausstand aufzubauen, für die Wohnung vom Jobcenter übernommen.

Wer mit Erlaubnis des Jobcenters aus der Wohnung der Eltern auszieht, um einen eigenen Hausstand zu gründen hat ebenso Anspruch wie aus der Obdachlosigkeit oder aus einem Haftaufenthalt von mehr als sechs Monaten kommende Leistungsbezieher.

Übrigens: Fernseher und Computer gehören nicht zu einer Erstausstattung

Ein Gerichtsurteil vom 24.02.2011 zum Thema „Erstausstattung einer Wohnung von Hartz IV-Beziehern“: Der 14. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel verwies auf die ständige Rechtssprechung des Gerichts. Demnach gehört ein Fernseher nicht zu den maßgeblichen Gegenständen, die ein orientiertes Wohnen und eine geordnete Haushaltsführung erforderlich machen. (AZ: B 14 AS 75/10 R)

Bett – Die Anschaffung eines Jugendbettes gilt als Erstausstattung und nicht als Ersatzbeschaffung, so entschied das Bundessozialgericht (BSG vom 23.05.2013, Az. B 4 AS 79/12 R).

Gebäudeversicherungen oder Schuldzinsen bei Wohneigentum

Das Jobcenter zahlt die Belastungen auch bei Wohneigentum. Dazu zählen neben den Nebenkosten auch Gebäudeversicherungen oder Schuldzinsen, nicht aber die Tilgungen eines Kredits zum Abbezahlen von Wohneigentum, denn mit Sozialleistungen darf kein Vermögen gebildet werden. Mit dieser Regelung sollen Haus- oder Wohnungseigentümer davor bewahrt werden, in einer Notsituation ihr Eigentum zu verlieren.

Zuschuss für Schüler, Auszubildende und Studierende

Bestimmte Gruppen von Auszubildenden, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III oder BAföG Leistungen erhalten, sollen mit dem Wohnkostenzuschuss ihre ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung finanzieren können. Voraussetzung ist, dass die tatsächlichen Wohnkosten höher sind als der in der Ausbildungsförderung enthaltene pauschale Beitrag zum Wohnen bzw. eine Unterhaltsleistung der Eltern in gleicher Höhe.

Studierenden müssen bei ihren Eltern wohnen und BAföG erhalten, um leistungsberechtigt sein zu können. Seit März 2011 wurde der Personenkreis auch auf Studierende erweitert, die einkommens- und/oder vermögensbedingt kein BAföG erhalten.

Darüber hinaus gehören bestimmte SchülerInnen, die BAföG beziehen, zum anspruchsberechtigten Personenkreis.

Jeweils ist Voraussetzung, dass die Wohnkosten nicht durch Unterhaltszahlungen der Eltern oder die Aufnahme eines Jobs übernommen werden können.

Sind die Eltern selbst hilfebedürftig und können für ihre Kinder Wohngeld beantragen, so geht dieses dem Wohnkostenzuschuss ebenfalls vor. (Auch wird es mehr Geld geben als beim Wohnkostenzuschuss.)

Es werden nur solche Kosten für Unterkunft und Heizung bezuschusst, die angemessen sind. Wann das der Fall ist, wird von den einzelnen Kommunen festgelegt.

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Arbeitsagentur oder das Sozialamt tragen die Beitragskosten für die Kranken- und Pflegeversicherung. Den Mindestbeitrag in die Rentenversicherung zahlen sie auch ein, allerdings werden damit nur minimale (zusätzliche) Rentenansprüche erworben.

Mehrbedarf für Schwangere

Neben der Möglichkeit als Hartz-IV-Empfänger, eine Erstausstattung für die Wohnung und Kleidung zu erhalten, stehen auch schwangeren Hilfebedürftigen nach § 21 Abs. 2 SGB II ein Mehrbedarfszuschlag von 17 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs zu. Dieser wird bei werdenden Müttern ab der 13. Schwangerschaftswoche gezahlt.

Typische Dinge für die Erstausstattung, die hierbei gewährt werden, sind Kinderwagen, Hochstuhl, Wickelkommode und Babybetten. Die Erstausstattung für ein Kind wird immer dann gewährt, wenn sie notwendig wird. Ein Hochstuhl beispielsweise wird erst später benötigt, die Leistungen hierfür sind somit später zu erbringen. 
Folgt ein weiteres Kind, sieht das Gesetz in der Regel vor, dass die einmal gewährte Erstausstattung genauso genutzt werden kann. Liegen die Geburten allerdings zu nah beieinander, werden natürlich zwei Kinderwagen benötigt.

