GeldGesundheitHartz 4 am

Zu einem Fall, der betroffen macht, kam es kürzlich, als einer krebskranken Frau von einer Fallmanagerin des Jobcenters mit starken Sanktionen gedroht wurde, sollte diese eine Arbeitsmaßnahme nicht antreten…

Arzt attestierte Arbeitsunfähigkeit

Obwohl sie von ihrem Arzt aufgrund mehrerer Tumoroperationen als arbeitsunfähig eingestuft wurde, ging die Frau auf die Forderungen der Managerin ein. Sie hatte Angst und Sorge vor den erwähnten Kürzungen.

Sie musste sich einschreiben

Trotz ihres Leidens trat die Frau den Gang zum Jobcenter an. Dort wurde ihr klargemacht, dass sie sich für die Maßnahme schriftlich zu verpflichten habe. Sie leistete Folge. Anschließend wurde sie – entsprechend der Statuten – einem Floristikunternehmen zugeteilt. Ihre Aufgaben waren enorm körperlich und extrem belastend.

Immer wieder musste sie sich wegen ihrer Beschwerden krankschreiben lassen. Es folgte die dritte OP innerhalb eines Jahres. Und trotzdem stand sie kurz darauf wieder im Lager und schuftete…

Maßnahme wurde nicht verlängert

Mittlerweile ist die Frau fertig mit der Maßnahme und ließ diese folgerichtig auch nicht verlängern. Ebenfalls wurde auf ihre Beschwerde eingegangen und ihr eine neue Fallmanagerin zur Seite gestellt. „Die ist wirklich menschlich“, sagte sie in einem Gespräch (gegen-hartz.de). Dennoch herrsche bei ihr stets die Existenzangst vor. Bei einer solchen Vorgeschichte absolut verständlich!

Beitragsbildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

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