HEIMARBEIT UND BAFÖG

Einkommen und Vermögen neben dem BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann Studenten bei der Finanzierung ihres Studiums helfen. Die Förderung ist für Studenten, die keine Unterstützung Ihrer Eltern erwarten können, das finanzielle Fundament für ein erfolgreiches Studium. Doch oftmals reicht auch das BAföG nicht für den Lebensunterhalt aus und ein Nebenverdienst muss her. Für viele Studenten besteht deshalb die Frage, wie viel neben dem Studium verdient werden darf, ohne vom BAföG-Amt abgestraft zu werden.

Denn grundsätzlich deckt die Förderung nur Kosten ab, die mit eignen Mitteln nicht aufgebracht werden können. Vorhandenes Einkommen und Vermögen können deswegen den Anspruch auf BAföG vermindern. Doch was sind die wichtigsten anrechenbaren Einkünfte, die die BAföG Bezüge  mindern könnten? Das sind alle Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ganz normalen Arbeitsplätzen in Unternehmen. Das ist aber auch Einkommen aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit. Darüber hinaus werden Überschüsse aus der Vermietung und Verpachtung und Zinseinkünfte aus Kapitalanlagen zu den anrechenbaren Einkünften gezählt. Hier müssen Studenten also genau beachten, was die Bezüge mindern könnte.

Doch wo liegen die Einkommensobergrenzen und welche Ausnahmeregelungen sind vorhanden? Grundsätzlich gilt: Einkommen bezieht sich nicht auf monatliche Verdienste, sondern auf den Gesamtbetrag innerhalb des Bewilligungszeitraumes. Dieser ist in der Regel 12 Monate. Hier liegt der Freibetrag, also wie viel dazu verdient werden darf, bei 400€ Brutto im Monat. Der Student kann somit im Jahr 4800€ brutto nebenbei erarbeiten, ohne Abzüge auf das BAföG befürchten zu müssen.

Außerdem bestehen Sonderfälle die zu Erhöhung der Freibeträge führen können. Zum einen gibt es die Möglichkeit die Freibeträge um bis zu 205€ zu erhöhen. Das ist aber nur möglich, wenn der Student Studiengebühren zahlen muss. Ist das der Fall, muss ein Antrag gestellt werden und der Freibetrag wird gestattet. Zum anderen können auch Kinder diese Grenze erhöhen. Hier gilt pro vorhandenem Kind steigt der monatliche Freibetrag um 485€. Zu beachten ist aber, dass eventuell vorhandene Unterhaltsleistungen davon abgezogen werden. Als letzter Sonderfall werden zudem verheiratete Paare geführt. Der Student erhält für seinen Partner einen Freibetrag von 535€, wovon aber natürliches das Einkommen abgezogen wird.

Neben dem Einkommen kann auch das vorhandene Vermögen den BAföG Anspruch mindern. Für die Berechnung wird das vorhandene Vermögen des Studenten zum Zeitpunkt des Antrages verrechnet. Der Freibetrag für den Antragsteller liegt bei 5200€. Für den eventuelle vorhandenen Ehegatten liegt dieser bei 1800€ und pro vorhandenem Kind ebenfalls bei 1800€. Als wichtigstes anrechenbares Vermögen sieht der Staat Gegenstände (beweglich, unbeweglich), Immobilien, Barvermögen, Mietsicherheiten, Forderungen, Sparvermögen, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Wertpapiere, Geschäftsanteile, Patentrechte sowie Verlags- und Urheberrechte. Wie zu sehen ist müssen Studenten hier ganz besonders aufpassen und Ihre Finanzsituation im vollen Blick haben. Sonst droht die Gefahr der BAföG Minderung.

Zusammengefasst sind Freibeträge beim Einkommen und Vermögen vorhanden, die es den Studenten ermöglichen neben dem BAföG etwas Geld zu verdienen und Vermögen aufzubauen. Der Freibetrag von Einkünften liegt bei 4800€ Brutto im Jahr und beim Vermögen bei 5200€ zur Antragstellung.

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