Hartz 4Sozialhilfe am

Hilfebedürftige Erwerbsfähige werden durch Arbeitslosengeld II darin unterstützt, ein menschenwürdiges Dasein führen zu können, wenn sie entweder kein eigenes Einkommen haben oder der Verdienst nicht zum Leben reicht. Auch die Miete wird unter bestimmten Voraussetzungen übernommen – welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Wozu dient Hartz IV?
  • Welche Leistungen umfasst Hartz IV?
  • Wie beantragt man die Übernahme von Miet- und Heizkosten?
  • Wann gilt eine Wohnung als angemessen?
  • Maximale Höhe der Mietkosten
  • Was tun, wenn die Wohnung nicht angemessen ist?
  • Umzugskosten werden nach Absprache übernommen
  • Nicht ohne Genehmigung umziehen
  • Wann das Jobcenter trotz unangemessenem Wohnraum die Miete weiter zahlen muss
  • Werden Mietschulden übernommen?
  • Mietüberweisung direkt an den Vermieter
  • Nebenkostennachzahlungen und -rückzahlungen

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Wozu dient Hartz IV?

Das SGB II regelt die Grundsicherung für hilfebedürftige Menschen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, deren Einkommen aber nicht vorhanden oder zu gering ist, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ziel dieser Sozialleistung ist, diesen Personen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, auf dessen Grundlage sie möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen.

Welche Leistungen umfasst Hartz IV?

Hartz IV umfasst folgende Sozialleistungen:

1. Regelsatz für Kleidung, Ernährung & Co.

Den Regelsatz von 399 Euro für Alleinlebende und 360 Euro für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft – dieser ist vorgesehen für Kleidung, Ernährung, Gesundheitspflege und Energiekosten, außerdem sind grundlegende Freizeitaktivitäten abgedeckt, die eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen sollen.

Wie wird dieser Betrag errechnet?

Der Regelbedarf basiert nicht auf dem tatsächlichen Bedarf des Antragstellers, sondern wird jährlich am 1. Januar auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Gehaltsentwicklung in Deutschland festgelegt.

2. Kosten für die Unterkunft und Heizungskosten

Wie wird dieser Betrag errechnet?

Die Miete sowie die Heizkosten werden nach § 22 Abs. 1 SGB II in tatsächlicher Höhe erstattet, sofern diese als angemessen gelten.

3. Warmwasserkosten als Mehrbedarf

Verfügt die Wohnung nicht über eine zentrale Warmwasserversorgung, sondern nur über eine Gastherme, einen Boiler oder einen Durchlauferhitzer, so sind diese Kosten nicht über die Miet- und Wohnungskosten abgedeckt. Für diesen Fall gewährt das Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf eine Pauschale als Mehrbedarf, die anteilig zur Höhe des Regelbedarfs berechnet wird.

Wie beantragt man die Übernahme von Miet- und Heizkosten?

Zusätzlich zum Hartz IV-Antrag muss die Anlage KdU ausgefüllt werden. Ein weiterer Wohngeldanspruch besteht nicht.

Wann gilt eine Wohnung als angemessen?

Die Bestimmungen zum angemessenen Wohnraum sind von jedem Bundesland individuell geregelt. Sie richten sich nach den Vorgaben des sozialen Mietwohnungsbaus. Zu beachten ist die Quadratmeterzahl, die Miethöhe und die Ausstattung. Als grobe Richtlinie lässt sich sagen, dass eine angemessene Wohnung bei einer alleinlebenden Person maximal 50 Quadratmetern groß sein sollte und sich bei einem Zweipersonenhaushalt auf maximal 65 Quadratmeter beschränkt.

Maximale Höhe der Mietkosten

Welche Mietkosten als angemessen gelten, hängt vom Mietspiegel der jeweiligen Stadt ab und kann zwischen 4 und 9 Euro pro Quadratmeter schwanken. Wer in Ballungsgebieten wie Hamburg oder München wohnt, muss sich nach anderen Preisen richten als in ländlichen Gebieten. Grundsätzlich sollten sich Hartz IV-Empfänger an den unteren Mietpreisen orientieren – es müssen allerdings nicht die untersten sein. Wer eine neue Wohnung anmietet und Hartz IV-Empfänger ist, sollte in jedem Fall Rücksprache mit dem Jobcenter halten.

Was tun, wenn die Wohnung nicht angemessen ist?

Das Jobcenter kann verlangen, dass Anspruchsberechtigte Kosten sparen, indem sie innerhalb einer Übergangsfrist eine angemessene Wohnung suchen. In der Regel bleibt dem Hartz IV-Empfänger dafür ein halbes Jahr Zeit. Wird in diesem Zeitraum kein angemessener Wohnraum gefunden, übernimmt das Jobcenter möglicherweise nur noch die Kosten, die eine angemessene Wohnung kosten würde, den Rest muss der Leistungsberechtigte tragen.

Umzugskosten werden nach Absprache übernommen

Wer nach der Aufforderung zum Umzug wie vom Jobcenter gewünscht eine kostengünstigere angemessene Wohnung findet, erhält die Umzugskosten in der Regel erstattet. Allerdings ist es wichtig, die Erlaubnis für den Umzug und die Zusage der Kostenübernahme vorher einzuholen. Ansonsten muss womöglich der Hartz IV-Empfänger die Kosten tragen.

Nicht ohne Genehmigung umziehen

Wer hingegen nicht zum Umzug aufgefordert wird und in Eigenregie eine neue Wohnung sucht, muss mit Sanktionen rechnen. Nicht nur, dass der Umzug nicht bezahlt wird, auch Leistungskürzungen können die Folge sein. Daher empfiehlt es sich, nicht ohne Absprache und Genehmigung umzuziehen.

Wann das Jobcenter trotz unangemessenem Wohnraum die Miete weiter zahlen muss

Kann der Leistungsberechtigte nachweisen, dass er sich um neuen Wohnraum bemüht hat, die Wohnungssuche jedoch nicht erfolgreich war und weiterhin als ausweglos anzusehen ist, muss das Jobcenter weiterhin für die Miete aufkommen. Das ist auch der Fall, wenn ein Umzug für den Leistungsberechtigten unzumutbar ist (zum Beispiel aufgrund einer pflegebedürftigen Erkrankung).

Werden Mietschulden übernommen?

Hat ein Hartz IV-Empfänger in der Vergangenheit Mietschulden angehäuft, werden diese in der Regel nicht vom Jobcenter übernommen. Eine Ausnahme bietet der Sonderfall, dass dem Leistungsberechtigten ein Darlehen gewährt wird, wenn ihm andernfalls der Verlust der Wohnung und damit Obdachlosigkeit droht.

Mietüberweisung direkt an den Vermieter

Die Miete kann zwar an den Leistungsbezieher direkt überwiesen werden, doch dieser ist dazu verpflichtet, diese Zahlung zweckgerichtet an den Vermieter weiterzugeben. Kann diese zweckgemäße Bestimmung nicht gewährleistet werden, so kann die Miete auch direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen werden. 

Nebenkostennachzahlungen und -rückzahlungen

Wer Hartz IV bezieht, sollte Sparsamkeit walten lassen, denn auch bei Nebenkosten gilt: Erstattet werden Nachzahlungen nur, wenn diese angemessen sind. Wer also zum Beispiel unbedacht die Heizung hochdreht und dabei dauerlüftet, kann auf den Kosten sitzenbleiben. Die Rückzahlungen, die sich bei sparsamem Haushalten aus einem Guthaben ergeben können, müssen Sie jedoch angeben, denn diese werden angerechnet.

Bildquelle: © Alexander Raths – Fotolia.com

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