Jobcenter kann in der Notlage ein Darlehen gewähren
ArbeitslosHartz 4News am

Das Jobcenter gewährt in einer Notlage ein Darlehen, wenn der Betroffene das Geld nicht aus dem Regelsatz aufbringen kann. Gründe für ein Darlehen gibt es verschiedene. Selbst für eine Übergangsphase kann ein Darlehen vergeben werden.

Übersicht

  • Das Darlehen an sich
  • Ein Darlehen bei Mietangelegenheiten
  • Änderungen sind geplant
  • Ein Darlehen für Schulden
  • Ein Darlehen für die Arbeitsaufnahme
  • Wenn ein Auto benötigt wird
  • Übergangsgeld

Das Darlehen an sich

Das Darlehen, das vom Jobcenter in der Notlage eines Betroffenen vergeben wird, können einzelne Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft oder auch mehrere gemeinsam erhalten.

Die Vergabe eines Darlehens für Hartz-IV-Empfänger ist im Sozialgesetzbuch II unter Paragraph 23 geregelt.

Ein Darlehen in Sachen Mietangelegenheiten

Auch bei Mietangelegenheiten kann eine Darlehensgewährung vom Jobcenter die momentane Notlage lösen.

So besagt die Regelung, wenn ein Mieter einer fristlose Kündigung erhalten hat, können die Mietschulden durch ein Darlehen vom Jobcenter übernommen werden, wenn es die einzige Option ist, eine Obdachlosigkeit zu verhindern.

Änderungen sind geplant

Bei dieser Regelung sind aber Änderungen geplant. Wenn der Hartz-IV-Empfänger die Zahlungen für angemessenen Wohnraum und Heizung an den Vermieter nicht weitergeleitet hat, weil er das Geld für notwendige Anschaffungen aufgebracht hat, soll ein Darlehen für Mietschulden nicht mehr gewährt werden.

Ein Darlehen für Schulden

Wenn der Hartz-IV-Empfänger seine Kosten für Unterkunft und Heizung geleistet hat, kann ein Darlehen für Schulden gewährt werden. Dieses Darlehen muss in der Grundlage dann die Sicherung der Unterkunft gewährleisten oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage eingesetzt werden.

Ein Darlehen für die Arbeitsaufnahme

Um den Einstieg bei der Arbeitsaufnahme zu sichern, können vom Jobcenter Geldleistungen in Form eines Darlehens erbracht werden.

Hier gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten, Bedarfe umzusetzen.

Sie können beim Jobcenter beispielsweise Geld für benötigte Arbeitskleidung oder auch Arbeitsgeräte erhalten.

Wenn Ihre künftige Erwerbstelle nicht am Wohnort liegt, können Sie die Kosten für die Fahrt zu einer Arbeitsstelle oder die tägliche Fahrt zwischen dem Wohnort und ihrer Arbeitsstelle geltend machen.

Wenn ein Auto benötigt wird oder ein Führerschein

Wenn der Weg zur Arbeitsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich ist, kann ein Darlehen zum Kauf eines Autos gewährt werden. Hierfür benötigen Sie einen Arbeitsvertrag, die Bescheinigung vom AG und einen Kaufvertrag, der sich im Rahmen von ca. 1.500 Euro bewegen sollte.

Das Jobcenter kann auch die Kosten für einen Führerschein auslegen, wenn Sie belegen, dass mit dem Führerschein die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit gewährleistet werden kann.

Übergangsgeld

Bei der Arbeitsaufnahme kann es sein, dass Sie ein Übergangsgeld benötigen. Das Darlehen wird im Voraus geleistet, weil der Lohn oder das Gehalt rückwirkend ausgezahlt wird. So können Sie den Einstieg Ihre Arbeitsaufnahme absichern. Sie haben schon im ersten Monat Geld zur Verfügung, um den finanziellen Hintergrund und die nötigen Ausgaben zu decken.

Bildquelle: © bluedesign – Fotolia.com

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