ERNTEHELFER SAISONARBEIT

Erntehelfer werden überall gesucht, und Sie können während von Frühling bis zu den ersten Frösten die Zeit nutzen und gutes Geld verdienen. Wenn Sie in Erwägung ziehen, eine Erntehelfer Saisonarbeit anzunehmen, sollten Sie gerne draußen in der Natur sein und auch kaltes, nasses oder windiges Wetter sollten Ihnen nichts ausmachen. Als Erntehelfer benötigen Sie keine besonderen Vorkenntnisse, und Sie können diese Arbeit auch dann annehmen, wenn Sie Schüler oder Student sind und sich ein wenig Geld hinzuverdienen möchten.

Erntehelfer werden in allen Bereichen gesucht. Die Spargelbauern sind ebenso auf Erntehelfer angewiesen wie die Obstbauern mit ihren riesigen Erdbeerfeldern und Plantagen mit Kirschbäumen. Im Frühsommer müssen dann Pfirsiche und Sauerkirschen von den Bäumen geholt werden, und bald beginnt dann auch die Apfelzeit, welche sich bis zu den ersten Frösten hinzieht. Da werden die Winteräpfel geerntet und eingelagert oder zu Säften oder Weinen verarbeitet. Leben oder studieren Sie in einem Weinanbaugebiet, können Sie natürlich auch bei der Weinernte helfen, die im Spätsommer beginnt. Die Trauben müssen genau zum richtigen Zeitpunkt geerntet werden und dürfen keinen Frost abbekommen. Aus diesem Grund sind Erntehelfer immer willkommen, denn die Bauern können dies trotz fortgeschrittener Technik nicht allein schaffen.

Ihren Verdienst als Erntehelfer müssen Sie auf der Steuererklärung als Nebenverdienst angeben. Werden Sie von dem Bauern auf 400 Euro Basis beschäftigt, müssen Sie keine Steuern und Sozialabgaben während Ihrer Zeit als Erntehelfer zahlen. Da in Deutschland jedoch eine Krankenversicherungspflicht besteht, müssen Sie selbst für Ihre Krankenversicherung sorgen. Ist Ihr Verdienst nicht so hoch, können Sie auch bei Ihren Eltern oder bei Ihrem Partner beitragspflichtig familienversichert  oder in Ihrer Studentenversicherung verbleiben.

Oftmals bekommen Sie als Erntehelfer auch einen Stundenlohn und verdienen wesentlich mehr als 400 Euro. In diesem Fall müssen Sie Steuern und Sozialabgaben zahlen. Ihr persönlicher Steuersatz errechnet sich aus Ihrem Gesamteinkommen und, wenn Sie verheiratet sind, dem Ihres Ehepartners.

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