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Ist es in Ordnung, wenn man mehreren Minijobs neben dem Hauptjob nachgeht? Was gibt es zu beachten, welche Abgaben sind zu leisten und gibt es eventuell schlaue Alternativen,  um sich neben dem Hauptjob gutes Geld zu verdienen?

Weit verbreitet in Deutschland: Minijob neben dem Hauptjob

In Sachen Nebenverdienst gibt es in Deutschland ein Modell, das besonders gerne genutzt wird. Und zwar ist es der Minijob neben dem Hauptjob. Zum einen liegt das daran, dass ein Minijob den zeitlichen Aufwand neben dem Hauptjob perfekt ausfüllt, zum anderen aber auch an dem großen Vorteil, dass man die Sozialversicherungsabgaben im Minijob spart.

Denn: Bis zu einer monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro muss man keine Sozialabgaben leisten. Es sei denn, man möchte freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Lediglich der Arbeitgeber muss einen festgelegten Beitrag an Sozialabgaben leisten.

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Vollzeitarbeitnehmer mit einem Minijob schaffen es häufig allerdings gar nicht, so viel nebenbei zu arbeiten, dass sie die 450-Euro-Zuverdienstgrenze erreichen oder gar überschreiten. Doch was ist, wenn man neben dem einen 450-Euro-Job noch einem zweiten Minijob auf 450-Euro-Basis nachgeht? Und das sogar dann, wenn man parallel dazu einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat?

Hauptjob plus Minijob plus Minijob: Was muss ich beachten?

Grundsätzlich darf jeder Mensch in Deutschland mehreren erwerbstätigen Beschäftigungen nachgehen. Damit ist das Ausüben zweier oder sogar mehrerer Minijobs neben dem Hauptjob erlaubt.

Normalerweise gilt für das Ausüben mehrerer Minijobs, dass die Summe der Verdienste im Schnitt maximal 450 Euro je Monat betragen darf (Achtung: Kurzfristige Beschäftigungen zählen nicht dazu). Solange muss man keine Sozialversicherungsabgaben leisten. Geht man allerdings bereits einer versicherungspflichtigen Haupttätigkeit nach, so kann nur ein Minijob abgabenfrei bleiben!

Jeder weitere Minijob und Nebenjob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist sozialversicherungspflichtig in der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung.

Wenn Sie neben Ihrer Haupttätigkeit also zwei Minijobs nachgehen möchten, sollten Sie dementsprechend beachten, dass nur einer der beiden Minijobs versicherungsfrei bleibt. Der andere wird mit Ihrem Hauptjob zusammengerechnet. Auch welcher Minijob mit dem Hauptjob zusammengerechnet wird, ist fest vorgeschrieben.

Der erste Minijob neben dem Hauptjob darf versicherungsfrei bleiben

Lediglich der zuerst ausgeübte Minijob neben Ihrem Hauptjob darf versicherungsfrei bleiben. Jede weitere nebenberufliche Tätigkeit, die versicherungspflichtig ist, wird mit Ihrem Hauptjob zusammengerechnet. Für das Beispiel, dass man neben dem Hauptjob zwei Minijobs nachgeht, würde dies bedeuten, dass der zuerst ausgeübte Minijob abgabenfrei bleibt, während der zweite gemeinsam mit dem Hauptjob verrechnet wird.

Man kann also nicht einfach einen neuen Nebenjob zu einem sozialversicherungsfreien Minijob machen – egal wie viel oder wenig man in diesem verdient.

Wichtig: Wann spricht man von zwei verschiedenen Jobs oder Nebenjobs?

Als ein Job oder Nebenjob wird ein Angestelltenverhältnis bei einem Arbeitgeber angesehen. Übt man beispielsweise bei ein und demselben Arbeitgeber mehrere Jobs oder Aufgaben aus, so wird dies als eine einzige berufliche Tätigkeit definiert. Lediglich verschiedene Arbeitgeber führen dazu, dass man von mehreren Arbeitsverhältnissen sprechen kann.

Hauptjob plus Minijob plus Minijob: Das ist bei Steuern zu beachten

Der zweite Minijob neben dem Hauptjob, der nicht mehr versicherungsfrei ist, kann auch nicht mehr pauschal mit 2 Prozent besteuert werden. Der zweite Minijob muss mit einer Lohnsteuerkarte abgerechnet werden (neuerdings digital). Sofern Ihr Hauptjob mit der Lohnsteuerklasse I abgerechnet wird, muss der zweite Minijob per Lohnsteuerklasse VI abgerechnet werden.

Tipps und Tricks: Gibt es schlaue Alternativen?

Natürlich gibt es eine schlaue Möglichkeit zu umgehen, dass der zweite Minijob einen zu vielen Abgaben zwingt. Die Möglichkeit besteht darin, anstelle des zweiten Minijobs einfach eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben. Und zwar neben dem Hauptjob und dem ersten Minijob. Auch so kann man drei Beschäftigungen parallel nachgehen. Allerdings mit diesen Vorteilen:

  • Bei der kurzfristigen Beschäftigung gibt es keine Verdienstgrenze
  • Die kurzfristige Beschäftigung ist ebenfalls sozialversicherungsfrei
  • Kurzfristige Beschäftigungen können mit einer Pauschalsteuer in Höhe von 25 Prozent versehen werden

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt übrigens dann vor, wenn man innerhalb dieser Beschäftigung auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Diese Vereinbarung kann man mit dem Arbeitgeber treffen.

Bildquelle: © kebox – Fotolia.com

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