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Modernisieren hört sich anfänglich sehr gut an. Da wird ein neues, schönes Badezimmer eingebaut, die Fenster werden ausgetauscht oder der Parkettboden wird abgeschliffen und neu versiegelt. Doch was genau muss der Mieter wissen bei einer Modernisierung und was fällt unter den Begriff Modernisierung?

Übersicht

  • Modernisierung oder Instandhaltung
  • Was fällt unter Instandhaltung?
  • Was muss in Folge einer Instandhaltung geschehen?
  • Was ist eine Modernisierung?
  • Was muss der Mieter bei einer Modernisierung dulden?
  • Was Sie bei einer Modernisierung wissen sollten

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Modernisierung oder Instandhaltung

Hier liegt schon mal der Hase im Pfeffer, denn es ist ein großer Unterschied, ob der Vermieter renoviert oder modernisiert. Warum? Diese Maßnahme entscheidet letztlich über eine Mieterhöhung oder nicht.

Deshalb sollten Sie sich genau informieren, welche Rechte Sie als Mieter haben, wenn Ihr Vermieter modernisieren will. Denn auch im Recht gibt es immer wieder Ausnahmen, die Sie wissen sollten. Es geht um Ihr Geld.

Was heißt Instandhaltung für den Mieter?

Der Mieter zahlt für die Nutzung der Wohnung oder Immobilie Miete. Da kann er auch davon ausgehen, dass diese in Schuss gehalten wird. Zu diesem Zweck stehen immer wieder mal Instandsetzungsarbeiten an, die NICHT unter die Begrifflichkeit Modernisierung fallen.

Der Mieter hat mit der Zahlung der Kaltmiete dafür bezahlt, die Wohnung zu nutzen. Mit dieser Mietzahlung sind die üblichen Gebrauchspuren abgegolten.

Was muss in Folge einer Instandhaltung geschehen?

Eine Instandhaltung sieht vor, übliche Verschleißerscheinungen, die nicht durch grob fahrlässiges Verhalten des Mieters hervorgerufen wurden, zu beseitigen.

Das bedeutet, dass auch ein Bad der Renovierung bedarf, wenn sich die Fliesen von der Wand lösen oder sich beispielsweise Rost im Bad breit macht.

Hier muss Abhilfe geschaffen und renoviert werden. Derartige Maßnahmen gehören nicht zur Modernisierung. Im Zuge von Renovierungsarbeiten nach Abnutzung darf der Vermieter die Miete nicht erhöhen.

Wann muss der Mieter Wohnungsarbeiten bezahlen?

Instandhaltungsarbeiten müssen vom Mieter übernommen werden, wenn der Mieter dafür verantwortlich gemacht werden kann. Ein über die Maßen abgenutzter Teppich kann deshalb dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

Das sind allerdings einmalige Kosten, die nicht auf die monatliche Miete umgelegt werden können.

Was ist eine Modernisierung?

Wenn der Vermieter modernisieren will, dann werden die Wohnung oder Teile der Wohnung über die Instandhaltung hinaus verbessert. Der Mieter hat ein Recht auf Instandhaltung aber normalerweise kein Recht auf eine Modernisierung.

Was muss der Mieter bei Modernisierungsarbeiten dulden?

In den folgenden Fällen muss der Mieter die Modernisierung des Vermieters normalerweise dulden:

  • wenn die Maßnahmen das Klima schützen
  • Wenn der Wasserverbrauch reduziert werden kann
  • wenn Energie nachhaltig eingespart werden
  • wenn der Gebrauchswert der Wohnung erheblich erhöht wird
  • wenn die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft erhöht werden

Was Sie bei einer Modernisierung wissen sollten

Drei Monate vor Anfang der Modernisierungsarbeiten muss der Vermieter den Mieter schriftlich mitteilen, was er genau unternehmen will. Es ist laut Gesetz Pflicht, den Art, den Umfang und die Dauer der Arbeiten zu benennen.

Er muss die zu erwartende Mieterhöhung angeben und die künftigen Betriebskosten benennen.

Übrigens: im freien Wohnungsbau liegt die Umlage der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete derzeit bei elf Prozent

Bildquelle: © hanohiki – Fotolia.com

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