Kleidung – Ist von früheren Geburten keine Umstandskleidung mehr vorhanden, kann diese als Erstausstattung für Kleidung von Schwangeren in Anspruch genommen werden. Auch Säuglingskleidung für das neugeborenes Baby gehört hierzu. Die weitere Kleidung, die für das Kind benötigt wird, ist jedoch aus der Regelleistung zu zahlen, die für das Kind ebenso wie für die Eltern gewährt wird. Sollte die komplette Kleidung verloren gegangen sein oder vernichtet wurde, etwa durch Diebstahl, Brand und ähnliches, wird der Ersatz ebenfalls als Erstausstattung gezählt.

Härtefälle

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Hartz IV Urteil vom 09. Februar 2010 festgestellt, dass wenn Hilfebedürftige einen «unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben» greift der Leistungsanspruch sofort. Damit kann dieser als sogenannter Härtefall geltend gemacht werden, sofern dieser bisher nicht vom Regelsatz gedeckt ist.

So profitieren von der Härtefall-Klausel unter anderem Rollstuhlfahrer, chronisch Kranke, geschiedene Paare sowie Kinder mit Schulproblemen.

Immer abhängig von dem Einzelfall, können Kosten übernommen werden für

  • Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel,
    zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion.
  • Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten.
  • Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern, das heißt regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten.
  • Kosten für Nachhilfeunterricht können nur gewährt werden, wenn es einen besonderen Anlass gibt (z.B. langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Zudem muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. In der Regel können Kosten für Nachhilfeunterricht nicht übernommen werden, vorrangig sind schulische Angebote wie Förderkurse zu nutzen.

Brille

Mehrfach kam es bereits zur gerichtlichen Feststellung, dass die Kosten für eine Brille durch den Leistungsträger zu übernehmen sind. Zuletzt war dies im März 2016 der Fall. Der Leistungsempfänger benötigt alle vier Jahre eine neue Gleitsichtbrille. Ein vom zuständigen Arzt ausgestelltes Attest reichte der Kläger mit dem Antrag auf eine Erhöhung vom Regelsatz bei seinem Jobcenter ein. Über eigene finanzielle Mittel zur Anschaffung einer Gleitsichtbrille verfügt der Kläger nicht. Daher kann es auf der Grundlage von § 34 SGBXII zu einem Antrag auf Gewährung von Beihilfe. Als Betrag wurden die tatsächlich entstehenden Kosten genannt.

Vor Gericht äußerte sich der Kläger dahingehend, dass eine von ihm benötigte Brille atypische Aufwendungen darstellen. Daher hat seitens des Leistungsträgers eine gesonderte Kostenübernahme zu erfolgen. Außerdem greifen laut dem Kläger einige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Dazu gehört das Urteil, das sich mit der Anschaffung von kostspieligen und langlebigen Gütern beschäftigt. Eine Unterdeckung sei in diesem Fall zu vermeiden. Zudem habe der Gesetzgeber bereits eine rechtliche Grundlage geschaffen. Schließlich sei es in einem Fall zur Anerkennung der Kosten gekommen, die für orthopädische Schuhe anfielen. Maßgebend dafür war der erste Absatz von § 31Nr. 3 vom SGB XII. Somit sei eine Grundlage auch für die Anerkennung von Kosten für Sehhilfen erfolgt. Der Antrag wurde schließlich bewilligt.

Lesen Sie hier alle Details.

Nebenkostennachzahlungen und -rückzahlungen

Wer Hartz IV bezieht, sollte nicht auf den großen Putz hauen, denn auch bei Nebenkosten gilt: Erstattet werden Nachzahlungen nur, wenn diese angemessen sind. Wer also zum Beispiel unbedacht die Heizung hochdreht und dabei dauerlüftet, kann auf den Kosten sitzenbleiben. Die Rückzahlungen, die sich bei sparsamem Haushalten aus einem Guthaben ergeben können, müssen Sie jedoch angeben, denn diese werden angerechnet.

Bildquelle: © Zerbor – Fotolia.com 

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