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Wenn das Einkommen oder das Vermögen für die Deckung des persönlichen Bedarfs nicht ausreicht, sollen die Sozialleistungen von Hartz IV helfen, weiterhin ein würdevolles Leben zu führen. Doch wie hoch ist der persönliche Bedarf und wonach richtet sich dieser? Leider machen Jobcenter noch viel zu häufig Fehler bei den Berechnungen. hartz4widerspruch.de unterstützt Sie mit ihren Spezialisten im Sozialrecht dabei, Bescheide zu überprüfen und auch dagegen vorzugehen.

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Fehler können immense Auswirkungen haben

Natürlich arbeiten in den vielen Jobcentern Deutschlands auch nur Menschen. Doch kleine Fehler bei den Berechnungen können immense Auswirkungen in Hartz-IV-Familien haben. Hier zählt jeder Euro. Woher soll man wissen, ob ein Ablehnungsbescheid, Bewilligungsbescheid, Änderungsbescheid oder eine Sanktion in der Form korrekt ausgestellt wurde? Die wenigsten Leistungsempfänger finden sich in diesem Formulardschungel zurecht. Als Laie kann man die Berechnungsgrundlagen der Jobcenter meist nicht nachvollziehen. Was ist rechtens, was nicht? Viel zu wenig Hartz-IV-Empfänger legen gegen einen Bescheid Widerspruch ein.

Kostenfreies Angebot von hartz4widerspruch.de

Und genau darauf hat sich hartz4widerspruch.de spezialisiert. Mit ihren Spezialisten im Sozialrecht werden die Bescheide kostenlos von einem Rechtsanwalt überprüft.

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Unglaubliche Zahlen 

hartz4widerspruch.de hat festgestellt:

Die meisten Bescheide der Jobcenter sind fehlerhaft! Täglich werden mehrere 100 fehlerhafte Hartz 4 Bescheide bearbeitet.

Vor allen Dingen werden diese Fehler aufgedeckt:

  • falsche Berechnung des Hartz 4 Bescheides
  • kein Mehrbedarf (Ablehnungsbescheide, Bewilligungsbescheide)
  • Sanktionen vom Jobcenter
  • zu wenig Hartz 4 / Arbeitslosengeld 2 (ALG2)

Spezialisten überprüfen Beischeide

Auf das Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwälte wollen die Hürden mit dem kostenlosen Prüfungs- und Widerspruchsangebot bei hartz4widerspruch.de verkleinern. Bundesweit können alle Hartz-4-Bescheide überprüft werden. Ebenso wird ein kostenlos begründeter Widerspruch gegen das Jobcenter angefertigt. Rechtsanwälte führen das gesamte Widerspruchsverfahren durch. Entstandene Kosten können vom Staat im Rahmen der Beratungshilfe übernommen werden. Nach dem Widerspruch oder einer eventuellen Klage beim Sozialgericht, wird das Jobcenter den Bescheid korrigieren und zu wenig ausgezahltes Geld zurückerstatten. Zusätzlich kann eine Korrektur zukünftig zu einem höheren Regelsatz führen.

Fehlerquellen im Bescheid 

Experten gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte der vom Jobcenter ausgestellten Bescheide fehlerhaft sind. Woran liegt das? Die häufigsten in Leistungsbescheiden vorkommenden Fehler sind eine unvollständige Sachverhaltsaufklärung und eine fehlerhafte Rechtsanwendung. Oft werden Bescheide fehlerhaft ausgestellt, weil Mitarbeiter des Jobcenters unzureichend geschult bzw. oder schlicht mit der Anzahl der Arbeit überlastet sind. Die Menge der von ihnen zu bearbeitenden Anträge ist kaum zu bewältigen. 

Der Ermessensspielraum, den die Mitarbeiter im Jobcenter bei zahlreichen Entscheidungen zur Verfügung haben, stellt eine weitere Fehlerquelle dar. Sachbearbeitern obliegt es den Bedarf nach eigenem Ermessen zu beurteilen. So kommt es schon das ein oder andere Mal vor, dass die Sachbearbeiter ihr Ermessen überschreiten oder falsch anwenden. Sachbearbeiter dürfen hierbei nicht willkürlich entscheiden, sondern haben lediglich einen gewissen Spielraum. Diesen Spielraum dürfen sie weder unter- noch überschreiten.

Fazit: Wenn Sie den starken Verdacht haben, dass das Jobcenter Ihren Hartz 4 Bescheid falsch berechnet und zu wenig Hartz 4 zahlt, scheuen Sie sich nicht, dagegen vorzugehen. „Das einzige Mittel gegen diese Willkür der Jobcenter ist ein Widerspruch gegen jeden aktuellen Hartz 4 Bescheid. Jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei kann Ihnen helfen, professionell und ordentlich die Fehler Ihres Bescheides aufzuspüren und mittels Widerspruch gegen das Jobcenter zu beseitigen.
Legen Sie unbedingt Widerspruch gegen das Jobcenter ein!“ (hartz4widerspruch.de)

Was genau versteht man unter Hartz IV?

Hartz IV ist der gängige Begriff für das Arbeitslosengeld II, in abgekürzter Form ALG II. Die Grundsicherungsleistungen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches, auch als SGB II bekannt, ist eine Sozialleistung. Sie richtet sich in seiner Höhe nach dem Bedarf aus.

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Einige Besonderheiten bei Hartz IV

Hartz 4 Zuverdienst

Arbeitslosengeld I wird nur noch ein Jahr lang gezahlt und ist eine Sozialversicherungsleistung. Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung für Arbeitssuchende, ist eine Sozialleistung. Die Grundsicherung ist in der Höhe der Sozialversicherung sehr ähnlich. Sozialversicherung erhalten nur noch die Menschen, die weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind.

Der Regelsatz bei Hartz IV, den der Haushaltsvorstand bezieht, wird ergänzt durch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung und eventuell Mehrbedarf oder auch einmalige Beihilfen. Hartz IV ist eine Pauschalleistung. Es werden keine zusätzlichen Kosten für beispielsweise Kleidung oder Hausrat übernommen.

Wer Hartz IV beziehen kann

Die Grundlage, um Hartz IV beziehen zu können, ist der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland. Weiterhin müssen alle leistungsberechtigten Personen, die Hartz IV beantragen wollen, erwerbsfähig sein und im Alter von 15 Jahren bis hin zur gesetzlich festgeschriebenen Altersgrenze von 65 Jahren sein.

Es ist keine Voraussetzung für den Bezug von Hartz IV, dass Sie vorher Arbeitslosengeld I bezogen haben. Wenn Ihr Einkommen oder Ihr Vermögen für die Deckung Ihres Bedarfs nicht ausreicht, können Sie Hartz IV beantragen. Sie können es auch rgänzend erhalten, sogar als Zusatz zum Arbeitslosengeld I oder zum Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Eine Erhöhung von Hartz IV 2017 hilft deshalb vielen unterschiedlichen Personengruppen in der Bedürftigkeit.

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Bildquelle: © thodonal – Fotolia.com

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