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Für Alleinerziehende kommen die Pläne der Bundesregierung teuer zu stehen, sofern diese tatsächlich umgesetzt werden. Die aktuelle Bundesregierung plant eine Neuverteilung für Sozialleistungen gegenüber Kindern. Nach den neuen Plänen sollen Erziehungsberechtigte, die nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt die Erziehung ausüben, nur noch anteilige Sozialleistungen für das Kind erhalten. Der Deutsche Juristinnenbund e. V. lehnt sich gegen die Umsetzung der Pläne auf und fordert die Bundesregierung zu einem Umdenken auf.

Wer ist von den neuen Plänen betroffen?
Wie sieht die Neuverteilung im Detail aus?
Wo liegen die Nachteile?
Welche Lösung schlägt der DJB vor?
Können Betroffene Einfluss nehmen?

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Wer ist von den neuen Plänen betroffen?

Betroffen sind alle Eltern, die getrennt leben und sich das Sorgerecht eines oder mehrere Kinder teilen. Besonders nachteilig wirkt sich der Vorschlag allerdings auf einen Elternteil aus, bei dem das Kind gesetzlich gemeldet ist und von diesem auch mehranteilig erzogen wird.

Wie sieht die Neuverteilung im Detail aus?

Geplant wird eine Neuverteilung der zustehenden Sozialleistungen. So sollen diese nach der Zeit berechnet werden, in der sich das Kind tatsächlich im Haushalt befindet. Gilt die Mutter als alleinige Erziehungsberechtigte, obwohl das Kind die Hälfte eines Monats bei seinem Vater lebt und von diesem versorgt wird, erhält die Mutter für ihr Kind nur noch die Hälfte der Sozialleistungen zugesprochen.

Wo liegen die Nachteile?

Zusatzleistungen, die für das Kind aufgewendet werden fallen zur Last des alleinigen Erziehungsberechtigten. Ein Elternteil, welches nur einen Umgang mit seinem Kind pflegt, zahlt in der Regel Unterhalt an den anderen Erziehungsberechtigten. An den Ausgaben ändert sich kaum etwas, da die Kosten für die Klassenfahrten, Vereinsmitgliedschaft, Schulsachen, Kleidung usw. nicht vom realen Aufenthaltsort eines Kindes abhängig sind.

Die vom Aufenthalt abhängigen Kosten betreffen nur die Ausgaben für Lebensmittel und Hygieneartikel. Kommt es zu einer genauen Aufteilung nach Tagen des realen Aufenthalts, wird damit einem Kind die Möglichkeit genommen, sich gleichwertig gegenüber und beiden Elternteilen zu entwickeln, da Rangeleien bezüglich der Sozialleistungen drohen. Für Alleinerziehende könnte der Reiz entstehen, den Umgang mit dem anderen Elternteil zu reduzieren, um einen größeren Betrag der Sozialleistungen zu erhalten.

Welche Lösung schlägt der DJB vor?

Die Juristinnen plädieren für einen pauschalen Mehrbedarf für den Umgang beider Elternteile, sofern beide auf die Leistungen des SGB II angewiesen sind. Ansonsten anteilig für den betreffenden Elternteil, da sogenannte „Umgangs-Kinder“ oder „Trennungs-Kinder“ einen erhöhten Bedarf veranschlagen, da diese Kinder zwischen zwei Haushalten pendeln müssen. Noch immer werden Einelternhaushalte rechtlich benachteiligt durch das SGB II.

Können Betroffene Einfluss nehmen?

Betroffene Eltern sollten die Pläne keinesfalls schweigend akzeptieren, sondern die Arbeit der DJB aktiv oder passiv unterstützen. Außerdem können Eltern auf den Zustand hinweisen, dass durch eine solche Entscheidung gewaltige Nachteile entstehen und diese Nachteile eine unzumutbare Härte für Einelternhaushalte darstellen.

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