STEUER ABSETZEN HEIMARBEIT

Den heimeigenen Arbeitsplatz einfach von der Steuer absetzen

Damit man der Heimarbeit professionell nachgehen kann, empfiehlt sich ein gut organisierter Arbeitsplatz im eigenen zu Hause, der nach den eigenen Wünschen eingerichtet werden kann und die nötige Ruhe zum Arbeiten bietet. Eine Investition in diesen Arbeitsraum wird jedoch oft vermieden, denn ein guter Schreibtisch und die nötigen Regale schmälern die Geldbörse schnell. Was viele dabei vernachlässigen, ist die Tatsache, dass dieser Arbeitsplatz steuerlich abgesetzt werden kann.

Vor 2007 war dies nur Leuten möglich, für die der häusliche Arbeitsplatz den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellte und für die anderweitig kein Büro zur Verfügung stand.

Diese Regelung hat sich nun geändert. Zu Recht, denn in vielen Berufen ist das Arbeiten im eigenen Heim unumgänglich. So auch der Fall bei einem Hauptschullehrer, der sein für Korrekturen benötigtes Heimbüro steuerlich absetzten wollte und damit zunächst scheiterte. Seine Klage setzte den Grundstein für das abgeänderte Gesetz.

Falls das eigene zu Hause nur eine berufliche Nebenrolle spielt, liegt der höchstmögliche Betrag, der geltend gemacht werden kann, bei 1.250€ jährlich. Wenn das Büro die berufliche Hauptrolle spielt, ist der abzusetzende Betrag nach oben offen.

Dabei ist es nicht nur möglich, die Möbel von der Steuer abzusetzen, sondern auch die Nebenkosten, die durch das Arbeitszimmer entstehen. Darunter fallen beispielsweise Energiekosten für Strom und Heizung, Renovierungskosten, oder auch ein Teil der Versicherung für das Gebäude, in dem sich der Raum befindet. Es ist sogar möglich, die Abnutzung der Einrichtung in Rechnung zu stellen, dazu zählen insbesondere Geräte, die wichtig für die auszuführende Tätigkeit sind. Falls der Raum recht groß im Verhältnis zur Gesamtwohnungsfläche ist, dann ist der Anteil des Zimmers an den Gesamtmietkosten absetzbar.

Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Heimarbeitsstelle von der Steuer abgesetzt werden kann, weil bei der steuerlichen Geltendmachung immer von einem Zimmer die Rede ist. So muss das Heimbüro einen abgeschlossenen Raum darstellen, der mit einer Tür vom Wohnbereich des Hauses abgegrenzt werden kann. Des Weiteren darf der Raum kein Durchgangszimmer sein. Die Arbeitsecke im heimischen Wohnzimmer lässt sich mit dieser Regelung folglich nicht von der Steuer absetzen.

Außerdem darf der Raum hauptsächlich nur für die Heimarbeit verwendet werden. Ein Raum, der morgens als Arbeitszimmer dient und nachmittags zu einem Spielzimmer für Kinder umfunktioniert wird, kann deshalb nicht in Rechnung gestellt werden. Schwer wird es auch mit einem Büro, das nicht direkt in den eigenen vier Wänden liegt, sondern beispielsweise im Haus des Arbeitgebers. Leute, die in Ihrem Heimberuf oft das Büro während der Arbeitszeit verlassen müssen, um beispielsweise Kundengespräche zu führen, haben es schwerer, den Arbeitsort steuerlich abzusetzen. Dabei kommt es darauf an, wie lang diese außerhäuslichen Arbeiten anteilig zur Gesamtarbeitszeit sind.

Um einen Beweis zu liefern, dass eine Hausarbeit getätigt wird, reicht eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der ausgeführte Beruf in Gänze oder teilweise nur zu Hause durchgeführt werden kann.

Man sollte sich also nicht davor scheuen, Geld in den hauseigenen Arbeitsplatz zu investieren, da man durch die steuerliche Absetzung auch bei einem anfangs kleinen Geldbeutel eine Möglichkeit hat, die entstandenen Kosten zurück zu erhalten. Außerdem hilft ein Büro in den eigenen vier Wänden dabei, die Effizienz zu steigern und die Heimarbeit seriöser zu gestalten.

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