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Das Hausfrauengehalt hat seit vielen Jahren für viel Diskussionsstoff in Deutschland gesorgt. Dabei wurden viele verschiedene Modelle ausgeklügelt und unter die Lupe genommen. Doch so richtig entscheiden konnte man sich für eine letztendliche Lösung nicht. Warum das so ist und viel hoch das Hausfrauengehalt gewesen wäre, das erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten.

Übersicht:

  • Das Hausfrauengehalt: Diese Dinge sollten Sie wissen!
  • Verschiedene Modelle des Hausfrauengehalts
  • Ein besonders bekanntes Modell: Das „Erziehungsgehalt 2000“
  • Finanzierung des Hausfrauengehalts
  • Ein wichtiger Nachteil des Erziehungsgehalts 2000
  • Das Hausfrauengehalt: Diese Dinge sollten Sie wissen!

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Zunächst einmal soll es um das Hausfrauengehalt an sich gehen. Hier möchten wir Ihnen deswegen ein paar grundlegende Dinge zum Thema an sich vorstellen. Für den einen oder anderen kann das wichtig sein, damit man einen besseren Gesamtbezug zum Thema und vor allem zur Vorgeschichte des Hausfrauengehalts bekommt.

Was genau ist das Hausfrauengehalt?

Als Hausfrauengehalt wird eine staatliche Grundleistung bezeichnet. Diese Grundleistung kommt für die in Familien geleistete Arbeit auf und richtet sich speziell an erziehende Eltern, die viel Zeit für die Versorgung und Erziehung der Kinder aufwenden. Dann gibt es noch einen weiteren Aspekt des Hausfrauengehalts, der sich auf die Neubewertung dieser Versorgungsarbeit im Hinblick auf die spätere Rente richtet.

Für das Hausfrauengehalt gibt es aber auch noch weitere Namen und Bezeichnungen, so zum Beispiel Betreuungsgeld, Erziehungsprämie, Erziehungsbonus und noch einige mehr. Die gängigste Bezeichnung ist allerdings „Erziehungsgehalt“.

Vorbild Skandinavien: Umgesetzt wurden die Modelle des Hausfrauengehalts beispielsweise schon in den skandinavischen Ländern Finnland, Norwegen und Schweden. Eigentlich sollte das Modell auch in einer ähnlichen Variante in Deutschland startet – allerdings wird hier noch immer einfach viel zu viel um das Thema diskutiert.

Skepsis in anderen Ländern und in Deutschland: In unserem Land sowie in einigen anderen Ländern ist man leider noch ziemlich skeptisch, auf welche Weise sich das Hausfrauengehalt lohnen könnte. In Deutschland wird beispielsweise schon seit dem Jahr 1983 über ein mögliches Erziehungsgehalt diskutiert. Zur Debatte stand vor allem die Version, das Erziehungsgehalt bei Kindern unter drei Jahren als Alternative zur Kinderkrippe zu bieten.

Verschiedene Modelle des Hausfrauengehalts

Wie wir im Ansatz zuvor ja schon berichtet haben, gibt es mehrere Versionen des Hausfrauengehalts beziehungsweise des Erziehungsgehalts. Im Nachfolgenden möchten wir insbesondere die Situation in Deutschland etwas genauer unter die Lupe nehmen.

Einige Modelle des Hausfrauengehalts setzten eine Vollzeit-Tätigkeit in Familienarbeit voraus – andere sehen vor, dass die Förderung von Betreuungseinrichtungen von einer Förderung der Einrichtungen auf eine Förderung der Familien umgestellt wird. So könnte jede Familie frei wählen, inwiefern sie für das erhaltene Geld eine Betreuung durch Dritte kauft, oder ob sie lieber selbst die Zeit in die Familie investiert und das Geld behält.

Hier folgt ein kleiner Überblick über die verschiedenen Modelle:

  • Erziehungsgehalt 2000 vom Deutschen Arbeitskreis für Familienhilfe
  • Erziehungsgehalt der Landesarbeitsgemeinschaft Familienpolitik
  • Erziehungsgehalt nach dem Vorschlag des Landes Sachsen
  • das „Weidener Modell“ der katholischen Arbeitnehmer Bewegung
  • das „Trierer Modell“
  • das Erziehungsgehalt des ÖDP
  • das Modell der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA)
  • das Modell der Deutschen Hausfrauengewerkschaft
  • das Modell des „Kinderbetreuungsschecks“

Unterscheidung durch Höhe und Dauer der Bezüge

Im Wesentlichen unterscheiden sich die Modell vor allem in Bezug auf die Höhe der Bezüge, sowie auf deren Dauer. Dann aber auch durch die Steuer- und Sozialpflichtigkeit sowie die Finanzierung.

Ein besonders bekanntes Modell: Das „Erziehungsgehalt 2000“

Anfang 1998 ist das Gutachten „Erziehungsgehalt 2000“ erschienen. Dieses kam im Zusammenhang mit einer Diskussion, die schon seit vielen Jahren entbrannt war:

Kern der Diskussion war dabei eine gerechtere Verteilung von Erwerbs- und Erziehungsarbeit zwischen den Geschlechtern. Mit einem Erziehungsgehalt sollte Gesellschaft ein Recht auf ein Einkommen für Eltern schaffen, die sich auf die Erziehung ihrer Kinder konzentrieren. Es sollte dazu beitragen, die Aufgabe der Erziehung von einem oder mehreren Kinderchor allem im Vorschulalter verantwortlich und vorbildhaft zu erfüllen.

