AUSHILFE

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AUSHILFE – ÜBERBLICK

Als Aushilfe kann man in Berufsfelder eintauchen, die nicht angelernt sind, wo man also keine Berufsausbildung absolviert hat. Allerdings tätigt man nur Aufgaben, die keine Ausbildung in einem Beruf erfordern, sogenannte Hilfstätigkeiten . Ist man Aushilfe oder auch geringqualifiziert, so handelt es sich um eine vorübergehende Beschäftigung, um den Mangel an Arbeitskräften eines Unternehmens abzudecken, welcher durch Entfall der ursprünglichen Beschäftigten oder plötzlicher Mehrarbeit entstanden ist.

Aushilfen dürfen maximal 400 Euro als Entgelt erhalten, es sei denn, sie beziehen Arbeitslosengeld I, denn dann ist es ausschlaggebend, dass sie maximal 15 Stunden in der Woche arbeiten dürfen, da sie sonst nicht mehr als arbeitslos gelten. Arbeitnehmer in Aushilfejobs haben die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer auch, so bekommen sie zum Beispiel auch Lohn für Feiertage, an denen sie im Regelfall gearbeitet hätten.

Handelt es sich nicht um einen befristeten Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber so müssen die Kündigungsfristen laut Gesetz eingehalten werden, wenn es nicht anders im Vertrag festgehalten ist.

AUSHILFE

Wer als Aushilfe arbeitet, verdient zusätzlich etwas Geld. Der kleine Nebenjob kann häufig auch zum Hauptjob werden, wenn dies angestrebt wird. In jedem Fall können Aushilfen viel Neues lernen, sie können Einblick in bestimmte Berufszweige nehmen und sie können auch jederzeit wieder gehen. Immer mehr Betriebe nutzen heutzutage die Kraft der Aushilfsjobber, da die Sozialversicherungsleistungen weitaus geringer ausfallen als bei Angestellten unter Vertrag.

Rechtliches beim Job als Aushilfe

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich als Aushilfe anstellen zu lassen. Schüler und Studenten dürfen grundsätzlich bis zu 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Bei den Einnahmen müssen sie allerdings darauf achten, dass die Bemessungsgrenze des Kindergeldes nicht überschritten wird. Andere Aushilfen können Honorarleistungen in Rechnung stellen. Das ist als Freiberufler und Gewerbetreibender möglich. Sonst werden unangenehme Rückzahlungen fällig. Optimal ist der 400 Euro Job, denn er hat die besten steuerlichen Voraussetzungen.

Stellenanzeigen für Jobs als Aushilfe

Zur Suche für einen Aushilfsjob sind Zeitungsannoncen ebenso gut geeignet wie Inserate in Jobbörsen im Internet. Wer ungeduldig ist, gibt einfach selbst eine Stellenanzeige in der Tageszeitung oder im Stadt- und Stadtteilmagazin auf und hofft auf Resonanz. Die gleiche Möglichkeit bieten die Jobbörsen im Internet. Hier ist das Schalten eines Jobgesuchs häufig kostenlos. Wer gezielter ganz bestimmte Branchen anstrebt, kann sich auch bei ausgewählten Unternehmen persönlich als Aushilfe vorstellen. Manchmal ist dies ein guter Weg zum neuen Aushilfsjob und kann sogar einen festen Job eröffnen.

Arbeitgeber haben ihre Gründe für das Einstellen einer Aushilfe

Vielfach ist die Einstellung einer Aushilfe für Arbeitgeber schnell zur Verfügung stehende Mitarbeiter, wenn andere abgesprungen oder erkrankt sind. Wenn Not am Mann oder an der Frau ist, sind Aushilfen begehrte Mitarbeiter. Arbeitgeber müssen mit ihnen keine Verpflichtungen eingehen und geraten nicht in die Falle von immer teuer werdenden Sozialabgaben, wenn sie eine Aushilfe beschäftigen.

Fazit

In der momentanen Zeit ist der Job als Aushilfe für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite eine sinnvolle Möglichkeit, die beiden Seiten NUtzen bringt.

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