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Jeden Monat kürzen die Jobcenter zehntausenden Familien und Alleinerziehenden Hartz-IV-Zahlungen, wenn Termine nicht eingehalten oder Arbeitsangebote abgelehnt wurden. Tausende Leistungsbezieher mit Kindern erhalten sogar gar keine Leistungen mehr. Ein Zustand, der die Familien in ein Leben unterhalb des Existenzminimums zwingt.

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Bei Pflichtverletzung drohen Leistungskürzungen

Die staatlichen Hartz-IV-Zuwendungen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind sehr knapp bemessen, das gilt für Personen mit und ohne Kinder. Hartz-IV-Empfänger haben für den Bezug der Leistungen bestimmte Pflichten zu erfüllen, andernfalls drohen Strafen, sogenannte Sanktionen. Auch das gilt für Menschen mit und ohne Kinder. Die Gründe für den Geldentzug sind verschiedener Natur, jedoch sind Meldeversäumnisse unangefochten an der Spitze.

Etwa ein Drittel der 132.000 betroffenen Hartz-IV-Empfänger haben Kinder

Im vorigen Jahr gab es jeden Monat durchschnittlich etwa 132.000 Hartz-IV-Empfänger, die mit Sanktionen belegt wurden. Viele der Betroffenen sind zu einem Termin beim Jobcenter nicht erschienen oder lehnten ein Arbeitsangebot ab. 108 Euro wurden ihnen monatlich durchschnittlich gekürzt – Im Jahr 2015 waren davon pro Monat durchschnittlich 42.700 Hartz-IV-Empfänger mit Kindern betroffen; das entspricht fast ein Drittel aller bestraften Gesamtpersonen.

2.600 Leistungsbezieher mit Kindern erhielten davon im Jahr 2015 gar kein Geld, darunter 220 Alleinerziehende. Die Zahlen entstammen einer Sonderauswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit für das Kooperationsprojekt „O-Ton Arbeitsmarkt“.

Den Angaben zufolge ist bei Hartz-IV-Empfängern mit Kindern, denen sämtliche Leistungen gestrichen wurden und werden, die Erstattung der Miet- und Heizkosten weiter vorgesehen. Das Jobcenter ist in dem Falle verpflichtet, an die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft höhere Leistungen zu erbringen.

Der Sozialwissenschaftler und Direktor des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung der Hochschule Koblenz Stefan Sell weist darauf hin, dass Jobcenter Lebensmittelgutscheine ausgeben müssen, wenn sich Kinder im Haushalt der sanktionierten Betroffenen befinden.

Die Zahl der bestraften Arbeitslosengeld-II-Bezieher stieg seit 2007 beständig, erst in letzter Zeit ging er wieder leicht zurück. So wurden 2007 Sanktionen bei 1,7 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger mit Kindern vorgenommen. Mit einer Quote von 2,3 Prozent liegt die Zahl aber immer noch deutlich höher als acht Jahre zuvor.

Kritik von Sozialforschern, den Grünen und den Linken

Der Sozialwissenschaftler Stefan Sell stellt das Vorgehen durch Sanktionen der Jobcenter generell in Frage. In einem Interview mit der „neues deutschland“ fordert er eine abschließende Klärung des Bundesverfassungsgericht, inwiefern Hartz-IV-Sanktionen zulässig sind oder nicht.

Er kritisiert, dass es einerseits ein Grundrecht auf die Gewährung eines Existenzmimums gebe, andererseits dieses jedoch auch gleichzeitig gekürzt oder gar vollständig entzogen werden kann.

Die Grünen plädierten auf ihrem Parteitag in Münster dafür, sich von Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger zu verabschieden. Auch die Linkspartei und der Paritätische Gesamtverband sind der Meinung und setzen sich für eine Abschaffung ein.

Bildquelle: © JackF – Fotolia.com

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