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Laktoseintoleranz stellt keine Rechtfertigung für einen Mehrbedarf an Sozialleistungen dar. Es handelt sich bei der Unverträglichkeit von Milchzucker nicht um eine Diät, bei der teure Produkte erworben werden müssen, sondern um das „Weglassen“ von bestimmten Lebensmitteln. Mit dieser Vorgehensweise können Personen, die an Laktoseintoleranz leiden eine vollwertige Nahrungsaufnahme garantieren. Außerdem sorgen Discounter für die nötigen Produkte.

Welche Folgen hat Laktoseintoleranz für Leistungsbezieher?
BSG Kassel urteilte anders – warum?
Neues Einzelurteil von SG Darmstadt relevant
Welche Folgen hat das Urteil für Leistungsbezieher?
Ernährung mit Hausarzt besprechen
Welche Kosten kommen auf Leistungsbezieher zu?
Antrag trotzdem sinnvoll?

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Welche Folgen hat Latoseintoleranz für Leistungsbezieher?

Die reine Unverträglichkeit von Milchzucker wirkt wie bei jedem anderen Menschen auch. In ganz kleinen Mengen können sogar Intolerante Laktose zu sich nehmen, ohne gesundheitliche Folgen davonzutragen. Trifft die Unverträglichkeit einen Menschen so sehr, dass dieser darüber weitere Krankheiten erleidet, ist der medizinische Rat eines Arztes unausweichlich.

BSG Kassel urteilte anders – warum?

Im SGB II ist Laktoseintoleranz nicht als Grund für einen Mehrbedarf aufgeführt, allerdings auch nicht gänzlich ausgeschlossen. Darum urteilte das BSG Kassel 2013, dass durchaus ein Mehrbedarf gewährt werden darf, wenn die Gesundheit eines Leistungsbezieher dieses erfordert. Eine bindende Richtlinie für andere Verfahren ist dies jedoch nicht.

Neues Einzelurteil von SG Darmstadt relevant

Ein Leistungsbezieher von Hartz IV hat geklagt. Das Sozialgericht Darmstadt hat einen Mehrbedarf jedoch für unwirksam erklärt, da es sich in dem konkreten Fall, um keine schwerwiegende gesundheitliche Schädigung für den Leistungsbezieher handelt. Das SG verweist auf das „Weglassen“ diverser Lebensmittel, die keinesfalls die Lebensqualität so einschränken, dass ein Mehrbedarf für Ersatzprodukte notwendig ist. Zudem gibt es Discounter, die laktosefreie Produkte in ihrem Sortiment anbieten, die laut dem SG Darmstadt vom Regelsatz finanzierbar sind.

Welche Folgen hat das Urteil für Leistungsbezieher?

Im konkreten Fall wird der Leistungsbezieher seine Ernährung den Gegebenheiten des Produktmarktes anpassen müssen, um eine vollwertige Ernährung zu erhalten. Der Kauf beim Discounter und bestimmte Lebensmittel nicht zu konsumieren oder andere als Ersatz, um alle Nährstoffe zu erhalten, ist Aufgabe des Leistungsbeziehers.

Ernährung mit Hausarzt besprechen

Stellt die Ernährung für den Leistungsbezieher mit Laktoseintoleranz eine Hürde dar, so bleibt das Gespräch mit dem Hausarzt, der oder die dafür sorgen sollen, dass ein individueller Ernährungsplan erstellt, aber zumindest hilfereiche Tipps gestellt werden.

Welche Kosten kommen auf Leistungsbezieher zu?

Laut dem SG Darmstadt kommt es zu keinen erhöhten Kosten. Wer derartige Produkte nicht findet, die eine vollwertige Ernährung garantieren, sollte dieses vor Ort mit der Leistungsstelle besprechen und gegebenenfalls für einen Nachweis sorgen.

Antrag trotzdem sinnvoll?

Bei Folgeschäden durch Laktoseintoleranz sollten Betroffene sich dieses vom Arzt bestätigen lassen und einen Antrag auf Mehrbedarf stellen, sofern der Arzt dieses als erforderlich ansieht. Ein Grund kann chronisches Untergewicht sein, damit ein Mehrbedarf gerechtfertigt ist.

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