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Wenn Sie schlau agieren, können Sie eine ganze Menge von Kosten von der Steuer absetzen und damit ziemlich viel Geld sparen. So zum Beispiel auch mit den haushaltsnahen Dienstleistungen, mit denen Sie pro Jahr bis zu 4.000 Euro wiederbekommen können. Wie das genau funktioniert aus was alles in diesem Zusammenhang wichtig ist, erfahren Sie in diesem Artikel. Das Redaktionsteam von Heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Das alles finden Sie in diesem Artikel:

  • Gut zu wissen: Haushaltsnahe Dienstleistungen senken Steuerlast
  • Warum gibt es die haushaltsnahen Dienstleistungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen richtig in Anspruch nehmen
  • Diese Voraussetzungen müssen haushaltsnahe Dienstleistungen erfüllen
  • Minijobber von der Steuer absetzen
  • Welche Arbeiten gelten nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen?
  • Wichtig: Rechnung per Überweisung zahlen
  • Was kann man absetzen und was nicht?
  • Wo werden haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung eingetragen?
  • Steuern sparen mit diesen Tipps
  • Aufgepasst: Darauf müssen Sie achten!

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Gut zu wissen: Haushaltsnahe Dienstleistungen senken Steuerlast

Wenn Sie Arbeiten, die normalerweise von den Mitgliedern Ihres Hauses ausgeführt werden, von einer Firma oder von Selbstständigen Arbeitern erledigen lassen, können Sie Teilte der Kosten hierfür von der Steuer absetzen.

Maximal kann man hier ein Fünftel (also 20 Prozent) von insgesamt bis zu 20.000 Euro pro Jahr in der Steuerklärung geltend machen. Hieraus ergibt sich ein Gesamtabzug von bis zu 4.000 Euro jährlich. Der Steuervorteil lässt sich sogar mit weiteren Steuervorteilen kombinieren. Das liegt daran, dass die Abgrenzung der einzelnen Tätigkeiten durch die Finanzbehörden nicht immer eindeutig ist.

Was bedeutet „haushaltsnah“?

Als haushaltsnah bezeichnet man Arbeiten, die direkt in Ihrer Eigentumswohnung, in Ihrem Eigenheim oder auf dem dazugehörigen Grundstück ausgeführt werden. Entsprechende Dienstleistungen werden also auch nur dann vom Finanzamt für den Steuervorteil anerkannt, wenn sie auch tatsächlich haushaltsnah sind.

Interessant: Das Ganze geht im Übrigen auch, wenn die Immobilie, um die es geht, in einem anderen europäischen Staat liegt.

Warum gibt es die haushaltsnahen Dienstleistungen?

Klar, die haushaltsnahen Dienstleistungen sollen die Steuerlast von Personen senken, die viele Arbeiten im und am eigenen Heim zu verrichten haben… Aber seit wann gibt es Geschenke vom Staat, wenn sie dem Staat nichts selbst nützen?

Natürlich gibt es auch hier einen kleinen Nutzen für den Staat, der gar nicht mal so gering ausfällt!

Natürlich können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen nur mit einem entsprechenden Beleg beziehungsweise mit einer Quittung oder Rechnung von der Steuer absetzen. Diese dienen schließlich als Beweis dafür, dass Sie tatsächlich eine finanzielle Leistung gegenüber einem Unternehmen oder einem selbstständigen Arbeiter erbracht und im Gegenzug dafür eine Dienstleistung in Anspruch genommen haben.

Eine Quittung oder Rechnung bedeutet aber auch, dass die Person, welche die haushaltsnahen Dienste vorgenommen hat, auf Rechnung arbeiten muss und infolge dessen nicht schwarz beschäftigt werden kann.

Das Ziel der haushaltsnahen Dienstleistungen ist somit recht klar: Schwarzarbeit, die gerade auch bei handwerklichen Dienstleistungen so beliebt ist, soll vermieden werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen richtig in Anspruch nehmen

Wenn Sie in Ihrer Freizeit besseres zu tun haben, als Ihre Fenster zu reinigen, die Wohnung auf Vordermann zu bringen oder Ihren Rasen zu mähen, dann können Sie normalerweise auch alternativ jemand anderes beauftragen, gewisse Arbeiten für Sie zu verrichten.

