HOME OFFICE

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HOME OFFICE – ÜBERBLICK

Für Selbstständige, die in ihren eigenen vier Wänden arbeiten und an keinen anderen Ort fahren müssen, um ihre Arbeit auszuüben, ist das Home Office sehr praktisch und effektiv. Sie können somit von zu Hause aus arbeiten, ohne fremde Räumlichkeiten anmieten und bezahlen zu müssen.

Zudem wird Zeit gespart und es fallen keine Benzinkosten an, um zu einen auswärts liegenden Büro zu fahren. Aber auch für Arbeiter, die beruflich nur unterwegs sind und keinen festen Arbeitsplatz haben, ist ein eigenes Büro sinnvoll, um dort zum Beispiel die Buchhaltung zu erledigen. Dabei spielt es aber keine Rolle, ob das Zimmer nur für die Buchhaltung benötigt wird oder ob der Arbeitnehmer alle Aufträge dort erledigt so lange es das einzige genutzte Büro ist, wird es auch als Home Office anerkannt.

Es ist sogar möglich die Kosten für das eigene Büro bei der Steuererklärung einzureichen, allerdings nur, wenn kein anderer Raum als Büro und für die eigene Arbeit genutzt wird. Dabei können nicht nur die Möbel des Zimmers abgesetzt werden, auch die Heiz- oder Reinigungskosten sind mit einbegriffen.

HOME OFFICE

Eine Selbstständigkeit können Sie auch von einem Home Office aus ausführen, wenn es sich um eine Arbeit handelt, für die sie nicht einen anderen Arbeitsort aufsuchen müssen. Ein Home office eignet sich, wenn Sie Ihre Aufträge überwiegend über das Internet beziehen. Auch dann, wenn Sie in der Region tätig sind und sich gerade erst selbstständig gemacht haben, können Sie sich in einem Raum Ihres Hauses ein Home Office einrichten.

Haben Sie eine Wohnung gemietet, ist dies ein wenig schwieriger, denn Sie müssen Ihren Vermieter fragen, ob er damit einverstanden ist, dass Sie Ihr Homeoffice in einem Zimmer der gemieteten Wohnung einrichten. Ein Home Office eignet sich aber auch dann, wenn Sie sich als Handwerker selbstständig machen und keine Werkstatt benötigen, sondern überwiegend auf Baustellen unterwegs sind. Ihre Buchhaltung können Sie in diesem Fall in einem Raum Ihres Hauses erledigen, welches Sie in der Steuererklärung als Homeoffice deklarieren können.

Ein Home Office können Sie als Arbeitszimmer bei der Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie keinen anderen Platz haben, an dem Sie Ihre Arbeit ausüben können. Das Home Office muss einziger Arbeitsort sein und der, an dem Sie hauptberuflich tätig sind. Haben Sie noch ein Büro in der Stadt oder mit einem Partner an einem anderen Ort, wird Ihr Home Office nicht als Arbeitszimmer anerkannt.

Wenn Sie jedoch als Handwerker überwiegend auf Baustellen oder in Haushalten unterwegs sind, wie es beispielsweise bei einem Malermeister der Fall ist, dürfen Sie in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung ein Arbeitszimmer absetzen, denn Sie brauchen ja einen Platz, an dem Sie Ihre Buchhaltung erledigen können. Haben Sie einen Buchhalter, der beispielsweise in einem Großraumbüro sitzt, wird das Arbeitszimmer nicht anerkannt.

Können Sie das Arbeitszimmer, in dem Sie Ihr Home Office haben, absetzen, dürfen Sie alle Kosten geltend machen, die Ihnen in diesem Zusammenhang entstehen. Hierzu gehören Möbel und Inventar ebenso wie die Kosten für Heizung und Reinigung.

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