EINNAHMENÜBERSCHUSSRECHNUNG HEIMARBEIT

Einnahmenüberschussrechnung in der Heimarbeit

Was ist das?

Grundsätzlich gilt in Deutschland für alle Betriebe die Pflicht, Buchhaltung mit doppelter Buchführung zu betreiben. Dem Finanzamt muss Einsicht in die Jahresbilanzen des jeweiligen Unternehmens gewährt werden. Laut §4, Abs. 3 des deutschen Einkommenssteuergesetzes ist es aber unter bestimmten Bedingungen möglich, seinen Pflichten dem Finanzamt gegenüber durch eine sogenannte Einnahmenüberschussrechnung nachzukommen. Dabei handelt es sich um eine stark vereinfachte Methode der Gewinnermittlung, bei der der Überschuss der Einnahmen nach Abzug der Ausgaben des Betriebes ermittelt wird.

Wer darf sie nutzen?

Vor allem dann, wenn man in Heimarbeit von zu Hause aus wirtschaftet, ist es eine sehr nützlich, dass diese Möglichkeit besteht. Die Einnahmeüberschussrechnung gilt nämlich einerseits für Freelancer und andererseits für Nicht-Kaufleute, also für diejenigen, die allenfalls ein kleines Gewerbe betreiben. Wenn Sie also von den eigenen vier Wänden aus agieren, ist die Chance groß, dass Sie von dieser vereinfachten Methode der Gewinnermittlung Gebrauch machen können und sich den großen Aufwand einer doppelten Buchführung sparen dürfen.

Worauf muss man achten?

Freiberufler können von dieser Methode uneingeschränkt Gebrauch machen. Für gewerbliche Unternehmen, Vereine und Ich-AGs ist zu beachten, dass der Gesamtumsatz des Gewerbes im Jahr 500.000 Euro nicht überschreiten darf. Der überschüssige Gewinn ist darüber hinaus auf 50.000 Euro beschränkt. Wer auch nur wenig mehr erwirtschaftet, ist verpflichtet, Buch zu führen. Auch sollte man sich genau überlegen, ob man sein Gewerbe in das Handelsregister eintragen lassen möchte. In diesem Fall wäre die Möglichkeit der vereinfachten Gewinnermittlung nämlich ebenso verwirkt und die Buchführungspflicht würde sofort wieder greifen.

Wichtig zu wissen ist, dass bei der Einnahmeüberschussrechnung eine Zu- und Abflussregelung gilt. Diese besagt, dass Gewinne erst dann erfasst werden dürfen, wenn sie eingegangen sind, also beispielsweise nach Zahlungseingang oder Gutschrift bei einer Überweisung. Auch die Ausgaben werden ab dem Zeitpunkt des Geldabflusses gewertet. Der Gewinn kommt bei Freiberuflern zum Beispiel durch die Lohn, die von den jeweiligen Auftraggebern gezahlt werden, zu Stande. Mögliche Ausgaben entstehen beispielsweise durch die Mietkosten der für die jeweilige Arbeit erforderlichen Arbeitsräume oder durch Versicherungen. Ausgenommen ist hiervon aber etwa eine private Krankenversicherung, da diese nicht das Unternehmen, sondern die Person selbst betrifft.

Was ist ihr Vorteil?

Die Einnahmenüberschussrechnung hat gegenüber der Erstellung einer Bilanz diverse Vorzüge. Zunächst einmal ist der Arbeitsaufwand bedeutend geringer, da lediglich die Ausgaben des Betriebes von dessen Einnahmen abgezogen werden müssen. Das tatsächliche Vermögen muss dabei genauso wenig erfasst werden wie eventuelle Verbindlichkeiten, Schulden etc. des Unternehmens.

Viele Menschen in Heimarbeit bieten Dienstleistungen an, wie zum Beispiel eigens verfasste Texte oder Übersetzungen solcher. Dadurch, dass diese Menschen keine Objekte oder Waren im klassischen Sinne verkaufen, macht es für sie Sinn, dass für die Einnahmeüberschussrechnung im Gegensatz zu einer Jahresbilanz  keine Inventur erstellt werden muss. Durch die Zu- und Abflussregelung wird eine höhere Liquidität ermöglicht, da Gewinne erst dann versteuert werden müssen, wenn sie tatsächlich real existieren.

Es ist für Menschen in Heimarbeit also sehr zu empfehlen, sich so bald wie möglich damit zu beschäftigen, ob sie auf diese äußerst vorteilhafte Methode zurückgreifen dürfen.

0 Bewertungen
0.00 / 55 0