Sofern die Person oder das Unternehmen die Arbeit legal gegen Ausstellung einer Rechnung macht, können Sie die Ausgaben zu einem Teil vom Finanzamt zurück bekommen. Auf diese Weise können Sie insgesamt bis zu 4.000 Euro Steuerschuld pro Jahr erstattet bekommen.

Wie funktioniert das Ganze?

Die Kosten, die Sie für haushaltsnahe Dienstleistungen aufwenden mussten, senken nicht etwa direkt das zu versteuernde Einkommen und somit den persönlichen Grenzsteuersatz, sondern direkt die Steuerschuld. Auf diese Weise können Sie einen ganzen Batzen Geld – und das Jahr für Jahr – sparen.

Diese Voraussetzungen müssen haushaltsnahe Dienstleistungen erfüllen

Die wichtigste Voraussetzung für die haushaltsnahen Dienstleistungen ist, dass Sie als Privatperson eine Arbeit bei einem Dienstleister in Auftrag geben, die ansonsten von einem Mitglieder oder von einem selbst übernommen werden müssten. So zum Beispiel von einem selbst, vom Lebenspartner oder von den Kindern, sofern diese Zuhause wohnen. Wichtig ist also, dass es sich um eine reine Dienstleistung handelt.

Die nächste Voraussetzung ist, dass diese Dienstleistung auch tatsächlich in Ihrem Haushalt ausgeführt wird.

Beispiel

Die Zubereitung von Speisen in Ihrer eigenen Küche wird beispielsweise gefördert und zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Sie könnten also eine Person einstellen, die Ihnen auf Rechnung regelmäßig das Essen zubereitet, und die Kosten am Ende des Jahres von der Steuer absetzen. Ein Catering-Service hingegen zählt nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Klar, denn der Catering-Service steht im Normalfall in einem eigenen Catering-Mobil an der Straße und befindet sich somit nicht in Ihrem Haushalt.

Minijobber von der Steuer absetzen

Auch Minijobber auf 450-Euro-Basis können Sie ebenfalls von der Steuer absetzen. Allerdings gilt für solche geringfügig Beschäftigte eine Grenze von bis zu 510 Euro pro Jahr. Dennoch können Sie sich das Geld – also bis zu 510 Euro pro Jahr – von Ihren Steuern wieder zurückholen.

Tipp: Diese Steuer-Vergünstigung können Sie zusätzlich zu dem Anzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und zu den Arbeitskosten von Handwerkern geltend machen. Auf diese Weise kommen Sie auf eine Steuerersparnis von bis zu 5.710 Euro pro Jahr. Eine ganze Menge Schotter!

Welche Arbeiten gelten nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen?

Natürlich gibt es auch ein paar Arbeiten, die nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden. Das ist dann meist Arbeiten, die nur von einem Fachmann ausgeübt werden können. Für den Anstrich der Fassade oder das Verlegen der Fliesen im Bad kann man allerdings normalerweise einen Handwerker beauftragen… Die Arbeitskosten des Handwerkers können Sie dann aber auch von der Steuerschuld abziehen, und zwar als Handwerkerleistung in Höhe von bis zu 1.200 Euro pro Jahr.

Wichtig: Rechnung per Überweisung zahlen

Besonders wichtig ist, dass Sie immer im Hinterkopf behalten, dass Ihnen eine richtige Rechnung ausgestellt wird. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, sollten Sie den Betrag nicht in bar zahlen, sondern per Überweisung.

Achtung: Normalerweise erkennt das Finanzamt eine haushaltsnahe Dienstleistung nur dann an, wenn diese per Überweisung bezahlt wurde.

An sich können Sie bis zu 20.000 Euro pro Jahr an Arbeits-, Fahrt- oder Maschinenkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Von diesen werden dann 20 Prozent Ihre Steuerschuld mindern. Ausgerechnet würde das bei 20.000 Euro einen Steuerabzug von 4.000 Euro bedeuten.

