News am

Im Mietvertrag oder an vielen Verkehrsschildern, überall ist der „Werktag“ allgegenwärtig. Doch obwohl das Wort den Deutschen immer wieder über den Weg läuft, herrscht Uneinigkeit unter vielen. Immer wieder gibt es Missverständnisse. Das Heimarbeit.de Redaktionsteam klärt auf.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Wochentage zählen als Werktage, doch was ist mit dem Samstag

Die Frage, ob der Samstag eigentlich ein Werktag ist oder nicht ist gar nicht mal so uninteressant, nicht nur wenn man mit seinem Auto durch eine 30er Zone fährt. Immerhin finden sich auch auf vielen Verkehrsschildern, auf dem Fahrplan an der Bushaltestelle oder im Mietvertrag beispielsweise die Worte „werktags 7 – 14 Uhr“. Die Wochentage von Montag bis Freitag zählen als Werktage, da herrscht Einigkeit. Aber was gilt eigentlich am Samstag?

Die meisten Menschen arbeiten in Deutschland von Montag bei Freitag. Diese Tage werden als Arbeitstage gesehen. Oft wird aber der „Werktag“ mit dem „Arbeitstag“ verwechselt – fälschlicherweise! Da die Mehrheit von Montag bis Freitag arbeiten, geht man schnell davon aus, dass der arbeitsfreie Samstag kein Werktag ist. Doch der Samstag zählt sehr wohl zu den Werktagen. Nicht nur im Parkverbot gilt: Der Samstag ist ein Werktag.

Dass diese falsche Einschätzung teuer werden kann, zeigen einige Urteile vor Gericht.

Bundesurlaubsgesetz

Die Gerichte beziehen sich dabei häufig auf das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). In diesem ist klar geregelt, dass alle Kalendertage, die keine Sonntage oder gesetzlichen Feiertage sind, Werktage sind – demnach auch Samstage. An einem Werktag ist das Arbeiten gesetzlich zulässig.

Ein Arbeitstag hingegen ist ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird. Berufstätige im Einzelhandel kennen den Samstag als Werktag, für sie ist es ein ganz normaler Arbeitstag.

Ausnahme im Mietrecht

Wie bei so vielen Dingen, gilt auch in diesem Falle: Es gibt Ausnahmen! Bei Zahlfristen in Mietverträgen ist die Wohnungsmiete laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) spätestens zum „dritten Werktag des Monats“ zu zahlen. Hier werden Samstage wiederum nicht mitgezählt. Zu dieser Entscheidung kam das Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 291/09).

Die Begründung des BGH folgt auf dem Fuße: Da Mieten in der Regel per Banküberweisung bezahlt werden, und die Arbeitszeit der Bankangestellten nur von Montag bis Freitag geregelt ist, wird der Samstag nicht mit berücksichtigt.

Kündigungsfrist

Aber Achtung! Bei der Berechnung der Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter muss man unterscheiden. Hierbei gilt die normale Definition des Werktages: Der Samstag zählt als Werktag, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt. Diese Entscheidung traf der Bundesgerichtshof.

Fazit

Sie können generell davon ausgehen, dass der Samstag auch ein Werktag ist. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Weitere Verkehrsirrtümer

Blitzen am Ortsschild zählt nicht?

Nicht generell. Temposünder können auch für erhöhte Geschwindigkeiten am Ortsschild belangt werden. Allerdings regeln Richtlinien der Bundesländer den Abstand.

Wer auffährt, hat immer Schuld.

Stimmt nicht. Bremst der Vorausfahrende plötzlich so stark, dass der Folgenden keine Möglichkeit der Reaktion hat, ihn also in Gefahr bringt, haftet der Vordermann.

Winterreifen im Winter sind Pflicht

Nein, ist die Straße befreit von Schnee und Eis, sind auch Sommerreifen erlaubt. Des entscheidet der Zustand der Straße; Die Außentemperatur ist dabei irrelevant.

Bildquelle: © Coloures-pic – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1