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Vor Kurzem noch ging ein interessanter Trick durch die Medien, mit dem es möglich sein sollte, dem Rundfunkbeitrag auf charmante Art und Weise zu entkommen – doch wie sich nun herausstellte, haben sich die Verfechter des Zwangsgebühr zu früh gefreut…

 

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Rundfunk verweigern durch Barzahlung?

Der Kerngedanke war, dass die Öffentlich-Rechtlichen für die Eintreibung ihrer Gebühren keine Annahmestellen für Bargeld vorgesehen hatten. Allerdings ist rein rechtlich gesehen Bargeld ein überall akzeptiertes Zahlungsmittel.

Die Verfechter hofften, mit einer Barzahlung den Beitragsservice umgehen zu können. Die Praxis sah dann so aus, dass auf die verschiedenen Zahlungsaufforderungen des Beitragsservice mit der Bitte geantwortet wurde, die ausstehenden Beiträge in bar zu bezahlen. Hierauf hatten sich die Öffentlich-Rechtlichen dann nicht mehr gemeldet – es schien, als würde der Trick aufgehen!

Als der Trick allerdings immer bekannter wurde und mehr und mehr Personen schließlich gegenüber dem Beitragsservice darauf bestanden, die ausstehenden GEZ-Zahlungen in bar zu bezahlen, war dem Beitragsservice wohl klar, das Handlungsbedarf bestand.

Es kam zu einer Antwort…

Auseinandersetzung für dem Verwaltungsgericht

Letztendlich ging der Fall vor das Verwaltungsgericht in Frankfurt. Die zwei Beitragspflichtigen, um die es ging, hatten nämlich vor, die fällige Gebühr in bar beim Hessischen Rundfunk zu entrichten.

Nun stellte das Gericht in seinem Urteil fest, dass eine Rundfunkanstalt dem Wunsch nach einer Bargeldannahme bei der Zahlung des fälligen Rundfunkbeitrags nicht nachkommen muss. Die Begründung ist relativ einfach. Bei einem Massenverfahren sei es durchaus gerechtfertigt, eine bargeldlose Zahlungsweise vorzunehmen. In etwa so, wie es auch bei der Kfz-Steuer der Fall ist.

Außerdem sei es auch möglich, eine Bareinzahlung auf das Konto zu leisten. Es habe also jeder Gebührenpflichtige die Möglichkeit, bei einem Kreditinstitut eine Bareinzahlung auf das Konto der Rundfunkanstalten vorzunehmen. Die beiden Beitragspflichtigen hatten diese Möglichkeit als unzumutbar abgelehnt.

Bargeld-Trick funktioniert nicht mehr

Der Rechtsanwalt und Barzahlungs-Aktivist Norbert Häring hatte im vergangenen Jahr gehofft, mit seinem Bargeld-Trick die Rundfunkanstalten auszutricksen. Er lehnte damals die Zahlung über ein Bankinstitut ab und wollte stattdessen seine Gebühren bar bezahlen. Leider hat es am Ende doch nicht geklappt – wohl auch zum Bedauern vieler anderer Beitragspflichtiger.

Bildquelle: © diasch – Fotolia.com

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