Tipp: Auch die Entsorgung von Abfällen können Sie in Ihrer Steuererklärung absetzen. Allerdings ist hier zu beachten, dass dies nur möglich ist, wenn diese Arbeit unter die Definition der haushaltsnahen Dienstleistungen fällt.

Was kann man absetzen und was nicht?

Welche Dinge kann man nur absetzen und bei welchen Dingen ist das Absetzen nicht möglich? Steuerlich geltend gemacht werden kann in erster Linie der Arbeitslohn – also der Lohn, den Sie für die haushaltsnahen Dienstleistungen zahlen würden. Logisch, denn immerhin heißt es auch haushaltsnahe „Dienstleistung“. Man zahlt also für den Dienst – nicht etwa für ein Produkt oder ähnliches.
Fahrtkosten und Abnutzungskosten von Maschinen

Nun zählen aber auch die Fahrtkosten des Dienstleisters mit in die absetzbaren Aufwendungen ein sowie die Kosten für die Abnutzung von Maschinen. Zum Beispiel, wenn Staubsauer oder Gartengeräte mit verwendet werden. Diese Kosten können Sie ebenfalls bis zu einem Fünftel in der Steuererklärung ansetzen.

Verbrauchsmaterial

Wenn bestimmte Verbrauchsmaterialien verwendet werden und gekauft beziehungsweise nachgekauft werden müssen, können diese ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen unter anderem Spül- und Reinigungsmittel oder zum Beispiel das Streugut für den Winterdienst, wenn dieser für Sie arbeitet.

Abfallprodukte

Wenn bei den haushaltsnahen Dienstleistungen Abfallprodukte entstehen sollten, für deren Entsorgung Sie ebenfalls Geld zahlen, dann können Sie diese Kosten ebenfalls zu einem Fünftel von der Steuer absetzen. Ein gutes Beispiel für einen solchen Fall wäre die Entsorgung von Gartenabfällen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen aufgelistet

Damit Sie einen noch besseren Überblick darüber erhalten, welche Dienstleistungen zu den haushaltsnahen Dienstleitungen gezählt werden und somit von der Steuer abgesetzt werden können, haben wir hier noch einmal eine detaillierte Auflistung für Sie, mit deren Hilfe Sie einen schnellen Überblick über die haushaltsnahen Dienstleistungen erhalten können…

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen:

  • die Reinigung der Wohnung, der Teppiche oder der Fenster
  • die Fußwegreinigung sowie der Winterdienst, auch auf den öffentlichen Gehwegen
  • Leistungen durch den Hausmeister, die bezahlt werden müssen
  • Arbeiten im Garten, sofern diese innerhalb des Grundstücks geschehen – z.B. Rasen mähen, Baumpflege oder Hecken schneiden
  • Pflegedienstleistungen
  • Aufwendungen für ein Notrufsystem in einer Seniorenresidenz
  • Kinderbetreuung im eigenen Haus sowie die Versorgung und Betreuung von Haustieren – sofern ebenfalls in der eigenen Wohnung

Das können Sie nicht absetzen

Nicht abgesetzt werden können zum Beispiel die allgemeinen Müllgebühren. Auch privater Unterricht für die Kinder, der in den eigenen vier Wänden stattfindet, kann nicht steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt zum Beispiel für Musikunterricht.

Weitere Kosten, die vom Absetzen ausgeschlossen sind, sind Kosten für die Grabpflege oder die Kosten für einen Verwalter Ihrer Wohneigentümergemeinschaft. Wenn Sie eine häusliche Pflegedienstleistung in Auftrag geben, können Sie die Materialien wie ein spezielles Krankenbett ebenfalls nicht als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen.

Guter Tipp: Für absetzbare Dienstleistungen, die als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten, gibt es stets eine Liste, die immer wieder nach aktueller Rechtssprechung aktualisiert wird.

