SELBSTSTÄNDIGKEIT FÖRDERUNG

Neue Untersuchungen und Statistiken ergeben, dass sich in Deutschland immer mehr Menschen selbstständig machen. Zwar ist diese Entscheidung nicht selten mit einem höheren Risiko verbunden, aber auf der anderen Seite können Sie mitunter verschiedene Förderungen nutzen, wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Wer zum Beispiel aus der Arbeitslosigkeit heraus eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchte, der kann in vielen Fällen damit rechnen, vom Staat bzw. von der Agentur für Arbeit einen sogenannten Gründungszuschuss zu erhalten.

Zum 1. November 2011 hat sich im Bereich Gründungszuschuss eine wichtige Änderung ergeben. So war diese staatliche Förderung seitens des Gründers bislang ein Rechtsanspruch, während es sich jetzt nur noch um eine sogenannte KANN-Leistung handelt. Auch die Dauer der Zahlung wurde verringert, nämlich auf sechs Monate. Anschließend können jedoch zumindest weitere sechs bzw. neun Monate Pauschalbeträge von monatlich 300 Euro gezahlt werden. Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich in den ersten sechs Monate nach der Höhe des vorherigen Einkommens und ist etwa mit der Höhe des Arbeitslosengeld I gleichzusetzen.

Um den Gründungszuschuss als Förderung der Selbstständigkeit zu erhalten, müssen Sie der Arbeitsagentur ein gutes Konzept (Businessplan) vorlegen und auch eine fachliche Eignung besitzen. Sollte es mit dem Gründungszuschuss nicht funktionieren, so gibt es ferner noch eine weitere Fördermöglichkeit, nämlich den Gründerkredit der KfW-Bank. Dieses zinsgünstige Darlehen ist eines der vielen Förderprogramme der KfW-Bank und speziell für Personen gedacht, die eine selbstständige Existenz aufbauen möchten. Die Förderung besteht hier vor allem in den günstigen Zinsen, die Sie für den Kredit zahlen müssen.

Neben den genannten Förderungen der Selbstständigkeit gibt es zusätzlich in manchen Städten, Gemeinden und Kreisen regionale Förderprogramme. Diesbezüglich sind jeweils relativ individuelle Förderbedingungen zu beachten und die Förderung selbst besteht auch dort meistens in Form eines zinsgünstigen Existenzgründungskredites. Eine mögliche Bedingung zum Erhalt des Darlehens, welches dann oftmals von der Kommune vergeben wird, ist zum Beispiel die Schaffung einer gewissen Anzahl von Arbeitsplätzen.

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