Hartz 4 am

Weit aus mehr Betroffene, als man glaubt, fallen der Willkür des Jobcenters zum Opfer. Doch es lohnt sich, gegen diese Methoden anzugehen und das zustehende Recht einzufordern – wenn nötig auch auf dem Weg der Klage.

Übersicht

  • Grundlegendes zu der Situation
  • Klar umrissen
  • Ein paar Zahlen in diesem Fall
  • Worum es sich bei den Klagen hauptsächlich handelt
  • Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet

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Grundlegendes zu der Situation

Nicht alle Zumutungen, die von dem Jobcenter bei dem Hartz-IV-Empfänger ankommen, sind von den Betroffenen hinzunehmen.

Kaum zu glauben, dass immerhin jede zweite Klage zu Gunsten des Hartz-IV-Empfänger beschieden wird. Deshalb zögern Sie nicht, im Zweifelsfall einen Rechtsbeistand um Überprüfung und Hilfe zu bitten.

Es geht um Ihre Belange, Ihr Recht und nicht zuletzt auch um Ihr Geld.

Klar umrissen

Klar umrissen sind die Rechte, die Hartz-IV-Empfänger für sich geltend machen können.

Es ist definiert, dass einem Alleinerziehenden ein Zuschlag zusteht und in die Höhe des Zuschlages ist auch genau geklärt.

Es gibt Zuschüsse in besonderen Fällen. Es gibt finanzielle Hilfen, bei Fahrtkosten zur Arbeit, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Privathaftpflichtversicherung.

Sie können ein Darlehen beantragen, wenn Sie ein Auto zu einem angemessenen Kaufpreis anschaffen müssen, weil Sie es für die Arbeitsaufnahme benötigen.

Zögern Sie also nicht, Ihre Rechte gegen das Jobcenter durchzusetzen, wenn Sie der Willkür unterliegen. Klagen lohnt sich in diesem Fall.

Ein paar Zahlen in diesem Fall

Es werden immer mehr Menschen im Hartz-IV-Bezug, die sich gegen Willkür vom Jobcenter durchsetzen und den Klageweg wählen, um ihr Recht einzufordern.

Bisher gehen ungefähr 10.000 Klagen von Hartz-IV-Betroffenen im Monat ein. Das ist ein hoher Anteil derer, die sich wehren. Von den eingegangenen Klagen sind fast 5.000 erfolgreich für den Betroffenen.

Somit hat beinahe jeder zweite Erfolg, wenn er die Klage lostritt.

Worum es sich bei den Klagen hauptsächlich handelt

Wenn Betroffenen klagen, fühlen Sie sich unrecht behandelt vom Jobcenter. Der Ausschlag für Willkür bieten hauptsächlich die Bescheide des Jobcenters, in denen Rückforderungen geltend gemacht werden sollen.

Weiterhin gehen Betroffenen gegen Weigerungen des Jobcenters vor, für Unterkünfte zu zahlen.

Die Zahlen sprechen immer mehr für diejenigen, die sich trauen, für Ihr Recht und gegen die Willkür der Jobcenter zu klagen.

Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet

Laut der Aussage einer Politikerin der LINKEN sei das System Hartz-IV anfällig. Anfällig für Willkür und Fehler, die durch die mehrmaligen Änderungen der Gesetze nicht nachvollziehbar oder verständlich seien.

Grundlage für ein Klageverfahren ist die Untätigkeit des Jobcenters, bei der die Betroffenen solange auf Geld und Zuwendungen warten müssen und das Existenzminimum nicht gesichert ist.

Weiterhin bangen Betroffenen um Ihre Unterkunft, weil die Kosten für die Wohnung nicht gedeckt sind.

Hier lohnt sich eine Klage, um den Leistungsbezug einzufordern.

Bildquelle: © Dan Race – Fotolia.com

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