am

Das Jobcenter hat nicht gezahlt: in eine solche missliche Lage werden immer wieder verschiedene Sozialleistungsempfänger katapultiert. Wir zeigen Ihnen, was Sie unbedingt unternehmen sollten!

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Was kann man tun, wenn das Jobcenter nicht zahlt?

Wenn Sie von Hartz IV leben, wissen Sie sicher, wie sehr man auf die nächste Überweisung der Sozialleistung angewiesen ist. Besonders tief sitzt dementsprechend der Schock, wenn am Monatsanfang noch immer kein Geld auf dem Konto eingegangen ist. Hier sind einige Regeln, die Sie befolgen sollten, um möglichst schnell an die fälligen Bezüge zu gelangen:

1.Nicht allein zum Jobcenter gehen

Wenn Sie zum Jobcenter gehen, sollten Sie unbedingt eine Begleitung bei sich haben. Denn im Notfall muss diese vor Gericht als Zeuge für Sie aussagen. Dabei ist auch nicht wichtig, dass sich die Begleitperson mit der Materie auskennt. Wichtig ist einzig und allein, dass diese Person Sie durch ihre Anwesenheit unterstützt. Auf diese Weise können Sie sich außerdem davor schützen, dass Mitarbeiter der Jobcenter Sie einschüchtern möchten oder ihre Aussagen im Nachhinein bestreiten.

2. Das Gesetz ist mit Ihnen

Auch wenn das Geld nicht auf dem Konto eingegangen ist. Laut § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II steht Ihnen die Leistungspflicht der Jobcenter am Monatsanfang zu. Auf diesen Paragraphen sollten Sie sich im Ernstfall stets berufen.

3. Schriftlich festhalten

Ein besonders wichtiger Tipp ist das schriftliche Festhalten von Vereinbarungen oder Aussagen der Mitarbeiter der Jobcenter. Lassen Sie sich bestimmte Versprechen oder Zusagen schriftlich festhalten und unterschreiben. Denn allein die mündliche Zusage ist im Nachhinein nichts wert. Auf schriftlich festgehaltene Aussagen mit Unterschrift können Sie sich stets berufen.

4. Sofort zur Leistungsabteilung

Oft werden Sie im Jobcenter von einer Abteilung zur anderen geschickt. Dafür haben Sie allerdings keine Zeit! Drängen Sie unbedingt darauf, sofort zur Leistungsabteilung des Jobcenters zu kommen. Verweisen Sie hierzu auch auf die Leistungspflicht des Jobcenters.

Sollten Sie unterwegs von Mitarbeitern eingelullt werden (z.B. „Termine sind belegt“ oder „die Leistungsabteilung ist heute geschlossen“), versuchen Sie freundlich zu bleiben aber dennoch auf Ihr Recht zu bestehen. Im Notfall soll die Teamleitung selbst kommen. Zeigen Sie, dass Sie wissen, dass Sie im Recht sind und bleiben Sie selbstsicher darauf bestehen.

5. Bestehen Sie im Notfall auf eine schriftliche Ablehnung

Sollte selbst die Teamleitung Ihren Anspruch ablehnen, so sollten Sie zumindest auf eine schriftliche Ablehnung bestehen. Ein solches schriftliches Dokument kann vor dem Gericht nämlich relevant werden, wenn das Jobcenter eine Ablehnung leugnet.

6. Sozialgericht

Sollte das Jobcenter Ihre Forderungen weiterhin ablehnen, müssen Sie beim Sozialgericht einen Antrag auf einen einstweiligen Rechtsschutz stellen. Hierzu benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie den Antrag gestellt haben sowie einen aktuellen Kontoauszug. Auch die Ablehnung eines Vorschusses sowie eine Kopie der von ihnen gesetzten Frist sind notwendig.

7. Rechtsantragsstelle

Gehen Sie nun damit zur Rechtsantragsstelle. Diese hat (im Gegensatz zu den Jobcentern) kein recht darauf, Sie in Ihrem Recht zurückzuweisen. Sie können dort ganz in Ruhe Ihr Anliegen äußern. Schon bald bekommen Sie Post vom Gericht – und es ist sehr wahrscheinlich, dass das Jobcenter nun zahlen muss.

Bildquelle: © bluedesign – Fotolia.com

4 Bewertungen
4.50 / 55 4