Beim Modell „Erziehungsgehalt 2000“ soll das Erziehungsgehalt vergleich mit einem Gehalt auf dem ganz normalen Arbeitsmarkt sein.

Modell abgelehnt: Leider wurde das Modell „Erziehungsgehalt 2000“ abgelehnt, weil es mit seinem Kostenfaktor eindeutig den Budgetrahmen sprengen würde.

Das „Erziehungsgehalt I“ soll vom ersten Jahr bis zum siebten Jahr oder eben bis zum Schuleintritt gezahlt werden. Dabei bezieht sich das Konzept in einer ersten Phase auf die Einführung auf die ersten drei Lebensjahre des jeweils jüngsten Kindes.

Hausfrauengehalts bzw. Erziehungsgehalt: So viel Gehalt sollte möglich sein

Der Grundbetrag sollte bei einem Kind 2.000 DM pro Monat betragen, was etwa 1.000 Euro entsprechen würde. Alleinerziehende würden sogar 2.300 DM bekommen. Dann gibt es noch einen Zusatzbetrag für jedes weitere Kind, der 1.000 DM hoch ist. Alleinerziehende erhalten anstatt der 1.000 DM sogar 1.150 DM.

Zudem sollte die Höhe des Erziehungsgehalts unabhängig von einem sonstigen Einkommen des Haushaltes sein und ebenso unabhängig von der Beteiligung am Arbeitsmarkt.

Das Erziehungsgehalt wäre somit ein völlig eigenständiges Einkommen. Zudem ist es wie jedes andere Erwerbs- oder Vermögenseinkommen auch zu versteuern.

Rentenversicherung: Wenn das Erziehungsgehalt sukzessive bis zum Schuleintrittsalter der Kinder ausgedehnt würde, sollten auch die Kindererziehungsjahre, die in der Rentenversicherung angerechnet werden, auf bis zu sieben Jahre erhöht werden.

Hierbei gilt grundsätzlich, dass die Leistungen für einen Erziehenden mit drei Kindern im Alter von unter acht Jahren das durchschnittliche Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit erreichen sollen – natürlich für Steuern, dafür aber nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge.

Der Grund hierfür ist, dass bei drei Kindern in einem entsprechenden Alter eine Erwerbstätigkeit nicht möglich sein – oder zumindest dann nicht, wenn durch keine weiteren Personen noch zusätzliche Erziehungsarbeit erbracht wird.

Weiteres zum Hausfrauengehalt

Zudem war vorgesehen, dass ein Teil des Erziehungsgehalts zwischen dem vierten und dem siebten Jahr in Form eines Erziehungsgutscheins ausgezahlt wird, der steuerfrei sein sollte. Für die Höhe waren rund 600 DM vorgesehen.

Der Baranteil sinkt damit für das erste Kind auf 1.400 DM und auf 400 DM für jedes weitere Kind, das die Familie hat. Eine solche Spaltung unterstreicht die heutige Tatsache, dass für die Betreuung von drei- bis sechsjährigen Kindern eine Kindertagesstätte befürwortet wird.

Nach der Vorschulzeit geht die Erziehung natürlich weiter. Ab dieser Zeit sollte das „Erziehungsgehalt II“ gezahlt werden, und zwar vom achten bis zum maximal 18. Lebensjahr. Auch diese Stufe des Erziehungsgehalts wäre eine erwerbsweitunabhängige Leistung.

Allerdings abhängig vom Einkommen der Eltern. Der Grundbetrag für das erste Kind beträgt 1.499 DM pro Monat. Der Zusatzbetrag für jedes weitere Kind allerdings 600 DM monatlich. Ab dem siebten Lebensjahr des jüngsten Kindes soll das Erziehungsgehalt in Abhängigkeit zur Einkommenshöhe der Familie gezahlt werden.

Vorteile der Einkommensabhängigkeit vom Erziehungsgehalt II

Die Einkommensabhängigkeit des Erziehungshalts II hätte einen spürbar positiven Nebeneffekt. Dadurch würden die öffentlichen Haushalte, also gewissermaßen die Geldgeber des gesamten Vorhabens, eine deutlich geringere finanzielle Belastung verspüren.

Finanzierung des Hausfrauengehalts

Mit welchen Geldern sollte das Erziehungsgehalt eigentlich finanziert werden? Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat hierfür ein Teilgutachten erstellt. Dieses sieht stark vereinfacht die Finanzierung des Erziehungsgeldes aus sozialpolitischen Einsparungen vor. Zudem könnte ein Familienzuschlag zur Einkommenssteuer erfolgen.

Unglaublich: Der Finanzaufwand für die erste Phase (also null bis drei Jahre) beläuft sich auf fast 60 Milliarden DM. Zusammen machen Phase 1 und 2 einen finanziellen Aufwand von etwa 110 Milliarden DM aus.

Ein wichtiger Nachteil des Erziehungsgehalts 2000

Ein besonders gravierender Nachteil des Erziehungsgehalts 2000 wäre, dass durch ein Erziehungsgehalt sich vermutlich immer mehr Frauen aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen würden. Eine solche Verdrängung aus dem Arbeitsmarkt wäre schade, dass es die gesellschaftliche Stellung laut Experten stark schwächen würde.

Bildquelle: © Konstantin Yuganov – Fotolia.com

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