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Schwarzer Hautkrebs kann verschiedene Ursachen haben, zu denen die UV-Strahlung sowie bestimmte Risikofaktoren gehören. Es ist jedoch möglich, durch einen achtsamen Umgang mit UV-Licht sowie weitere Schutzmaßnahmen Hautkrebs zumindest bedingt vorzubeugen.

ÜBERSICHT:

  • Schwarzer Hautkrebs – eine Definition
  • Ursachen von schwarzem Hautkrebs
  • UV-Strahlung als Ursache für den schwarzen Hautkrebs
  • Künstliches UV-Licht als erhöhtes Risiko
  • Individuelle und erworbene Risikofaktoren
  • Individuelle Risikofaktoren
  • Erworbene Risikofaktoren
  • Vorbeugende Maßnahmen gegen schwarzen Hautkrebs
  • Äußere Risikofaktoren reduzieren
  • Besonderer Sonnenschutz für Kinder
  • Die Hautkrebs-Früherkennung

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Schwarzer Hautkrebs – eine Definition

Der schwarze Hautkrebs wird auch Melanom genannt und ist ein bösartiger maligner Hauttumor. Er tritt vorwiegend in den Bereichen der Haut auf, die der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, was für das Gesicht, Hals und Nacken, die Arme sowie die Unterschenkel gilt.

Häufiger von Melanomen betroffen sind hellhäutige Menschen mit einer schwach ausgeprägten Bräunungsneigung. Der schwarze Hautkrebs entwickelt sich aus den Pigmentzellen, die für die Farbe der Haut und ihre Pigmentierung verantwortlich sind.

Diese sogenannten Melanozyten befinden sich in der Oberhaut, der Epidermis, die den Pigmentstoff Melanin enthält. In 60 Prozent der Fälle entwickeln sich Melanome aus einem Muttermal, das oft über Jahre vollkommen unauffällig war.

Ursachen von schwarzem Hautkrebs

Die UV-Strahlung ist eine der bedeutendsten Ursachen für die Entstehung von schwarzem Hautkrebs, was gleichermaßen für das natürliche Sonnenlicht und für künstliches UV-Licht gilt.

UV-Strahlung als Ursache für den schwarzen Hautkrebs

Vor allem die zeitweilige akute und intensive Sonneneinstrahlung stellt ein erhöhtes Risiko dar, an schwarzem Hautkrebs zu erkranken. Das gilt vor allem für Menschen, die sich vorwiegend in geschlossenen Räumen aufhalten und lediglich im Urlaub oder in ihrer Freizeit der Sonnenstrahlung ausgesetzt sind. Das Risiko erhöht sich, wenn es aufgrund der nicht an die Sonne gewöhnten Haut zu einem Sonnenbrand kommt.

Künstliches UV-Licht als erhöhtes Risiko

Schwarzer Hautkrebs kann auch durch künstliches UV-Licht entstehen kann. Wer also mindestens ein Mal im Monat ins Solarium geht, um dauerhaft gebräunt zu sein, hat ein überdurchschnittlich hohes Risiko, zu einem späteren Zeitpunkt an schwarzem Hautkrebs zu erkranken.

Individuelle und erworbene Risikofaktoren

Bestimmte Risikofaktoren begünstigen die Entstehung von schwarzem Hautkrebs, die in individuelle und erworbene Risikofaktoren unterteilt werden.

Individuelle Risikofaktoren

Zu den individuellen Risikofaktoren gehört in erster Linie die genetisch bedingte Veranlagung. Gefährdet sind insbesondere Menschen mit einem hellen Hauttyp. Der helle Hauttyp hat meist eine blasse Hautfarbe, helle Augen sowie eine blonde oder rötliche Haarfarbe.

Risikofaktoren sind auch große angeborene Leberflecken ebenso wie nahe Verwandte, die bereits an einem Melanom erkrankt sind. Diese sogenannten Melanomfamilien tragen ein genetisch bedingtes höheres Risiko in sich, an schwarzem Hautkrebs zu erkranken. Auch Erwachsene, die in ihrer Kindheit oft einen Sonnenbrand hatten, haben ein erhöhtes Risiko, an schwarzem Hautkrebs zu erkranken.