Das kann natürlich auch bedeuten, dass die Liste der als haushaltsnah anerkannten Dienstleistungen erweitert wird. Es kann sich somit lohnen, die Liste regelmäßig im Blick zu haben und sich nach den aktuellsten Rechtsprechungen zu erkundigen.

Wo werden haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung eingetragen?

Die haushaltsnahen Dienstleistungen werden inklusive Mehrwertsteuer in den Mantelbogen der Steuererklärung für das jeweilige Jahr direkt auf der Seite 3 in die Zeile 71 eingetragen (Stand 2015). Der Betrag, den man hier geltend machen möchte, wird die Steuerschuld direkt mindern.
Er senkt also nicht erst das zu versteuernde Einkommen und somit den persönlichen Einkommenssteuersatz, sondern wirkt sich direkt mindernd auf die Steuerschuld aus.

Steuern sparen mit diesen Tipps

Achten Sie unbedingt auf die Rechnung. Wenn Sie eine Rechnung von einem Dienstleister erhalten, sollten Sie schauen, ob die Arbeitskosten sowie weitere kosten auf dieser sauber und übersichtlich aufgeschlüsselt sind.

Aus einer Rechnung sollte immer klar und deutlich hervorgehen, wofür Sie zahlen. Hierbei geht es natürlich nicht nur um die Hauptleistung, sondern auch um kleinere Kosten und Leistungsbestandteile. So zum Beispiel Fahrtkosten oder Maschinen- sowie Materialkosten.

Dann können Sie neben den haushaltsnahen Dienstleistungen auch weitere steuerlich geltend machen, die sich teilweise mit den Arbeiten von Handwerkern überschneiden. Es lohnt sich hier zu recherchieren, da Sie auf diese Weise ebenfalls eine ganze Menge Geld sparen könnten.

Steuerabzug für Mieter

Hier kommt noch ein weiterer Tipp: Mit dem Steuerabzug für Mieter können Sie als Mieter die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, dazu schauen Sie am besten in Ihre Nebenkostenabrechnung über überprüfen, welche Dienstleistungen Sie bezahlen mussten.
Hier finden sich zum Beispiel Ausgaben für Gartenarbeiten oder für den Winterdienst wieder.

Nun müssen Sie bei diesen Kosten dabei achten, dass die verschiedenen Posten detailliert auf der Nebenkostenabrechnung wiederzufinden sind. Im Notfall können Sie sich auch eine entsprechende Bescheinigung vom Vermieter ausstellen lassen.

Meist sind die abzugsfähigen Dienstleistungen von einer Nebenkostenabrechnung allerdings eher marginal, da sich mehrere Mieter an den Kosten beteiligen und die Kosten auf diese Weise aufgeteilt werden.

Hilfe bei Gartenarbeiten

Gerade bei den Gartenarbeiten gibt es derzeit relativ viel Spielraum in Bezug auf die Auffassung, welche Dienstleistungen denn nun genau in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fallen. Das bedeutet, dass Sie gerade bei den Gartenarbeiten relativ viele Möglichkeiten haben, verschiedene Dienstleistungen von der Steuer abzusetzen.

Hilfe durch Au-pair

Wenn Sie ein Au-pair in Ihren Haushalt aufgenommen haben, besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen für das Au-pair ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abzusetzen.

Allerdings ist dies meist nur mit den möglicherweise vereinbarten Taschengeldzahlungen für das Au-pair möglich. Für alle anderen Ausgaben für das Au-pair gilt nämlich wie bei den haushaltsnahen Dienstleistungen üblich, dass diese als Überweisung vorgenommen werden müssen, um die Kosten letztendlich von der Steuer abzusetzen.

Bei den Kostenpunkten Unterkunft und Verpflegung ist das natürlich etwas schwierig.

Wohnungseigentümergemeinschaften

Wenn Sie einer Wohnungseigentümergemeinschaft angehören und somit verschiedene Dienstleistungen wie zum Beispiel den Winterdienst zusammen mit anderen Mitglieder der Gemeinschaft an eine Service-Firma vergeben, können Sie die Kosten für diesen Service natürlich auch nur teilweise in der Steuererklärung geltend machen. Hier wird allerdings vorausgesetzt, dass die Aufwendungen, die insgesamt anfallen, nachvollziehbar auf die Eigentümer verteilt werden.

