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Vor einigen Monaten hat die Bundesregierung die deutsche Bevölkerung dazu aufgerufen, einen Notvorrat für Krisenzeiten zu beschaffen. Hartz-IV-Bezieher können in diesem Punkt aber nicht auf Zusatzleistungen hoffen, sondern müssen mit dem Regelsatz auskommen.

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80 Liter Getränke und 58 Kilo Nahrung

Nach dem neuen Zivilschutzkonzept des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sollte sich jeder Bundesbürger mit einem Notvorrat an Getränken und haltbaren Lebensmitteln eindecken.

Die Bundesregierung empfiehlt 80 Liter Getränke und 58 Kilo Nahrung vorrätig zu haben. Auf der Liste stehen unter anderem Mineralwasser, Säfte, Mehl, Zucker, Erbsen, Brühe, Knäckebrot, Dosensuppen, Tiefkühlspinat, Soja-Pudding, Wein, Ravioli und Müsli.

300 Euro Notvorrat aus Regelsatz finanzieren?

Das Straßenmagazin „Hinz&Kunzt“ aus Hamburg hat ausgerechnet, dass ein solcher Hamsterkauf für eine vierköpfige Familie etwa 300 Euro kosten würde. Für einen Hartz-IV-Empfänger ist eine solche Investition nicht machbar, doch bleibt ihm auch nach aktuellem Stand nur der Regelsatz für den Notvorrat.

So bestätigte es zumindest das Bundessozialministerium: Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Anschaffung eines Notvorrats.

Konkret hieß es: „Sofern also leistungsberechtigte Personen auf Grund des vom Kabinett beschlossenen Zivilschutzkonzeptes einen persönlichen, ausreichenden Vorrat an Lebensmitteln anlegen wollen, so müssen sie, ebenso wie Menschen mit geringem Einkommen, die hierfür erforderlichen Ausgaben eigenverantwortlich aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Budget finanzieren.“

Absparen ist praktisch kaum möglich

Eine alleinstehende Person mit Anspruch auf Hartz IV erhält aktuell laut Regelbedarfsstufe 1 einen Regelsatz von 404 Euro. Davon muss er für den regulären Alltag Nahrungsmittel und Getränke kaufen, Freizeit und Unterhaltung finanzieren sowie Bekleidung, Wohninstandhaltung, Verkehrs, Gesundheitspflege, Bildung und Haushaltsgeräte zahlen können.

Von den 404 Euro fallen 35,50 % auf den Bereich Nahrung und alkoholfreie Getränke ab. Das wären 143,42 Euro, die der Hartz-IV-Empfänger monatlich zur Verfügung hat.

Da schon dieser Betrag sehr knapp bemessen ist und in Hartz-IV-Haushalten oftmals jeder Euro zweimal umgedreht wird, ist es kaum vorstellbar, wie das Geld für den Notvorrat abgespart werden soll.

Wer der Leistungsberechtigte nur 20 Euro monatlich Beiseite legen würde, was nicht selten schon zu viel ist, müsste er immer noch 15 Monate für den Notvorrat sparen.

Mehr Hilfebedürftige als Hartz-IV-Empfänger

In Deutschland beziehen rund 4,3 Millionen Menschen Arbeitslosengeld II. Doch nicht nur sie wären bei einer Naturkatastrophe oder ähnlichem aufgeschmissen. Schätzungen zufolge sollen bis zu 10 Millionen Menschen im Notfall ohne ausreichend Nahrung und Getränke sein, weil sie sich einen Notvorrat aus finanziellen Gründen nicht leisten können.

Das betrifft unter anderem Geringverdiener ohne Anspruch auf Hartz IV, Sozialhilfeempfänger oder Obdachlose.

Scharfe Kritik am Ministerium

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg kritisiert die Entscheidung des Bundessozialministeriums zum Notvorrat scharf und hält die Vorstellungen der Verantwortlichen für realitätsfremd.

„Wenn die Regierung diese Vorschläge ernst meint und möchte, dass sie von der Bevölkerung ernst genommen werden, dann muss sie dafür Sorge tragen, dass auch jeder Menschen sie umsetzen kann,“ meint der Wohlfahrtsverband. Es sei „zynisch“ und „menschenunwürdig“, dass Hartz-IV-Empfänger gezwungen sein, den Notvorrat vom Regelsatz zu finanzieren.

Bildquelle: © blende11.photo – Fotolia.com

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