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Hinter dem Joint Venture verbirgt sich eine spezielle Form der wirtschaftlichen Kooperation zweier Unternehmen. Im besten Fall sorgt dieser partnerschaftliche Zusammenschluss dafür, dass beide Seiten profitieren. Was bei einem Joint Venture für Gefahren lauern und was zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Übersicht

  • Allgemeines zum Joint Venture
  • Abgrenzung zu anderen Rechtsformen
  • Arten des Joint Venture
  • Rechtliche Grundlage der Partnerschaft
  • Motive für ein Joint Venture
  • Mögliche Gefahren – was Sie beachten müssen!
  • Bekannte Beispiele aus der Wirtschaft

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Allgemeines zum Joint Venture

Aus dem Englischen übersetzt bedeutet Joint Venture „gemeinsames Wagnis“. In der Praxis ist es ein Begriff aus dem Handelsrecht und beschreibt ein Gemeinschaftsunternehmen aus zwei oder mehreren Partnerunternehmen. Nicht nur begrifflich stammt das Joint Venture aus dem englischsprachigen Raum. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Unternehmensform unter US-amerikanischen Unternehmen beliebt, da sie so ihren Handel relativ schnell ins Ausland ausweiten konnten.

Im Laufe der vergangenen Jahre war die Gründung eines Joint Venture unter Unternehmen aus Osteuropa und China weit verbreitet. Viele Entwicklungs- und Schwellenländer in dieser Region verlangen, dass direkt investierende Unternehmen aus dem Ausland mit inländischen Firmen eine Partnerschaft eingehen, um die Wirtschaft zu stärken. Mittlerweile ist bei vielen Unternehmen – insbesondere deutsche Automobilhersteller im chinesischen Markt – die Ernüchterung eingetreten. Ihre Joint Venture fruchteten nicht wie erhofft.

Abgrenzung zu anderen Rechtsformen

Ein Joint Venture ist in erster Linie dadurch gekennzeichnet, dass beide (oder alle, bei mehreren Beteiligten) Partnerunternehmen gemeinschaftlich die Führungsaufgaben und das finanzielle Risiko übernehmen. Rechtlich und wirtschaftlich sind die Unternehmen jedoch unabhängig. Trägt nur ein Partnerunternehmen das Risiko des finanziellen Verlustes spricht man von einem Managementvertrag, den man für gewöhnlich aus dem Kunst- und Musikbereich kennt.

Ein Unternehmen stellt sein Know-how zur Verfügung, das andere – oftmals das Heimatunternehmen – ist für die Direktinvestition zuständig. Teilt man sich das finanzielle Risiko, aber nicht die Führungsverantwortung, spricht man von einer (Kapital-)Beteiligung. Hierdurch wird das Unternehmen ohne Führungsverantwortung zum Anteilseigner beziehungsweise Aktionär oder Gesellschafter. Auch reine Zweckgemeinschaften, die nur zeitlich begrenzt eingegangen werden, wie zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften und Konsortien zählen nicht zu den Joint Ventures.

Arten des Joint Venture

Das Joint Venture lässt sich in zwei verschiedene Arten aufsplitten: Das paritätische Joint Venture, auch Equity Joint Venture genannt, bei dem beiden Partner gemeinschaftlich (zu je 50 %) am finanziellen Risiko und der Führungsverantwortung beteiligt sind. Man gründet in der Regel ein neues Unternehmen für das Joint Venture. Die zweite Variante ist das sogenannte Contractual Joint Venture, bei dem kein neues Unternehmen aufgebaut wird. Finanzielle Risiken und Verantwortungen sind lediglich vertraglich zwischen den Partnerunternehmen vereinbart.

Darüber hinaus unterscheidet man häufig je nach Tätigkeit oder Branche der Unternehmen. Sind beide Partner in einer Branche tätig, spricht man vom horizontalen Joint Venture. Vor- oder nachgelagerte Branchen/ Tätigkeiten bezeichnen das vertikale Joint Venture und die konzentrische Partnerschaft bezeichnet die Verbindung von verwandten Branchen. Unternehmen aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen bezeichnet man bei einer partnerschaftlichen Verbindung als konglomerates Joint Venture.

Rechtliche Grundlage

Ein Joint Venture bezeichnet die partnerschaftliche Verbindung zweier rechtlich und wirtschaftlich unabhängiger Unternehmen, die ein gemeinsames Interesse verfolgen und sich in diesem Zusammenhang Risiken, Gewinn und Verantwortung teilen wollen. Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben stellt der Joint-Venture-Vertrag dar.

