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Vom Regelsatz sollen Hartz-IV-Bezieher nach Möglichkeit einige Euro absparen, um mögliche Reparaturen und ähnliches bezahlen zu können. Dass das nicht möglich ist, bewiesen nun erneut Urteile von Sozialgerichten.

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Hundert Euro vom Regelsatz absparen?

Anschaffungen wie größere Haushaltsgeräte oder die Reparatur der Waschmaschine sollen laut Gesetzgeber aus dem Hartz-IV-Regelsatz bezahlt werden. Viele Betroffene und andere Bürger können da nur den Kopf schütteln: Wo oftmals am Monatsende jeder Euro zwei- oder dreimal umgedreht wird, soll man mehrere Hundert Euro für ein Handy oder einen Kühlschrank absparen können? Das dies realitätsfremd ist, zeigen nun zwei Urteile von Sozialgerichten.

Zwei Mütter klagten, unabhängig von einander, für die Kostenübernahmen einmal eines Computers in Höhe 350 Euro und für die Teilnahmengebühr an einer Abitursfeier. Diese sollte 100 Euro kosten. In beiden Fällen verweigerten zunächst die Jobcenter die Kostenerstattung. Man müsse diese Kosten eben aus dem Regelbedarf decken. Die Gerichte urteilten jedoch anders.

Computer und Abifeier müssen bezahlt werden

Der Computer war für die Tochter der einen Klägern notwendiges Hilfsmittel für die Hausaufgaben, die sie auf einer Webseite hochladen musste. Auch das Extra von 100 Euro für Schulbedarf konnte die Kosten für den Computer längst nicht decken.

Im zweiten Fall stellte das Gericht klar, dass die Teilnahme an einer Abitursfeier Bestandteil des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ sei – auch wenn der Gesetzgeber dies nicht explizit erwähnt hat. Das Fernbleiben hätte möglicherweise negative Folgen für die Entwicklung von Jugendlichen.

Regelbedarf nicht realistisch

Dass der Regelbedarf für Hartz-IV-Empfänger alles andere als ausreichend ist, zeigen verschiedene Fälle. Die beiden Verhandlungen zeigen jedoch eindrucksvoll, dass beim Regelsatz nicht mit realistischen Summen gerechnet wird, die man heute für Anschaffungen wie einen Computer oder ein Handy ausgeben muss. Gleichzeitig wird deutlich, dass ein Absparen für Hartz-IV-Empfänger nicht möglich ist.

Der Gesetzgeber erwartet von Menschen, die ohnehin knapp an der Armutsgrenze leben, dass sie sich für Anschaffungen Summen in höheren Euro-Beträgen vom täglichen Bedarf absparen. Selbst wer hier höchste Disziplin aufbringen kann, bräuchte beim Hartz-IV-Geld Monate, wenn nicht sogar Jahre, um die Summe zu erreichen.

Gründe kritisieren „Rechentricks“ der Bundesregierung

Der negative Beigeschmack dieser und anderer Klagen: Hartz-IV-Empfänger müssen Leistungen einklagen, die eigentlich nicht als „Luxus“ gewertet werden können. Ein Computer, um am Bildungssystem teilnehmen zu können, eine Gleitsichtbrille oder gar nur die Reparatur einer Brille. Unter anderem die Gründen fordern daher seit Monaten, dass die Regelsätze nicht nur neu berechnet werden, sondern auch die „Rechentricks“ verschwinden sollen.

So kritisierte der Sprecher für Sozialpolitik der Gründen, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, in einer Pressemeldung aus 2016, dass die Bundesregierung bei der Regelbedarfsberechnung wichtige Ausgaben streiche. So würden zum Beispiel Adventsschmuck, Malstife für Kinder oder Handykosten nicht berücksichtigt. Insbesondere für Kinder aus Hartz-IV-Familien sei diese Vorgehensweise „grob fahrlässig“. Auf sie würde sich das fehlende Geld besonders stark auswirken.

Bildquelle:© pogonici – Fotolia.comHartz IV: Sparen ist nicht möglich! 

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