In der Ehe vergewaltigt Ehemann bekommt Bewährung!
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Ein Mann aus Ammertal gesteht, seine Frau vergewaltigt zu haben und zahlt Schmerzensgeld. Das Gericht verurteilt ihn zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung. Die Tat ereignete sich, als die beiden bereits getrennt waren.

Ehemann vergewaltigt Ex-Partnerin

Im März hatte es den ersten Verhandlungstag vor dem Garmisch-Partenkirchener Schöffengericht gegeben. Der angeklagte Ehemann soll seine Ehefrau am 30. Juni 2016 gegen ihren Willen zum Sex gezwungen haben.

Er habe körperliche Gewalt angewandt und auch keine Rücksicht darauf genommen, dass seine Frau weinte und sich vehement wehrte. Das Ehepaar hatte sich zu diesem Zeitpunkt bereits getrennt, lebte aber noch zusammen in der einst gemeinsamen Wohnung.

Missbrauch und Körperverletzung

Am zweiten Verhandlungstag wurden die Ereignisse noch einmal konkreter beschrieben. So habe das 34-jährige Opfer an dem Abend in ihrem Bett unter der Decke gelegen.

Der Mann soll sich ausgezogen und zu ihr gelegt haben. Dann folgten Küsse und Annäherungen des Mannes „in sexueller Absicht.“ Weil sich die Frau wehrte, habe er sie grober angefasst, weshalb die Frau Hämatome an den Schenkeln und starke Schmerzen erlitt. Damit kam zu der Anklage wegen Vergewaltigung auch der Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung hinzu.

Der angeklagte Ehemann hatte zunächst durch seinen Anwalt jegliche Vergewaltigungsabsicht abstreiten lassen. Doch der Vorsitzende Richter Andreas Pfisterer erklärte bereits am ersten Verhandlungstag: „Ich erachte die Zeugin für uneingeschränkt glaubwürdig“.

Verfahren endet mit Einigung

In der jetzigen Verhandlung wurde dem Richter Befangenheit vorgeworfen, weil er bereits am ersten Verhandlungstag die Ehefrau für „uneingeschränkt glaubwürdig“ hielt. Der Richter wehrte sich gegen die Vorwürfe und erklärte, solche Äußerungen seien sein gutes Recht.

Das Verfahren wurde dann mit einem Rechtsgespräch und Deal beendet. Der Angeklagte räumte die Tat rückhaltlos ein und sicherte privatvertraglich Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu. Das Gericht verurteilte ihn daraufhin zu zwei Jahren Bewährungsstrafe. Ohne das Geständnis wäre der Ehemann für mehr als zwei Jahre ins Gefängnis gekommen.

Vergewaltigung in der Ehe erst seit 1997 strafbar

1997 wurde der neue Strafgesetzbuch-Paragraph 177 verabschiedet. Damit wurde die „Vergewaltigung in der Ehe“ im Sinne einer Nötigung strafbar. Zuvor wurde die Vergewaltigung als „außerehelich“ definiert.

Bis das Gesetz in 1997 geändert wurde, haben viele Frauen und Männer im Parlament und in Gesellschaft für die Änderung des Wortlautes gekämpft. Rund 25 Jahre hat es gedauert, bis die Regierung die Gesetzesänderung vollzog.

Aktuell: Vergewaltigung nach K.O.-Tropfen

Aktuell muss sich ein 48-jähriger Mann aus Kirchhundem im Sauerland vor dem Gericht in Siegen verantworten. Er soll seine Ehefrau in sieben Fällen mit K.O.-Tropfen betäubt und anschließend sexuell genötigt und vergewaltigt haben. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen dem Mann bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Eine Studie kommt zu dem Ergebnis, dass jede vierte Frau in Deutschland durch ihren Partner oder einen engeren Freund mindestens einmal im Leben Gewalt erfährt.

Bildquelle: © Photographee.eu – Fotolia.com

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