Job im Sex-Shop Jobcenter drohte mit Sanktion bei Nicht-Bewerbung
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Jobcenter vermittelt Angebot als Verkäuferin in einem Berliner Sex-Shop und droht gleichzeitig mit Leistungskürzung bei Nicht-Bewerbung. Die betroffene Hartz-IV-Empfängerin wehrte sich.

Zwangsvermittelt in Sex-Shop?

Wenn das Jobcenter ein Jobangebot übermittelt, dürfen Hartz-IV-Empfänger in der Regel nur im Ausnahmefall das Angebot ablehnen. Bei unbegründeter Ablehnung darf das Jobcenter Leistungskürzungen vornehmen. Allerdings gilt das nicht für jedes Jobangebot, wie ein Fall aus Berlin zeigt. Das Jobcenter Berlin-Pankow verschickt ein Jobangebot an eine Hartz-IV-Empfängern für die Stelle einer Verkäuferin in einem Sex-Shop.

Mit dem Schreiben wird die Betroffene dazu aufgefordert, sich umgehend zu bewerben, andernfalls drohe der 36-jährigen Mutter eine Leistungskürzung nach §§ 31 bis 31 b SGB II. Die betroffene Hartz-IV-Empfängerin wehrte sich mit einem öffentlichen Schreiben.

Rechtsfolgenbelehrung war unrechtmäßig

Die Hartz-IV-Empfängerin informierte sich über ihre Rechte und verfasste einen öffentlichen Eintrag in einem Blog, um sich gegen das Jobangebot und die angedrohte Sanktion des Jobcenters zu wehren. „Gut, es ist ja im Erotikbereich – da darf es keine Rechtsfolgenbelehrung geben“, schreibt die Betroffene auf dem Blog „Gerichtsverfahren und Klageprozesse“.

Auf Anfrage der Linken-Chefin Katja Kipping bei der Bundesregierung teilte diese mit, dass eine Rechtsfolgenbelehrung, also die Leistungskürzung bei Nicht-Bewerbung, für Jobs im erotischen Bereich nicht zulässig ist. Grundsätzlich stünde der „Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen im Handel und Vertrieb erotischer Waren bei einem Arbeitgeber aus dem erotischen Bereich“ nichts entgegen.

Man müsse aber zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte sensibel vorgehen. „Dementsprechend empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit, derartige Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgenbelehrung zu versehen, so dass eine Arbeitsablehnung in diesem Bereich sanktionsfrei bleibt.“

Linke will Sanktionen endlich stoppen

Linken-Chefin Kipping stellt noch einmal klar: „Niemand muss sich in den Sexshop vermitteln lassen, wenn er oder sie nicht will.“ Weiterhin bekräftigt sie ihre Forderung nach einer Abschaffung der Sanktionen für Leistungsempfänger. Dann „wäre klar, dass niemand zur Aufnahme einer ganz bestimmten Arbeit unter fragwürdigen oder gar unsittlichen Bedingungen gezwungen wäre.“

Nicht die erste Kritik der Linken am Hartz-IV-System und den damit verbundenen Leistungskürzungen. Sie fordert daher schon lange eine Abschaffung der Sanktionen und mehr Unterstützung für Hartz-IV-Empfänger anstelle von (finanziellem) Druck.

Betroffene stellt Strafanzeige

Für die Leistungsempfänger ist die Angelegenheit aber noch nicht beendet. Für die Frau stellt das Jobangebot im Erotik-Bereich in Verbindung mit der Sanktionsandrohung eine „Nötigung“ dar. Laut Blogbeitrag erstattet sie daher „Strafanzeige und Strafantrag“.

Anstatt dem Jobcenter die gewünschte Bewerbung zu übersenden, formuliert die 36-Jährige in dem Blog ihre Absage an den Erotikshop:„Nicht Ihre Dildos sind pervers, sondern der Zwang, der mich verpflichten soll, diese zu verkaufen.

Und dafür mein eigenes Kind und meine Arbeit mit Kindern hinten an zu stellen. Sollte sich das Jobcenter nun nach meiner Bewerbung bei Ihnen erkundigen: Geben Sie ausschließlich ohne weitere Angaben zurück, dass ich die Stelle nicht annehmen werde!“

Bildquelle: © Africa Studio – Fotolia.com

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