Hartz IV für Studenten
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Wenn man studiert, kann man jeden Cent benötigen. Da ist ein Leistungsbezug bei Hartz IV ein willkommener Zuschuss, um sich beim Lernen nicht um finanzielle Probleme kümmern zu müssen. Doch können Studenten überhaupt Hartz IV beantragen?

Übersicht

  • Können Studenten Hartz IV beantragen?
  • „Besondere Härte“
  • Hartz IV als Überbrückungsgeld
  • Ebenso ein Härtefall
  • Schwanger oder alleinerziehend im Studium

Können Studenten Harzt IV beantragen?

Studenten haben generell einen Anspruch auf Berufsausbildungsförderung, dem sogenannten und allzeit bekannten BAföG. Aus diesem Grund haben Studenten keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Normalerweise, denn es gibt für jede Regel bekannter weise auch Ausnahmen.

Zunächst einmal muss also geprüft werden, ob der Student einen Anspruch auf BAföG hat. Danach können Studenten sehen, ob Sie im Leistungsbezug von Hartz IV die Voraussetzungen für eine Ausnahme erfüllen.

„Besondere Härte“

Hartz IV kann in Ausnahmefällen von Studenten als Darlehen beantragt werden. Wenn beispielsweise bei einem Studenten, durch den Ausschluss von Leistungen, „besondere Härte“ vorliegt, kann der Anspruch auf Hartz IV geltend machen.

In diesem Fall wird die Sozialleistung zwar nur als Darlehen vom Jobcenter gewährt, es ist aber eine Möglichkeit, das Studium aufzunehmen, wenn andere Leistungen und monatliche Zahlungen abgelehnt wurden.

Hartz IV als Überbrückungsgeld

Besondere Lebenssituationen fordern besondere Maßnahmen. Befindet sich ein Student im ersten Semester kann er zur Überbrückung für einen Monat Hartz IV beantragen. Diese Leistung gilt dann auch als Darlehen und muss zurückgezahlt werden.

Doch warum sollten Studenten dieses Darlehen beim Jobcenter beantragen? Ganz einfach. Hartz IV wird im Voraus gezahlt und BAföG rückwirkend. Mit dem Darlehen vom Jobcenter kann der Student so den ersten Monat überbrücken, in dem er sonst ohne Geld auskommen müsste.

Ebenso ein Härtefall

Die meisten Menschen betrachten ihre Studienzeit als die beste Zeit in ihrem Leben. Doch egal wie schön dieser Abschnitt auch ist, die Examensphase hat es in sich.

Damit der Erfolg einer Abschlussarbeit nicht dadurch gefährdet ist, dass der Student für die finanzielle Sicherheit eine Arbeitsstelle aufnehmen muss, gilt diese auch als Härtefall. Für diesen Fall können Studenten sich mit einem Darlehensantrag auf Hartz IV an das Jobcenter wenden, damit Sie gute Voraussetzungen für das Erreichen des Abschlusses haben.

Schwanger oder alleinerziehend im Studium

Nicht selten liegt im Studium auch eine Schwangerschaft vor. In dieser Situation kann die Studentin einen Mehrbedarf geltend machen. Das gilt auch für Umstandssachen und die Babyausstattung, für die es finanzielle Unterstützung gibt.

Der gleiche Fall gilt bei einer besonderen Ernährungsweise, die aufgrund einer Erkrankung vom Arzt angeordnet ist. Für diese Kosten können auch Studenten einen Mehrbedarf anmelden.

Unterkunft- und Heizkosten

Wenn Studenten mit dem BAföG die Kosten für die Unterkunft und die Heizung nicht ausreichend bedienen können, steht ihnen die Möglichkeit offen, den Differenzbetrag bei dem Leistungsträger zu beantragen. Diese Option gilt für Studenten die mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Bildquelle: © Antonioguillem – Fotolia.com

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