Hartz 4 am

Ab Januar soll der Hartz-IV-Satz um sieben Euro steigen. Dennoch: Die Stromkosten werden hierdurch noch immer nicht gedeckt. Verständlich, dass viele Betroffene weiterhin stinksauer sind…

Aktuell belaufen sich die Stromkosten eines deutschen Single-Haushalts auf durchschnittlich 40,50 Euro pro Monat. Den Beziehern von Hartz IV wird eine bestimmte Geldsumme für die Stromkosten zur Verfügung gestellt. Doch diese liegt deutlich unter dem durchschnittlichen Stromverbrauch.

Auch wenn der Hartz-IV-Satz für Alleinstehende ab Januar 2018 um 1,7 Prozent von 409 Euro auf 416 Euro im Monat steigt, so sind für die Stromrechnung noch immer nur 35,09 Euro pro Monat vorgesehen. Dieser Betrag liegt deutlich unter dem, der eigentlich erforderlich wäre, um den Durchschnittsverbrauch eines Single-Haushalts zu decken.

Für viele Betroffene bedeutet das, dass die Differenz aus der eigenen Tasche zu zahlen ist. Pro Jahr müssen dadurch bis zu 132 Euro aus der eigenen Tasche finanziert werden.

Matthias Köster-Niechziol vom Vergleichsportal „Verivox“ erklärte dazu: „Durchschnittlich 9,25 Euro im Monat müssen Hartz-IV-Empfänger, die noch nie ihren Anbieter gewechselt haben, an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten begleichen zu können.“ In Ostdeutschland sollen es sogar bis zu 11,08 Euro pro Monat sein.

Bildquelle:  © Marco2811 – Fotolia.com

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