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Immer mehr Hartz-IV-Empfänger stecken in der Schuldenfalle. Schuld daran ist ein sehr bekanntes Problem: Größere aber notwendige Anschaffungen kann sich ein Bezieher von Hartz IV nicht leisten. Ein Vorschuss vom Jobcenter ist mit ernsten Konsequenzen verbunden.

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Hartz IV zu gering?

Eigentlich ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass sich die Bezieher vom Arbeitslosengeld II auch größere Anschaffungen leisten können sollen. Zumindest, wenn die Bezieher einen Teil ihres Regelsatzes sparen. In der Theorie mag das möglich sein. Wer sich allerdings erst einmal in der Lage eines Hatz-IV-Beziehers befand, weiß genau, dass zwischen Theorie und Praxis Dimensionen liegen! Der Regelsatz fällt meist so niedrig aus, dass an ein Ansparen keinesfalls zu denken ist.

Noch mehr Armut unter Hartz-IV-Beziehern

Die traurige Folge der Sparpolitik ist, dass sich scheinbar immer mehr Empfänger von Hartz IV verschulden. Hierauf macht unter anderem die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege im Ennepe-Ruhr-Kreis aufmerksam.

Besonders fatal: Meist sorge zwar Arbeitslosigkeit an sich dafür, dass ein Risiko der Armut am höchsten sei, doch auch viele Menschen mit einer beruflichen Beschäftigung sind mittlerweile auf eine ergänzende Hartz-IV-Leistung angewiesen. Viele Menschen sind also arm, obwohl sie Arbeit haben. Auch einen Namen hat diese Bevölkerungsgruppe mittlerweile: Aufstocker… Als Aufstocker werden Personen bezeichnet, die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Arbeitseinkommen bestreiten können. Diese Personen gehen arbeiten, verdienen aber so wenig, dass sie zusätzlich auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind.

Traurig aber wahr: Die Aufstocker, die in Armut leben, machen knapp ein Drittel der erwerbstätigen Empfänger von Hartz IV aus.

Immer mehr Hartz IV Empfänger verschulden sich

Größere Anschaffungen, die zum Leben notwenig sind (zum Beispiel Kühlschrank, etc.), treffen Hartz IV Empfänger natürlich besonders hart. Anders als Personen, die sich ein finanzielles Polster ansparen können, haben Hartz-IV-Bezieher diese Möglichkeit meist nicht. Wenn sie finanzielle Mittel für größere Anschaffungen wie beispielsweise einen Kühlschrank oder einen Küchenherd benötigen, können sie sich dieses Geld zwar alternativ auch vom Jobcenter leihen, müssen es aber in den Folgemonaten abbezahlen. Solange das Darlehen nicht abgezahlt wurde, behält das Jobcenter zehn Prozent des Regelsatzes ein. So gesehen wird also der Regelsatz (der ja bereits das Existenzminimum darstellt) gekürzt. Das Geld fehlt dem Bezieher von Hartz IV also an anderer Stelle.

Verschuldung als Folge

Die Folge dieses alltäglichen Szenarios ist, dass sich Hartz-IV-Bezieher, die ohnehin einem enormen Verschuldungsrisiko ausgesetzt sind, verschulden, sobald außerplanmäßige Anschaffungen getätigt werden müssen.

Das sollte die Regierung ändern!

Experten fordern aufgrund des hohen Verschuldungsrisikos für Hartz-IV-Empfänger, dass die Regierung den Regelsatz für Hartz IV bedarfsgerechter anpassen sollte. Die Positionen in der Regelleistung sollten deutlich realistischer errechnet werden. Auch einmalige Beihilfen für Anschaffungen wie beispielsweise einen Herd oder Kühlschrank wären angebracht.

Derzeit haben Betroffene leider noch keine Möglichkeit, Geld für größere Anschaffungen von den Regelleistungen anzusparen. Selbst dann nicht, wenn durch die Anschaffungen Energiekosten gesenkt werden könnten. Es muss sich dringend etwas ändern.

Bildquelle:© JackF – Fotolia.com

 

 

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