Jobcenter darf von Zwölfjähriger kein Geld zurückfordern
Hartz 4News am

Wieder ein Fall, der vor Gericht verhandelt wurde. Das Urteil fiel gegen die Ansprüche des Jobcenters aus. Der Klageweg lohnt sich oftmals, wie das Beispiel der Zwölfjährigen zeigt, die das Geld behalten darf.

Übersicht

  • Ein Blick in die Vergangenheit
  • Das Schicksal nimmt seinen Lauf
  • Das Jobcenter schaltet sich ein
  • Die Familie wehrt sich
  • Das Urteil

Ein Blick in die Vergangenheit

Bis zum Frühjahr 2014 war für das 12-jährige Mädchen die Welt zwar nicht einfach, aber doch in Ordnung. Ihr Vater hatte einige Zeit von Hartz IV gelebt und das Existenzminimum lässt keine besonderen Sprünge zu.

Es reicht schlicht und einfach für die nötigsten Dinge, die zum Überleben wichtig sind.

Wie dicht doch Glück und Leid aufeinander folgen können, wird der Familie bitter klar.

Das Schicksal nimmt seinen Lauf

Das Leben war nicht komfortabel, aber so ist das Leben eben manchmal. Kurz nach Ende des Leistungsbezuges des Vaters erbte er Geld. Ein Geldsegen, den jeder nach einer Durststrecke so gut gebrauchen kann. Er ahnte nicht, dass die Freude über die finanzielle Spritze nur von kurzer Dauer war.

Im Frühjahr stirbt der Vater. Er hinterließ seiner Tochter ein Erbe von 35.000 Euro. Geld, das für das junge Mädchen noch die Grundlage für ein Gerichtsverfahren sein soll.

Das Jobcenter schaltet sich

Das Erbe des Mädchens ist für das Jobcenter Anlass, Geld von der Erbin zurück zu verlangen. Geld, dass sie für die ersatzweise erbrachten Leistungen, die dem Vater mit Hartz-IV gewährt wurden, als Erbin erstatten soll.

Das Jobcenter fordert von der Zwölfjährigen 20.000 Euro ein.

Die Familie wehrt sich

Die Familie des Mädchens hingegen wehrt sich gegen die Forderung, die das Jobcenter ausgesprochen hat. Sie schlagen den Klageweg ein und somit landet die Angelegenheit vor dem Sozialgericht in Heilbronn. Dort müssen nun die Richter sich der Sache annehmen und entscheiden, wie in dem Fall verfahren wird.

Das Urteil

Laut Mitteilung einer Zeitung ist das Urteil gefällt – auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist.

Das Jobcenter des Landkreises Schwäbisch Hall darf von der Zwölfjährigen kein Geld zurückfordern.

Das Urteil begründet sich auf der besonderen Härte für das Kind, für die Ansprüche ihres Vaters als Erbin verantwortlich gemacht zu werden.

Der Anspruch des Jobcenters gegen das Mädchen scheitert zusätzlich daran, dass der Vermögenszuwachs durch das Erbe nach Ende des Leistungsbezuges erfolgt sei. Das geht ebenso aus dem Urteil hervor, den das Sozialgericht gefällt hat.

Kräfte mobilisieren

Es lohnt sich Kräfte zu mobilisieren und für sein Recht zu kämpfen. Das zeigt dieser Fall wieder ganz deutlich.

Der Tod des Vaters hinterlässt eine große Lücke. Die Familie muss sich in dieser Zeit damit auseinandersetzen, dass ein Teil des Erbes vom Jobcenter beansprucht wird.

Die Familie hat bewiesen, dass es die Mühe wert ist, auch in einer Ausnahmesituation wie dieser, den Kopf nicht in den Sand zu stecken.

Bildquelle: © Stepan Popov – Fotolia.com

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