Erworbene Risikofaktoren

Neben den individuellen Risikofaktoren gibt es noch sogenannte erworbene Risikofaktoren. Dazu gehört ein Melanom, das bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgetreten ist. Individuelle Risikofaktoren sind auch eine große Anzahl von nach der Geburt entstandene Leberflecken sowie ungewöhnlich aussehende Hautflecken. Ebenso gefährdet sind Menschen mit einer schwachen Immunabwehr.

Als besonders gefährdet gelten deshalb Menschen, bei denen die Immunabwehr durch eine Infektion geschwächt ist, beispielsweise durch HIV, oder durch die Einnahme von Medikamenten.

Vorbeugende Maßnahmen gegen schwarzen Hautkrebs

Es ist möglich, vorbeugende Maßnahmen in Bezug auf die Entstehung von schwarzem Hautkrebs zu ergreifen, allerdings nur bedingt. Dazu gehört, die äußeren Risikofaktoren zu reduzieren, sowie die regelmäßige Inanspruchnahme der von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Untersuchung zur Hautkrebs-Früherkennung.

Äußere Risikofaktoren reduzieren

Die wichtigste vorbeugende Maßnahme gegen schwarzen Hautkrebs ist das Vermeiden von intensiver UV-Strahlung. Gemeint sind sowohl der Aufenthalt in der prallen Sommersonne als auch der Besuch eines Solariums.

Besonders intensiv ist die UV-Strahlung um die Mittagszeit, wenn die Sonne ihren Höchststand erreicht. Deshalb ist es sinnvoll, in dieser Zeit und auch zwei Stunden davor und danach ein Sonnenbad zu unterlassen. Lichtschutzpräparate mit einem hohen Lichtschutzfaktor schützen die Haut vor einem Sonnenbrand.

Immer wieder wird vergessen, dass ein Sonnenbrand nichts anderes ist als eine Verbrennung der Haut, die diese schädigt, austrocknet und wodurch der Alterungsprozess beschleunigt wird. Deshalb ist regelmäßiges Eincremen mit Sonnencreme nicht nur ein wirksamer Sonnenschutz, sondern auch eine pflegende Maßnahme, die die Haut schützt und mit Feuchtigkeit versorgt, sodass ihre Elastizität bewahrt wird.

Lichtschutzpräparate, lichtdichte Textilien, eine Kopfbedeckung und eine Sonnenbrille, die das UV-Licht abschwächt, sind weitere geeignete Maßnahmen, um das Risiko, an schwarzem Hautkrebs zu erkranken, zu senken.

Besonderer Sonnenschutz für Kinder

Die Haut von Kleinkindern, heranwachsenden Kindern und von Jugendlichen ist um ein Vielfaches empfindlicher als die von Erwachsenen, weshalb sie besonderen Schutz braucht, da hier eine erhöhte Sonnenbrandgefahr besteht.

Insbesondere kleinere Kinder sind hier auf die Fürsorgepflicht ihrer Eltern angewiesen, die oftmals die Intensität der Sonneneinstrahlung unterschätzen oder vernachlässigen. Das ist zum Nachteil dieser Kinder, die mit jedem Sonnenbrand ein erhöhtes Risiko in sich tragen, später an schwarzem Hautkrebs zu erkranken.

Aus diesem Grund und weil immer jüngere Menschen auch künstliche Sonnenbestrahlung nutzen, um intensiv braun zu werden, hat sich der Gesetzgeber veranlasst gesehen, bereits am 1. September 2009 für Jugendliche unter 18 Jahren den Besuch von Solarien zu untersagen.

Die Hautkrebs-Früherkennung

Die Hautkrebsvorsorge gehört ebenfalls zu den vorbeugenden Maßnahmen, und das gilt nicht allein für die genannten Risikogruppen. Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr seit dem 1. Juli 2008 Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennung.

Dieses sogenannte Hautkrebs-Screening kann alle zwei Jahre auf Kosten der Krankenversicherung von einem Hautarzt oder einem speziell geschulten Hausarzt vorgenommen werden.

Wer allerdings zu einer der genannten Risikogruppen gehört, sollte einmal jährlich die Haut untersuchen lassen. Jeder kann auch selbst Vorsorge treffen, indem er Pigmentmale im Auge behält und bei Auffälligkeiten unverzüglich einen Arzt aufsucht.

Bildquelle: © Alexander Raths – Fotolia.com

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