Grundsätzlich müssen in diesem Vertrag die formellen Anforderungen der betreffenden Staaten sowie staatliche Genehmigungen berücksichtigt werden. Viel Beachtung sollte man bei der Ausarbeitung jedoch auf die Beschreibung der Interessen, Ziele und Verantwortungen gelegt werden. Nach Möglichkeit sollte die Partnerschaft im Joint-Venture-Vertrag äußerst detailliert beschrieben werden, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

Hierzu zählen Punkte wie:

  • wirtschaftliche Ziele und Interessen der Partnerschaft
  • Rechtsform bei Neugründung
  • Sitz des Joint Venture
  • Übertragung von Anteilen
  • Bestimmungen zur Dauer /Auflösung des Joint Venture
  • Optionen bei Konkurs /Übernahme durch ein Drittunternehmen
  • Aufnahme neuer Joint Venture Partner

Motive für ein Joint Venture

Wie einleitend bereits erwähnt, werden Joint Venture von vielen Entwicklungs- und Schwellenländer gefordert, wenn es um Direktinvestitionen geht. Sie sind daher in der Regel „erzwungen“. Für gewöhnlich gegen zwei oder mehrere Unternehmen eine Partnerschaft allerdings aus freiwilligen Gründen ein.

Je nach Branche oder Tätigkeit, in denen die Unternehmen arbeiten, kann man verschiedene Motive für die Gründung eines Joint Venture ausmachen. In horizontalen Joint Ventures können sich Unternehmen ergänzen, Know-how transferieren oder Kostenvorteile bei der Produktion oder Forschung nutzen.

Gleichfalls ist die Erschließung neuer Märkte als Grund weit verbreitet. Durch einen inländischen Partner kennt man die besonderen Anforderungen der regionalen Märkte, kann sich schnell mit den örtlichen Geschäftspraktiken vertraut machen und hat einen leichteren Zugang zu wichtigen Kontaktpersonen.

Positive Synergieeffekte eines Joint Venture sind:

  • Kostenreduzierung durch höhere Produktionsmengen oder eine breite Produktpalette
  • Risikoteilung, zum Beispiel bei Krisen oder schwierigen Märkten standhafter zu sein
  • Know-how-Transfer und Unterstützung von Fachkräften
  • Eröffnung neuer Märkte, Erleichterung der Expansion ins Ausland
  • Optimierung der Wertschöpfungskette und Produkte

Mögliche Risiken – was Sie beachten sollten!

Bei den positiven Auswirkungen eines Joint Ventures darf man allerdings die Gefahren nicht außer Acht lassen, wenn eine Partnerschaft eingegangen werden will. Abschrecken lassen muss sich aber auch nicht. Grundsätzlich erfordert ein Joint Venture einen hohen Aufwand an Planung und Organisation. Nicht nur in der Verhandlungsphase mit potenziellen Partnern und während der Gründung, sondern auch im weiteren Verlauf des Joint Venture ist der Koordinationsaufwand hoch. Das erfordert wiederum eine gewisse Investition.

Da man gemeinschaftlich Entscheidungen trifft, können Konflikte und Unstimmigkeit zu einem langwierigen Prozess werden. Das kann an der Stabilität des Joint Ventures kratzen. Weiterhin werden Know-how und Betriebsgeheimnisse geteilt – wichtige Alleinstellungsmerkmale eines Unternehmens. Man sollte sich gut überlegen, ob und in welcher Form diese tatsächlich weitergegeben werden sollen. Im Idealfall sind diese Bestimmungen im Joint-Venture-Vertrag genau geregelt, sodass das Wissen nicht ungeachtet verbreitet werden kann.

Bekannte Beispiele aus der Wirtschaft

Wie ein Joint Venture in der Praxis aussehen kann, zeigen diese Beispiele aus der Wirtschaft:

  • Der Automobilhersteller VW und die Versicherungsgesellschaft Allianz sind 2012 ein Joint Venture eingegangen. Das Ziel: Allianz wollte das Geschäft mit Autoversicherungen ausbauen.
  • 2015 plante der Fast-Food-Riese Burger King seine Position durch ein Joint Venture mit dem Franchisenehmer Baum Unternehmensgruppe im deutschen Markt zu stärken.
  • Covisint ist ein Joint Venture der Automobilhersteller General Motors, Ford, DaimlerCrysler, Nissan, Renault und weiteren.
  • Bosch und Siemens gingen ein Joint Venture zur gemeinsamen Entwicklung von Autobatterien für Elektroautos ein. Es scheiterte allerdings 2012.
  • Zur Verbesserung von Transatlantik-Flügen ging die Lufthansa Group ein Joint Venture zunächst mit United Airlines und Air Canada, später zusätzlich mit Austrian Airlines, SWISS und Brussels Airlines ein.

Bildquelle: © kritchanut – Fotolia.com

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