SAISONARBEIT GASTRONOMIE

Wenn Sie sich ein wenig Geld hinzuverdienen möchten und Erfahrungen in der Gastronomie haben oder sich diese Tätigkeit zutrauen, können Sie sich mit Saisonarbeit ein guten Nebenverdienst erwirtschaften. Je nach Lage und Ausrichtung der Gaststätte oder des Hotels werden im Sommer oder im Winter immer wieder fleißige und motivierte Mitarbeiter gesucht.

An der Ostsee oder Nordsee, aber auch in vielen anderen touristisch erschlossenen Zentren Deutschlands, aber auch auf Urlaubsinseln wie Mallorca werden Saisonarbeiter in der Gastronomie dringend gebraucht. Sie können sehr gut verdienen, denn neben dem Stundenlohn, der Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gezahlt wird, bekommen Sie gerade in der Urlaubszeit häufig sehr gute Trinkgelder. Achten Sie darauf, dass Sie diese auch wirklich behalten dürfen! In manchen Unternehmen ist es üblich, dass die Trinkgelder abgegeben und dann durch alle Mitarbeiter geteilt werden. Wenn Sie in einem solchen Unternehmen arbeiten, müssen Sie sich auch daran halten.

Auch in der Winterzeit haben Sie sich Möglichkeit, als Saisonarbeiter in der Gastronomie zu arbeiten. In den Skigebieten ist in dieser Jahreszeit Hochkonjunktur, und Sie werden sicher nicht lange nach einem Job suchen müssen. Nicht wenige junge und reisefreudige Leute verbringen ein oder mehrere Jahre mit Nebenjobs in der Gastronomie, indem sie immer dorthin reisen, wo sie gebraucht werden.

Haben Sie sich für einen Nebenjob in der Gastronomie entschieden, müssen Sie Ihre Einkünfte versteuern. Nur dann, wenn Sie auf der Basis eines Minijobs angestellt sind oder wenn Ihre Einkünfte unter Ihrem persönlichen Freibetrag von 8000EUR jährlich liegen, müssen Sie keine Lohnsteuern zahlen.

Zudem unterliegen Sie in Deutschland der Krankenversicherungspflicht und müssen sich selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern, wenn Sie nicht hauptberuflich in einer Anstellung sind, eine Studentenversicherung haben oder bei Ihren Eltern oder einem Ehepartner familienversichert sind. Achten Sie jedoch darauf, dass die Einkünfte für die Inanspruchnahme einer Familienversicherung und einer Studentenversicherung begrenzt sind! Sie dürfen nicht beliebig viel verdienen, sonst erlischt die Krankenversicherung.

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