Hartz 4Wohnen am

Kennen Sie das? Schon mehrere Wochen oder gar Monate sind Sie auf Wohnungssuche. Dann finden Sie endlich ein bezahlbares Objekt – doch der Vermieter will Sie nicht, zum Beispiel weil Sie Hartz IV beziehen. Darf ein Vermieter jemanden einfach so ablehnen, nur weil diese Person beispielsweise Hartz IV bezieht?

Rechtzeitig wehren bei Diskriminierung

Fühlt man sich bei der Wohnungssuche vom Vermieter diskriminiert, so hat man in vielen Fällen die Möglichkeit, gegen den Vermieter vorzugehen. Die Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um einen Großvermieter handelt. Hierzu muss der Vermieter mindestens 50 Objekte vermieten. Außerdem muss man die Diskriminierung auch beweisen können. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann man gegen den Vermieter klagen. 

Wann darf der Vermieter einen Bewerber ablehnen?

Grundsätzlich darf ein Vermieter sich seinen Mieter nach eigenem Ermessen aussuchen. Allerdings gibt es hierbei eine wichtige Ausnahme: Sollte die Begründung einer Ablehnung diskriminierend sein, kann der Wohnungssuchende gegen den Vermieter vorgehen. Eine solche Diskriminierung könnte beispielsweise vorliegen, wenn der Vermieter erklärt, dass er keine homosexuellen Mieter annehmen würde.

Aber: Der Kläger kann in einem solchen Fall vor Gericht trotz einer Diskriminierung keine Herausgabe des Mietobjektes bezwecken – lediglich auf Schadensersatz kann geklagt werden. Das bedeutet, dass man prinzipiell nur die Möglichkeit hat, seinen Vermieter auf positive Weise davon zu überzeugen, dass man der ideale Mieter für das Objekt ist.

Bildquelle:  © pusteflower9024 – Fotolia.com

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