Achten Sie hier deswegen umso mehr darauf, dass eine Jahresrechnung alle Kosten detailliert aufführt.

Kein Steuerabzug für Vermieter

Wenn Sie zum Beispiel der Vermieter einer Wohnung sind und die Kosten für die Gartenpflege als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen möchten, dann müssen wir Sie leider enttäuschen. Tatsächlich können Sie bestimmte Kosten für ein von Ihnen vermietetes Gebäude oder eine von Ihnen vermietete Wohnung nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

Dies ist nur im Zusammenhand mit privat entstandenen Dienstleistungskosten möglich. Aber: Dennoch ist relevant, was Sie als Vermieter an Kosten an bestimmte Dienstleister zahlen – in diesem Fall handelt es sich nämlich um Werbungskosten für die Erzielung von Mieten und Pacht.

Zwei Jahre lang Vorteile nutzen

Für den Fall, dass Sie einen Dienstleister über den Jahreswechsel hinaus beauftragen, sollten Sie prüfen, inwiefern Sie Ihre Möglichkeiten zum Steuerabzug bereits genutzt haben. Wenn Sie die Höchstsumme nämlich bereits für das vergangene Jahr überschritten haben, ist es sinnvoll, weitere Kosten für das kommende Jahr aufzusparen. So können Sie in beiden Jahren eine Menge Steuern sparen.

Abzugsmöglichkeiten für pflegebedürftige und kranke Personen

Tatsächlich müssen Sie nicht einmal selbst in einer Wohnung immer wohnen, um in dieser haushaltsnahe Aufwendungen in Anspruch zu nehmen. Die Steuervergünstigungen gelten nämlich auch dann, wenn Sie wegen Ihrer Krankheit oder wegen Ihrer Pflegebedürftigkeit oder Krankheit vorübergehen außerhalb Ihrer Wohnung oder außerhalb Ihres Hauses leben müssen.

Zudem gilt es für pflegebedürftige Personen weitere Ausnahmen für die grundsätzlichen Regelungen, welche die haushaltsnahen Dienstleistungen betreffen. Sie können zum Beispiel sogar den Besuch eines Friseurs oder eines Fußpflegers als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend machen.

Außergewöhnliche Belastungen

Nun gilt es neben den haushaltsnahen Dienstleistungen auch noch die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Diese kommen dann zu tragen, wenn man zwangsläufig höhere Ausgaben als der durchschnittliche Steuerzahler mit vergleichbar hohen Einkünften hat. Das können zum Beispiel die Kosten für eine Pflegekraft sein, auf die man angewiesen ist.

Aufgepasst: Darauf müssen Sie achten!

Nun möchten wir noch einmal zusammenfassend die wichtigsten Dinge zusammenfassen, auf die Sie unbedingt achten sollten:

Nur Überweisung für haushaltsnahe Dienstleistungen

Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie keine der Kosten in Bar bezahlen. Zahlen Sie per Überweisung und bewahren Sie die Rechnungen und Quittungen gut auf. Diese sind enorm wichtig für das Finanzamt. Barzahlungen an Dienstleister werden vom Finanzamt nicht anerkannt – das sollten Sie immer im Hinterkopf behalten!

Tipp: Heben Sie als Nachweis nicht nur die Rechnung mindestens zwei Jahre auf, sondern auch eine Kopie der entsprechenden Kontoauszüge.

Möglichst detaillierte Rechnungen

Des Weiteren sollten Sie darauf achten, dass die Rechnungen, die Sie erhalten, möglichst detailliert ausfallen. Im besten Falle sollte die Dienstleistung sogar als eine haushaltsnahe Dienstleitung auf der Rechnung aufgeführt sein. Ansonsten könnte das Finanzamt entgegenbringen, dass die Arbeiten nicht für Ihren Haushalt erledigt wurden.

Bildquelle: © Kadmy – Fotolia.com

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