Es ist erschreckend, dass ein Großteil der Alleinerziehenden in einer Vollzeitbeschäftigung von ihrem Geld nicht leben können. Grund dafür ist der Mindestlohn, den sie für ihre Arbeit erhalten. Das Einkommen deckt die Lebenshaltungs- und Wohnkosten nicht

Übersicht

  • Die Alleinerziehenden sind betroffen
  • Der Mindestlohn deckt die Wohn- und Lebenshaltungskosten nicht
  • Die Zahlen machen es deutlich
  • Auch Singles in Vollzeitbeschäftigung mit Mindestlohn sind betroffen
  • Grundlegende Bedürfnisse können nicht gedeckt werden

Die Alleinerziehenden sind betroffen

Unzählige Alleinerziehende versuchen den Alltag zu meistern. Sie stehen unter großem Druck, da sie für den Haushalt, die Erziehung und die Fürsorge des Nachwuchses, auch noch für den Erwerb ganz allein aufkommen müssen. Beruf und Kinder unter einen Hut zu bekommen, ist schon ein Spagat für sich – das spüren Alleinerziehende besonders.

Wer einem Vollzeitjob nachgehen kann, ist schon unter den Glücklichen. Doch 90 Prozent der Alleinerziehenden, die einen Vollzeitjob haben, können davon mit ihrem Kind nicht leben, weil sie den Mindestlohn erhalten. Sie sind zusätzlich auf staatliche Hilfe angewiesen.

Der Mindestlohn deckt nicht die Wohn- und Lebenshaltungskosten.

Eine Anfrage der Linksfraktion an die Bundesregierung macht es deutlich. In der Antwort, so berichtet die Rheinische Post, wird deutlich, dass die Mehrheit der Alleinerziehenden mit einem Kind von einem Vollzeitjob mit Mindestlohn nicht leben kann.

Die Zahlen machen es deutlich

Ein Alleinerziehender hat, bei einem Bruttolohn von 1.444 Euro, noch 339 Euro zur Verfügung, die er für die Kosten der Wohnung und der Heizung einsetzen kann.

Lebenshaltungskosten, Steuern, Abgaben und Freibeträge sind zuvor in der Rechnung berücksichtigt worden.

339 Euro, das ist für 87 Prozent der Alleinerziehenden mit einem Kind in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft weniger, als die Kosten, die eine Behörde für Wohnkosten anerkennt.

Das geht ebenfalls aus der Antwort der Bundesregierung hervor.

Auch die Singles in Vollzeitbeschäftigung mit Mindestlohn sind betroffen

Laut Aussage der Rheinischen Post ist es auch für Singles in Vollzeit mit Mindestlohn sehr schwierig, den Lebensunterhalt allein zu bewältigen.

Hier bleiben bei der Berechnung der Bundesregierung von dem Bruttoeinkommen von 1.444 Euro im Monat genau 368 Euro übrig, die für die Wohnungs- und die Heizkosten aufgewendet werden können.

Das sei ein flächendeckendes Problem in Hessen, Hamburg, Berlin und in 46 Städten und Kreisen.

Die Gesamtzahl der Menschen, die zusätzlich zu ihrem Erwerb noch ergänzende Leistungen benötigen, beläuft sich auf 1,8 Millionen Menschen. In dieser Zahl sind auch die Betroffenen berücksichtigt, die in Teilzeit beschäftigt sind.

Grundlegende Bedürfnisse können nicht gedeckt werden

Klaus Ernst, der Vizefraktionschef der Linken im Bundestag, ist der Ansicht:„ Wer für Mindestlohn Vollzeit arbeitet, kann aus eigener Arbeit die grundlegendsten Bedürfnisse, wie ein Dach über dem Kopf, nicht bezahlen.

Er fordert weiterhin einen „Mindestlohn von zwölf Euro, um den Niedriglohnsektor in Deutschland einzudämmen, um arbeitende Menschen aus Transferleistungen herauszuholen und ihnen eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu ermöglichen“.

Bildquelle: © altanaka – Fotolia.com

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